Bundesvorstand
Neustart Deutschland: Befreiungsschlag für ein Land, das wieder erfolgreich ist
Deutschland ist ein Land voller Potenzial und Möglichkeiten: Wir leben in
Freundschaft zu unseren europäischen Nachbarn, haben eine freiheitliche
Verfassung und verfügen über eine starke wirtschaftliche und technologische
Basis. Und doch droht unser Land an den gegenwärtigen globalen, technologischen
und sozialen Umwälzungen zu scheitern: An der eigenen Bequemlichkeit, an einem
Staat, der überall mitmischt und gerade deshalb nicht mehr funktioniert, an
Bedenken, bürokratischem Formalismus und Entscheidungsschwäche seiner
politischen Führung, vor allem aber an einem Mangel an Vertrauen in die Kraft
und Kreativität seiner Bürgerinnen und Bürger.
Wohl noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik war der Reformbedarf in
Deutschland so offenkundig und umfassend. Auch vergangene Situationen – etwa die
Arbeitslosigkeit zu Beginn des Jahrtausends oder das Zusammenwachsen von Ost-
und Westdeutschland in den 1990er-Jahren – waren politisch herausfordernd. Heute
allerdings spielen alle Probleme ineinander: Die politische und wirtschaftliche
Abhängigkeit von unberechenbaren Partnern, militärische und hybride Bedrohungen,
politische Polarisierung, unzureichende staatliche Handlungsfähigkeit und
wirtschaftliche Stagnation.
Die Freien Demokraten wollen die wichtigste, von der Politik meist
vernachlässigte Kraft unseres Landes neu freisetzen: die Tatkraft der Menschen,
mit ihren Talenten, ihrer Kreativität und ihrer Leistungsbereitschaft.
Deutschland braucht den Neustart. Im Zentrum muss die Rückkehr zu
wirtschaftlicher Stärke stehen. Nur sie garantiert Wohlstand, soziale
Stabilität, staatliche Handlungsfähigkeit, internationales Gewicht und starken
Rückhalt für unsere liberale Demokratie. Reformen für neue wirtschaftliche
Dynamik erleichtern alle anderen Schritte, die wir in anderen Politikfeldern
gehen müssen. Wir Freie Demokraten wollen der verzagten und inhaltsleeren
Reformbeschwörungsrhetorik der schwarz-roten Koalition einen Befreiungsschlag
entgegensetzen. Für ein Land, das wieder erfolgreich ist – besser heute als
morgen.
Freiraum für den Neustart
Wir Freie Demokraten setzen auf alle, die in unserem Land etwas bewegen,
gestalten und verbessern wollen. Allzu oft werden diese Menschen heute daran
gehindert, ihr Potenzial zu entfalten. Regulierung und Bürokratie auf
europäischer und nationaler Ebene richten sich vielfach gegen neue Ideen,
Eigeninitiative und Motivation. Die Regulierungsdichte ist zunächst ein
Kostenfaktor, der unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit erheblich schädigt.
Mindestens ebenso schwer wiegt aber der Verlust an Vertrauen in den
demokratischen Rechtsstaat, der eintritt, wenn selbst Spezialisten den Überblick
über das anwendbare Regelwerk verlieren und Recht und Rechtssicherheit nicht
mehr Hand in Hand gehen.
Ein liberaler Neustart unseres Landes verlangt deshalb einen grundlegenden
Mentalitätswechsel: Weg vom Misstrauen hin zum Vertrauen - im Zweifel für die
Freiheit. Wir wollen einen schlanken Staat, der persönliche Entfaltung und
unternehmerisches Handeln als Triebfeder von Fortschritt versteht und sich daher
auf seine Kernaufgaben – zuallererst Sicherheit, Rechtsstaat, Bildung und
Infrastruktur – konzentriert.
