BV Ostwestfl.Lippe
Für eine wehrhafte, nicht empfindliche Demokratie – Meinungsfreiheit stärken, staatliche Bevormundung beenden
Immer mehr Menschen sehen die Meinungsfreiheit in Deutschland berechtigterweise
bedroht. Damit aus immer häufiger werdenden Einzelfällen kein staatliches
Systemversagen wird, fordern wir folgende Maßnahmen:
Abschaffung aller „Hass- und Hetze“-Meldestellen auf Bundes- und Landesebene.
Der Staat darf nicht Richter über Emotionen oder Meinungen sein. Die bestehenden
straf- und zivilrechtlichen Mittel gegen Beleidigung, Verleumdung und Bedrohung
sind ausreichend.
Eine grundlegende Reform des § 86a des StGB.
Symbolverbote dürfen sich ausschließlich auf eindeutige Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen mit Propagandaintention beziehen.
Historische, journalistische, wissenschaftliche oder satirische Kontexte müssen
straffrei bleiben.
Abschaffung des § 188 StGB.
Politikerinnen und Politiker dürfen keinen besonderen Ehrenschutz genießen.
Demokratie lebt vom offenen Streit, auch von Zuspitzung und Kritik.
Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Lage der
Meinungsfreiheit in Deutschland.
Dieser soll aufklären, in welchem Umfang Ministerien, Behörden oder öffentlich
geförderte NGOs Einfluss auf öffentliche Debatten nehmen, wie häufig staatliche
Stellen mit sozialen Netzwerken über Löschungen oder Sperrungen kommunizieren,
und in welchem Maße staatliche Förderstrukturen bestimmte politische Narrative
bevorzugen.
Beendigung der staatlichen Einflussnahme auf soziale Medien.
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) und vergleichbare Regelungen müssen
abgeschafft oder so reformiert werden, dass keine faktische Privatzensur mehr
entsteht. Die Verantwortung für Grundrechtseingriffe darf nicht an private
Plattformen ausgelagert werden.
Einführung einer umfassenden Transparenzpflicht für staatliche Kommunikation mit
Plattformen.
Jede Anfrage, jedes Löschersuchen und jede Meldung durch Ministerien oder
Behörden an Social-Media-Unternehmen soll öffentlich dokumentiert und einsehbar
sein.
Keine Zensur ohne Richter.
Jede Einschränkung von Meinungsfreiheit – etwa durch Sperrung oder Löschung von
Inhalten – muss einer unabhängigen gerichtlichen Überprüfung zugänglich sein.
Entscheidungen über Grundrechte dürfen nie allein durch Verwaltung oder Konzerne
erfolgen.
Begründung:
Erfolgt mündlich.