Antragsbuch für den 77. Ordentlichen Bundesparteitag

BV Ostwestfl.Lippe

Für eine wehrhafte, nicht empfindliche Demokratie – Meinungsfreiheit stärken, staatliche Bevormundung beenden

Immer mehr Menschen sehen die Meinungsfreiheit in Deutschland berechtigterweise
 bedroht. Damit aus immer häufiger werdenden Einzelfällen kein staatliches
 Systemversagen wird, fordern wir folgende Maßnahmen:

 Abschaffung aller „Hass- und Hetze“-Meldestellen auf Bundes- und Landesebene.

 Der Staat darf nicht Richter über Emotionen oder Meinungen sein. Die bestehenden
 straf- und zivilrechtlichen Mittel gegen Beleidigung, Verleumdung und Bedrohung
 sind ausreichend.

 Eine grundlegende Reform des § 86a des StGB.

 Symbolverbote dürfen sich ausschließlich auf eindeutige Kennzeichen
 verfassungswidriger Organisationen mit Propagandaintention beziehen.
 Historische, journalistische, wissenschaftliche oder satirische Kontexte müssen
 straffrei bleiben.

 Abschaffung des § 188 StGB.

 Politikerinnen und Politiker dürfen keinen besonderen Ehrenschutz genießen.
 Demokratie lebt vom offenen Streit, auch von Zuspitzung und Kritik.

 Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Lage der
 Meinungsfreiheit in Deutschland.

 Dieser soll aufklären, in welchem Umfang Ministerien, Behörden oder öffentlich
 geförderte NGOs Einfluss auf öffentliche Debatten nehmen, wie häufig staatliche
 Stellen mit sozialen Netzwerken über Löschungen oder Sperrungen kommunizieren,
 und in welchem Maße staatliche Förderstrukturen bestimmte politische Narrative
 bevorzugen.

 Beendigung der staatlichen Einflussnahme auf soziale Medien.

 Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) und vergleichbare Regelungen müssen
 abgeschafft oder so reformiert werden, dass keine faktische Privatzensur mehr
 entsteht. Die Verantwortung für Grundrechtseingriffe darf nicht an private
 Plattformen ausgelagert werden.

 Einführung einer umfassenden Transparenzpflicht für staatliche Kommunikation mit
 Plattformen.

 Jede Anfrage, jedes Löschersuchen und jede Meldung durch Ministerien oder
 Behörden an Social-Media-Unternehmen soll öffentlich dokumentiert und einsehbar
 sein.

 Keine Zensur ohne Richter.

 Jede Einschränkung von Meinungsfreiheit – etwa durch Sperrung oder Löschung von
 Inhalten – muss einer unabhängigen gerichtlichen Überprüfung zugänglich sein.
 Entscheidungen über Grundrechte dürfen nie allein durch Verwaltung oder Konzerne
 erfolgen.


Begründung:

Erfolgt mündlich.

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