Um Freiraum für den Neustart zu schaffen wollen wir
-
eine Generalrevision der bestehenden Bürokratie und Regulierung hin zu mehr
Vertrauen in verantwortungsbewusste Entscheidungen von Bürgerinnen und
Bürgern und Unternehmen: In einem ersten Schritt sind die zehn
bundesrechtlichen Vorschriften mit dem höchsten Erfüllungsaufwand mit
Wirkung zum 31. Dezember 2030 vollständig außer Kraft zu setzen. Im
nächsten Schritt hat der Gesetzgeber dann rund dreieinhalb Jahre Zeit,
wirklich erforderliche Regeln neu oder in abgespeckter Form zu erlassen;
soweit er bis 2030 keine neue Regelung trifft, entfallen die entsprechenden
Vorschriften. -
in einem weiteren ersten Schritt die bisherige Übererfüllung der Umsetzung
von EU-Vorgaben („Gold Plating“) schnellstmöglich beenden und dazu binnen
einer Wahlperiode die bestehende Übererfüllung vollständig zu beseitigen
sowie auf eine derartige Übererfüllung in Zukunft vollständig zu
verzichten. -
den Nationalen Normenkontrollrat zu einer echten Kontrollinstanz
aufwerten. Er soll künftig direkt vom Bundestag gewählt werden und im
Gesetzgebungsverfahren das Recht erhalten, Widerspruch gegen zusätzliche
Bürokratiebelastungen einzulegen. Dieser Widerspruch soll nur mit den
Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages
(Kanzlermehrheit) überstimmt werden können. -
es zur Regel machen, dass eine beantragte Genehmigung nach Ablauf von drei
Monaten ab Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen als erteilt
gilt. -
Verwaltungsvorgänge über Bund-Länder-Grenzen hinweg bündeln,
standardisieren und digitalisieren. -
eine echte Once-Only-Strategie umsetzen: Daten, über die der Staat bereits
verfügt, müssen von den Bürgern und Unternehmen kein zweites Mal angegeben
werden. Verlangt eine Behörde zu Unrecht eine Angabe, die bereits vorliegt,
erhält der Bürger eine pauschale Entschädigung für den Zeitaufwand.
Neben diesen dauerhaften, strukturellen Maßnahmen gegen ausufernde Regulierung
fordern wir ein „Sofortprogramm Freiraum“. Dazu gehören:
-
der Ausbau des europäischen Binnenmarkts dort, wo noch Barrieren bestehen,
insbesondere bei Arbeit, Dienstleistungen und auf dem Kapitalmarkt. Statt
kleinteiliger Detailregulierung brauchen wir eine europäische
Ordnungspolitik, die den freien Wettbewerb wieder als zentralen
Fortschrittstreiber begreift; entsprechend sollten die Taxonomie-
Verordnung, Nachhaltigkeitsberichtspflichten, die Entwaldungsverordnung,
die Lieferketten-Richtlinie und die Energieeffizienz-Richtlinie in ihrer
heutigen Form entfallen. Die Künstliche-Intelligenz-Verordnung muss
technologiefreundlich überarbeitet werden. -
eine drastische Einschränkung des ausufernden Verbandsklagerechts,
insbesondere im Infrastruktur- und Umweltbereich. - die Harmonisierung des Baurechts über Bundesländer hinweg.
-
eine Reform des Datenschutzes, insbesondere der europäischen
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), sowie die Bündelung der zersplitterten
Datenaufsicht in Deutschland auf Bundesebene. - die deutliche Reduzierung der betrieblichen Beauftragten.
Neustart für Leistung und Aufstieg
Als Freie Demokraten stärken wir diejenigen, die etwas leisten wollen. Die
wirtschaftliche Stagnation kostet viele Menschen Einstiegs- und
Aufstiegschancen. Gleichzeitig hat sich das bürokratische Dickicht aus
unsystematisch nebeneinander existierenden Sozialleistungen zu einer
Dauertransferfalle entwickelt. In dieser wird zu wenig Eigeninitiative
eingefordert und Anstrengung zu wenig honoriert. Die Betroffenen verbleiben de
facto in Abhängigkeit von einer gewachsenen Sozialindustrie. Ihr Wiedereinstieg
ins Erwerbsleben wird nicht erleichtert, sondern erschwert. Statt
Armutsverwaltung setzen wir auf Hilfe zur Selbsthilfe und echte
Aufstiegschancen.
