LV Thüringen
Haltet den Dieb! Rechtswidrigen Griff nach Beitragsgeldern stoppen
Als Freie Demokraten kämpfen wir konsequent für niedrigere Sozialabgaben, mehr
Eigenverantwortung und ein effizientes, transparentes Gesundheits- und
Pflegesystem, das die Bürger und die Wirtschaft nicht überfordert. Die aktuelle
Praxis, dass der Staat versicherungsfremde Leistungen und Fürsorgeaufgaben
zulasten der Beitragszahler finanziert, ist ungerecht, ineffizient und
widerspricht unseren liberalen Grundsätzen.
1. Systematische Unterfinanzierung der Gesundheitsversorgung für
Bürgergeld-Empfänger beenden!
Der Staat übernimmt nicht die vollen Kosten für die medizinische Versorgung von
Bürgergeld-Beziehern, was zu einer jährlichen Lücke von etwa zehn Milliarden
Euro führt. Diese Unterfinanzierung ist verfassungswidrig, da sie in die
organisatorische und finanzielle Autonomie der Sozialversicherungsträger nach
Art. 87 Abs. 2 GG (in Verbindung mit Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG) eingreift. Der
Bund deckt nur etwa ein Drittel der Kosten ab, während die Kassen zwei Drittel
selbst tragen müssen, obwohl die Versorgung eine staatliche Aufgabe ist. Die
Folge der Unterfinanzierung für die rund 75 Millionen Versicherten sind die
Reduktion der Leistungsfähigkeit des Systems und steigende Beiträge für
Versicherte und Arbeitgeber.
2. Unterdeckung des Gesundheitsfonds für versicherungsfremde
Leistungen beenden!
Die Zuweisungen vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) reichen nicht aus, um
die Defizite zu decken. Speziell die BAS-Bescheide, die die Zuweisungen
festlegen, sind unzureichend. Der Zuschuss des Bundes in Höhe von 14,5
Milliarden Euro hat sich seit 2024 nicht erhöht, obwohl erkennbar die Kosten im
System gestiegen sind. Dies verstößt gegen die Pflicht des Bundes nach § 221 SGB
V, versicherungsfremde Leistungen (z. B. beitragsfreie Familienmitversicherung,
Mutterschaft, Fürsorge für Hilfsbedürftige) aus Steuermitteln zu finanzieren.
Diese Unterfinanzierung hat direkte Auswirkung auf die Höhe der Beiträge für
GKV-Versicherte.
3. Zweckentfremdete Mittel der Pflegeversicherung zurückerstatten.
Die Bundesregierung hat Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung in Höhe von
rund 5,2 Milliarden Euro während der Corona-Pandemie für versicherungsfremde
Aufgaben entnommen – konkret zur Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Corona-
Maßnahmen wie Tests, Schutzausrüstung oder Prämien. Diese Gelder stammen
paritätisch aus Beiträgen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern (bzw. Rentnern) und
dürfen nach dem Prinzip der strengen Zweckbindung nur für Leistungen der
Pflegeversicherung selbst verwendet werden.
Begründung
Erfolgt mündlich.