Für einen Neustart für Leistung und Aufstieg wollen wir
-
eine neue 50-Cent-Regel gesetzlich verankern: Allen Erwerbstätigen müssen –
unabhängig von ihrer Erwerbssituation und ihrem Erwerbsumfang - nach
Steuern, Abgaben und Transferentzug mindestens 50 Cent von jedem zusätzlich
verdienten Euro verbleiben. -
das über Jahrzehnte gewachsene bürokratische Dickicht an unterschiedlichen
Sozialleistungen mit ähnlicher Zielsetzung zu einer einzigen transparenten
und konsistenten Leistung zusammenfassen, nämlich einer negativen
Einkommensteuer. Der Leistungsanspruch wird mit einer etwaigen Steuerschuld
verrechnet und ausgezahlt. In einem ersten Schritt in diese Richtung sollen
Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag zusammengeführt werden; die
Wohnkosten sollen mit einem nach Regionen gestaffelten Pauschalbetrag
angesetzt werden. -
die Hinzuverdienstregeln so reformieren, dass nicht die Kombination aus
Bürgergeld und Minijob besonders attraktiv ist, sondern der schrittweise
Ausstieg aus Sozialleistungen. Wer sich mehr erarbeitet, muss auch immer
spürbar mehr Netto behalten. -
erwerbsfähige Leistungsbezieher zu aktiver Mitwirkung und Eigeninitiative
bei der Arbeitssuche verpflichten, einschließlich einer Bringschuld und
Beweislast. Die ersten zwölf Monate des Leistungsbezugs wollen wir als
Intensivphase mit besonders hoher Kontaktdichte und Arbeits- und
Qualifizierungsangeboten konzipieren, bei Versicherungsleistungen nach ALG
I nach einer dreimonatigen Phase der Eigenverantwortung. Sprachkurse und
die Integration in den Arbeitsmarkt sollen künftig nicht mehr nacheinander,
sondern wo immer möglich nebeneinander stattfinden. Erwerbsfähige
Grundsicherungsempfänger, die weder einer Arbeit nachgehen noch an
Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen, sollen, sofern keine wichtigen Gründe
entgegenstehen, verpflichtet werden, eine Arbeitsgelegenheit – etwa eine
gemeinnützige Tätigkeit – anzunehmen.
Die Arbeitswelt verändert sich rasant, getrieben von der Einführung neuer
Technologien wie künstlicher Intelligenz oder der Alterung unserer Gesellschaft.
Dadurch entstehen neue Erwerbs- und Aufstiegschancen, aber in einigen
Berufsbildern auch Risiken, den Anschluss an die Zukunft zu verlieren. Unser
Arbeitsrecht muss diesen Wandel ermöglichen und so flankieren, dass in
Deutschland möglichst viele Menschen möglichst früh und umfassend die Chancen
dieser Entwicklung ergreifen können.
Daher wollen wir
-
den Wechsel des Arbeitgebers ebenso erleichtern wie den Wechsel zwischen
abhängiger Beschäftigung und Selbstständigkeit. Wir wollen das
Kündigungsschutzgesetz um einfache, rechtssichere Abfindungsregeln
erweitern und den Kündigungsschutz für Spitzenverdiener einschränken. Die
auf Abfindungen gezahlte Steuer soll anschließend über fünf Jahre hinweg
jeweils zu einem Fünftel gegenüber dem neuen Erwerbseinkommen steuerlich
angerechnet werden können. Sachgrundlose Befristungen wollen wir künftig
für bis zu vier Jahre zulassen, um Einstellungshürden zu senken. -
im Arbeitszeitgesetz eine wöchentliche statt einer täglichen
Höchstarbeitszeit einführen und Öffnungsklauseln bei Ruhezeitregelungen
schaffen. -
den Rechtsanspruch auf Teilzeit auf sozial besonders schutzwürdige Fälle
wie Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder berufsbegleitende
Weiterbildung beschränken. -
bei der gesetzlichen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zwei Karenztage
einführen. Die Krankenkassen sollen die Möglichkeit erhalten, Arbeitnehmern
eine freiwillige zusätzliche Absicherung für Karenztage anzubieten.
In Deutschland tragen rund 3,7 Millionen Selbstständige, davon rund die Hälfte
als Solo-Selbstständige, erheblich zur Wertschöpfung bei. Sie treiben Innovation
voran und übernehmen unternehmerische Verantwortung. Selbstständige sind ein
viel zu häufig übersehenes und unterschätztes Kraftzentrum unserer
Volkswirtschaft.
Um Selbstständigkeit wieder mit Vertrauen und Wertschätzung zu begegnen, wollen
wir
-
das Statusfeststellungsverfahren abschaffen und durch ein
Statuserklärungsverfahren ersetzen, in dem sich jeder frei und
eigenverantwortlich zum Selbstständigen erklären kann. -
Kapital- und Personengesellschaften steuerlich dahingehend angleichen, dass
auch kleinere unternehmerische Einheiten Rücklagen bilden und Gewinne im
Betrieb belassen können. -
mit einer modernisierten Wiederauflage der Ich-AG mehr Menschen einen
einfachen und unbürokratischen Einstieg in die Selbstständigkeit öffnen.
Neustart in der Finanzpolitik – mit Vernunft und
Verantwortung
Das Steuersystem und die öffentlichen Haushalte spiegeln den Zustand
Deutschlands am besten wider. Unter liberaler Regierungsverantwortung sind in
der vergangenen Legislaturperiode sowohl die Staatsquote als auch die
Abgabenquote und die Schuldenquote gesunken. Im Jahr 2026 hingegen wird die
Staatsquote auf über 51 Prozent und die Abgabenquote auf den unrühmlichen
Rekordwert von rund 24 Prozent steigen, während die in dieser Wahlperiode
vorgesehene Neuverschuldung alles bisher Dagewesene in den Schatten stellt.
Reformen werden vermieden, ineffiziente Systeme werden mit immer mehr Staatsgeld
am Laufen gehalten.
Diese Politik entmutigt und verdrängt private Initiative, unternehmerische
Verantwortung und Leistungsbereitschaft. Unser Land wird dadurch schwächer und
ärmer. Wir wollen diese Abwärtsspirale durchbrechen. Der Rückbau des Staates auf
Kernaufgaben, die Stärkung der staatlichen Leistungsfähigkeit und die Entlastung
der Bürger und Unternehmen von Steuern und Abgaben gehören zusammen und bedingen
einander.
Um die öffentlichen Haushalte wieder solide aufzustellen, wollen wir
-
die Schuldenbremse wieder voll zur Geltung bringen. Ausnahmen müssen klar
definiert, zeitlich befristet und an echte Notlagen gebunden bleiben. Die
Bereichsausnahme für Verteidigungsausgaben soll schrittweise reduziert
werden und nach 15 Jahren komplett entfallen. Dadurch kehren wir
zur finanziellen Solidität zurück, ohne die aktuell gebotene Stärkung
unserer Verteidigungsfähigkeit zu gefährden. Weitere Aufweichungen und
Verwässerungen der Schuldenbremse lehnen wir strikt ab. -
die Finanzlage des Bundes ehrlich und transparent ausweisen, indem wir
mindestens die Hälfte der Sondervermögen des Bundes in den Bundeshaushalt
überführen und damit finanzielle Verschiebebahnhöfe und Schattenhaushalte
beseitigen. Zudem soll für alle Bundes-, Landes- und Kommunalhaushalte eine
umfassende doppelte Buchführung eingeführt werden. Dadurch werden
Investitionen und Vermögensverzehr transparent und die Schuldenbremse kann
besser mit notwendigen Investitionen verbunden werden. -
bestehende Subventionen radikal reduzieren. Jede Subvention muss zeitlich
befristet und degressiv sein. Wir wollen keine subventionsgetriebene
Industriepolitik, weder für die Ansiedelung von Batterie- oder Chipfabriken
noch für Solarmodulhersteller, Werften oder Handelsketten. Auch
Förderprogramme für Privathaushalte – von Kaufprämien für Autos über die
Subventionierung von Ladestationen bis hin zum Heizungsaustausch – wollen
wir deutlich zurückfahren. Die bessere Lösung liegt auch hier im Abbau der
vielen Markteingriffe, die regelmäßig der Grund für diese Förderprogramme
sind – und dem Übergang zu einem technologieoffenen Ordnungsmodell mit CO2-
Emissionshandel und der Auszahlung der Einnahmen aus dem Emissionshandel an
die Bürger als jährliche Klimadividende. -
den öffentlichen Sektor auf ein vernünftiges Maß zurückfahren, indem in den
nächsten fünf Jahren mindestens 100 der über 900 Bundesbehörden abgeschafft
oder zusammengelegt und jährlich netto zwei Prozent aller
Verwaltungsstellen eingespart werden. Wir wollen Doppel- und
Mischzuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und Kommunen beseitigen und
insbesondere den Kommunen weniger Pflichtaufgaben auferlegen.
Wir wollen ein Einfachsteuersystem, das jede und jeder versteht. Die Bürger
sollen immer mehr von dem selbst erwirtschafteten Einkommen behalten dürfen, als
sie über Steuern und Abgaben an den Staat abführen (Halbteilungsgrundsatz).
Arbeit, Anstrengung, und Aufstiegswille müssen sich ebenso auszahlen wie
unternehmerisches Handeln, Ideenreichtum und Risikobereitschaft.
Um die Einfachsteuer einzuführen wollen wir
-
den derzeitigen linear-progressiven Steuertarif durch einen Vier-Stufen-
Tarif mit den Tarifstufen 15, 25, 35 und 42 Prozent ersetzen. Damit
beseitigen wir den leistungsfeindlichen „Mittelstandsbauch“ im Steuertarif.
Der Solidaritätszuschlag wird abgeschafft. Wir streben in einem ersten
Schritt eine Nettoentlastungswirkung von rund 25 Milliarden Euro an. Im
Zuge einer erfolgreichen Politik für mehr Wirtschaftswachstum und der
Senkung der Staatsausgaben streben wir weitere Entlastungsschritte für alle
an. -
Optional: langfristig ein einfaches Einkommensteuersystem mit einem
linearen Steuertarif (Flat Tax) einführen. Ein sozialer Ausgleich erfolgt
durch die Freistellung von Einkommen (Grundfreibetrag) und eine
negative Einkommensteuer. -
Ausnahmetatbestände abschaffen, um im Gegenzug den Steuertarif bei der
Einkommensteuer zu reformieren und die Steuersätze abzusenken. -
die Steuerbelastung von Unternehmen für alle unternehmerischen Einkünfte
und alle Rechtsformen auf maximal 20 Prozent reduzieren. Die gerade im
aktuellen Strukturwandel bedeutsamen Konzernumstrukturierungen müssen
belastungsfrei möglich sein. Die Eigenkapitalfinanzierung darf gegenüber
der Fremdfinanzierung nicht länger schlechter gestellt werden. -
die extrem konjunkturabhängige kommunale Gewerbesteuer abschaffen zugunsten
eines kommunalen Zuschlagsrechts auf die anderen Ertragsteuern. -
die Umsatzsteuer durch einen einheitlichen Steuersatz vereinfachen;
Ausnahmen sollen beseitigt und dafür der Steuersatz abgesenkt werden. -
Erbschaftsteuer Option 1: Familienunternehmen den Übergang an die nächste
Generation ermöglichen, ohne dass dem übermäßige steuerliche Hürden im Weg
stehen. Wir setzen deshalb auf eine einfache und transparente
Erbschaftsteuer mit hohen Freibeträgen für nahe Angehörige. Erst oberhalb
dieser Freibeträge greift ein niedriger, einheitlicher Steuersatz. Für
Betriebsvermögen soll es für den Fall der Betriebsfortführung weiterhin
eine Sonderregelung geben.
Erbschaftsteuer Option 2: die Erbschaftsteuer abschaffen, um die
Lebensleistung standorttreuer deutscher Familienunternehmen zu
respektieren. -
eine moderne und serviceorientierte digitale Steuerverwaltung schaffen. Mit
Hilfe künstlicher Intelligenz sollen in allen einfach gelagerten Fällen
(insbesondere Arbeitnehmer, Renter) Steuererklärung und Steuerbescheid
automatisiert erstellt werden (Easy Tax).
Neustart für Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Freie Demokraten wollen kein Volkseigentum, sondern ein Volk von Eigentümern.
Eigentum und Vermögen bedeuten Freiheit, materielle Sicherheit und
Verantwortung. Trotz eines im internationalen und auch im europäischen Vergleich
hohen Durchschnitts- wie auch Medianeinkommens gelingt es in Deutschland zu
wenigen Menschen, durch eigene Leistung Vermögen aufzubauen. Nur 47 Prozent der
Menschen in Deutschland verfügen über Wohneigentum, weniger als überall sonst in
der Europäischen Union. Und obwohl die Menschen in Deutschland vergleichsweise
viel Geld sparen, trägt dies aufgrund einer unterentwickelten Anlegerkultur
nicht zum breiten Vermögensaufbau bei.
Für einen Neustart für den Aufbau von Vermögen in der Mitte der Gesellschaft
fordern wir
-
die Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags auf 3.000 Euro und die Möglichkeit,
nicht ausgeschöpfte Teilbeträge auf Folgejahre zu übertragen. -
beim Erwerb einer Wohnimmobilie einen Kaufpreisanteil von 600.000 Euro von
der Grunderwerbsteuer freizustellen; beim gleichzeitigen Verkauf einer
vorhandenen und Erwerb einer neuen Wohnimmobilie (beispielsweise im Zuge
eines Umzugs oder einer Scheidung) soll zudem die beim früheren Erwerb der
vorhandenen Immobilie gezahlte Grunderwerbsteuer auf die für den Neuerwerb
anfallende Grunderwerbsteuer angerechnet werden. -
die endgültige Abschaffung der bisher ausgesetzten Vermögenssteuer.
Sozialabgaben auf Kapitalerträge lehnen wir strikt ab. Nach einer
mehrjährigen Haltedauer sollen Aktiengewinne steuerfrei sein
(Wiedereinführung der Spekulationsfrist).
Unser besonderes Augenmerk gilt der Altersvorsorge. Diese soll finanzielle
Sicherheit und Freiräume in einer Lebensphase garantieren, in der Menschen nicht
mehr oder nicht mehr uneingeschränkt erwerbstätig sein können. Die hohe
Bedeutung staatlicher, aus Steuern und Abgaben finanzierter Systeme bei
gleichzeitiger Alterung der Gesellschaft führt bereits heute zu relativ geringen
Renten und gleichzeitig zu einer gravierenden Schieflage des Systems zulasten
der jüngeren und mittleren Jahrgänge. Ohne einen grundlegenden Wechsel hin zur
Kapitaldeckung drohen absehbar eine Erosion der Alterssicherung und erhebliche
gesellschaftliche Verwerfungen.
Für einen Neustart in der Altersvorsorge wollen wir
-
eine kapitalgedeckte Aktienrente einführen, die das bisherige Umlagesystem
ergänzt und schrittweise an dessen Stelle tritt. Dabei soll für jeden
Rentenversicherten ein individuelles, eigentumsgeschütztes Kapitalkonto
eingeführt werden, in das Pflichtbeiträge eingezahlt werden. Über die
Aktienrente werden langfristig stabile, von der demografischen Entwicklung
unabhängige Erträge erwirtschaftet, die die Absicherung im Alter
verbessern. -
flexible Renteneintrittsmodelle schaffen, durch die jede und jeder den
Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand individuell gestalten kann. Das
bisherige gesetzliche Renteneintrittsalter soll künftig nicht mehr als
gesetzliche Normvorgabe, sondern als Bezugsgröße für die Berechnung der
Rentenhöhe einschließlich etwaiger Zu- oder Abschläge bei späterem oder
früherem Renteneintritt dienen. Diese Bezugsgröße soll ab Erreichen der
„Rente mit 67“ im Jahr 2028 in regelmäßigen Abständen entsprechend der
Entwicklung der statistischen Lebenserwartung angepasst werden. -
die Renten künftig entsprechend der Preisentwicklung und nicht mehr
entsprechend der Lohnentwicklung erhöhen, die subventionierte
Frühverrentung („Rente mit 63“) abschaffen und die Abschläge bei
vorzeitigem bzw. Zuschläge bei späterem Renteneintritt
versicherungsmathematisch korrekt berechnen (und damit im Ergebnis
erhöhen). Die dadurch entstehenden finanziellen Spielräume sollen für die
Einführung der ersten Stufe der Aktienrente genutzt werden. -
zusätzlich einen aus öffentlichen Mitteln gespeisten, global investierenden
Fonds errichten, dessen Erträge dem umlagefinanzierten Teil der
gesetzlichen Rente zugute kommen; die dadurch entstehenden Spielräume beim
Beitragssatz werden für den Ausbau der Aktienrente genutzt. -
die Hinterbliebenenrente reformieren: Ein Rentensplitting in Ehen mit
Zugewinngemeinschaft sorgt für klare Verhältnisse. Während der Ehe
erworbene Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung werden
von Anfang an hälftig verteilt. Das schafft eigenständige Ansprüche für
beide Partner und mehr Transparenz. -
auch die Beamtenversorgung grundlegend reformieren: Für neu eingestellte
Beamte soll eine kapitalgedeckte Altersvorsorge an die Stelle der
klassischen Pension treten. Analog zur Aktienrente soll ein fester Beitrag
auf individuelle Vorsorgekonten fließen. Für bestehende
Pensionsverpflichtungen müssen verbindlich Rücklagen aufgebaut und am
Kapitalmarkt investiert werden, um die künftigen Pensionslasten
schrittweise aus der reinen Haushaltsfinanzierung zu lösen. -
die betriebliche Altersvorsorge deutlich ausbauen und stärken. Die Produkte
müssen einfacher, transparenter und renditestärker werden und beim Wechsel
des Arbeitgebers oder dem Wechsel in die Selbständigkeit mitgenommen werden
können. Arbeitgeber sollen künftig nur noch für zugesagte Beiträge zur
betrieblichen Altersvorsorge haften („pay and forget“), während
Arbeitnehmer mehr Verantwortung übernehmen. Beschäftigte können ihre
Vorsorgeverträge selbst abschließen und ihre Risiko- und Anlagestrategie
eigenständig wählen. Das entlastet besonders kleine Betriebe von
Haftungsrisiken. -
die private Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen deutlich ausbauen und
dabei auf ein breites und vielfältiges Angebot an Altersvorsorgedepots und
anderen langfristigen Sparprodukten wie etwa Lebensversicherungen oder
Bausparverträge setzen. Während der gesamten Ansparphase bleiben
das eingezahlte Vermögen ebenso wie die Kapitalerträge steuer- und
abgabenfrei. Für Geringverdiener soll das Produkt staatlich bezuschusst
werden. Zum Rentenbeginn werden die Auszahlungen erstmals (nachgelagert)
besteuert. Sozialabgaben werden darauf nicht fällig. Ein staatliches
Standardprodukt und damit den Einstieg in die Verstaatlichung der privaten
(und später wohl auch der betrieblichen) Altersvorsorge lehnen wir ab.
Neustart in der Energiepolitik: marktwirtschaftlich und
technologieoffen
Jederzeit verfügbare, bezahlbare und klimafreundliche Energie ist eine zentrale
Voraussetzung für Wohlstand und Sicherheit. Deutschland verfügt über einen
erneuerbaren Anteil von rund 60 Prozent im Strommix. Zugleich sind die
Strompreise die höchsten Europas. Das belastet sowohl Privathaushalte als auch
die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit. Der Ausstieg aus der Kernkraft hat
dazu geführt, dass Deutschland vom Nettostromexporteur zum Nettostromimporteur
geworden ist. Trotz enormer Ausgaben für die Energiewende liegt der deutsche
CO2-Fußabdruck im europäischen Vergleich nur im unteren Mittelfeld. Mit einer
klugen, marktwirtschaftlichen und innovationsgetriebenen Energiepolitik kann
Deutschland bezahlbare Energie, Versorgungssicherheit und Klimaschutz wieder
zusammenbringen.
Für einen Neustart in der deutschen Energiepolitik wollen wir
-
das Energieangebot deutlich ausweiten. Eine politisch verordnete
Energieeinsparung darf nicht länger eine nationale oder europäische Vorgabe
sein. Weltweit gibt es kein wohlhabendes Land mit geringem
Energieverbrauch. -
Bezahlbarkeit, Versorgungssicherheit und Klimafreundlichkeit besser
zusammendenken und gleichberechtigt aufeinander ausrichten. Der europäische
Emissionshandel ist für uns das zentrale Instrument für eine
klimafreundliche Stromerzeugung. Klimapolitische Alleingänge - auch bei den
Zielsetzungen - sind kontraproduktiv, teuer und global wirkungslos. -
einen vielfältigen und technologieoffenen Energiemix mit einem
ausreichenden Anteil steuerbarer und gesicherter Leistung schaffen. Dazu
gehören erneuerbare Energien wie Windkraft, Photovoltaik, Biomasse,
Wasserkraft und Geothermie ebenso wie Kernenergie einschließlich Kernfusion
sowie Gas und Kohle mit CO2-Abscheidung. -
statt sich einseitig auf die Reduktion von Treibhausgasemissionen zu
konzentrieren, auch die Potenziale des Climate Engineerings nutzen. Dazu
gehört Forschung und Entwicklung zu fördern sowie den Einsatz von
Technologien zur CO2-Abscheidung und -Speicherung (Carbon Capture and
Storage, CCS) und zur Nutzung von CO2 (Carbon Capture and Utilization, CCU)
in Deutschland zu erleichtern. -
neben Strom auch auf feste, gasförmige und flüssige Energieträger setzen
für mehr Versorgungssicherheit. -
einen offenen Wettbewerb um die besten Technologien und die niedrigsten
Kosten schaffen. Wir lehnen Dauersubventionen für alle Formen der
Energieerzeugung ab. Daher wollen wir die Subventionen nach dem
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beenden und bestehende Anlagen nur bis
zum Ende ihres Vergütungsanspruchs fördern. -
ein Strommarktdesign etablieren, das marktwirtschaftliche Anreize für eine
kostengünstige und zuverlässige Stromversorgung entsprechend dem Bedarf
setzt. Zum Ausgleich volatiler, wetterabhängiger Erzeugung sind steuerbare
Kapazitäten notwendig. -
alle Stromerzeuger in die Verantwortung für Systemkosten und
Versorgungssicherheit einbeziehen (Netze, Speicher und
Sicherheitsreserven). -
einen politisch erzwungenen Rückbau funktionsfähiger Energieinfrastruktur
wie etwa der Gasnetze verhindern. -
ein echtes europäisches Energieverbundnetz errichten, das die Vorteile
unterschiedlicher Erzeugungsbedingungen und Ressourcen der EU-
Mitgliedsländer miteinander verbindet. Dafür braucht es digitale
Steuerungssysteme und stärker ausgebaute transnationale Netze. -
Atomgesetz und Strahlenschutzgesetz so anpassen, dass Nukleartechnologien
wieder zur Strom- und Wärmeerzeugung genutzt werden können und den Rückbau
der noch bestehenden Kernkraftwerke aussetzen. -
heimische Ressourcen wie Schiefergas umweltverträglich fördern. In Zeiten
geopolitischer Spannungen und erhöhter Sicherheitsrisiken muss die
Resilienz unserer Energieversorgung stärker berücksichtigt werden. -
dezentrale Lösungen zur Eigenversorgung von Bürgern und Unternehmen mit
Strom und Wärme stärken – auch um den Netzausbaubedarf zu reduzieren. Dabei
darf es jedoch keine Entkopplung von der Verantwortung für
Versorgungssicherheit geben, solange man auf das öffentliche Netz
angewiesen bleibt.