Ein guter Tag für die Bürgerrechte

Der Europäische Gerichtshof hat geurteilt: Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist rechtswidrig. Die Freien Demokraten begrüßen diese Entscheidung.

Sicherheit von Daten in der digitalen Welt.
Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit EU-Recht vereinbar. Die Freien Demokraten fordern: Quick-Freeze-Lösung statt Vorratsdatenspeicherung.

Der Europäische Gerichtshof hält die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland für rechtswidrig – und für einen Verstoß gegen die Grundrechte. Der EuGH hat in einer wegweisenden Entscheidung festgestellt, dass Gesetze, „die eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten vorsehen“, dem Europarecht entgegenstehen. „Ein guter Tag für die Bürgerrechte“, betont Bundesjustizminister Marco Buschmann und kündigt an, die anlasslose Vorratsdatenspeicherung nun zügig und endgültig aus dem Gesetz zu streichen. Stattdessen werde das sogenannte „Quick-Freeze-Verfahren“ eingeführt. 

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Bürger nicht unter Generalverdacht stellen

Der EuGH nennt drei Gründe für seine Entscheidung, erklärt Marco Buschmann in seinem Pressestatement: Erstens stelle die anlasslose, massenhafte Speicherung von Kommunikationsdaten eine Verletzung der digitalen Privatsphäre dar. Zweitens werde jede Bürgerin und jeder Bürger mit der Vorratsdatenspeicherung einem Ermittlungsinstrument unterzogen, also unter Generalverdacht gestellt. Wenn der Staat aber alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht stellt und Kommunikationsdaten speichern lässt, ändern Menschen ihr Kommunikationsverhalten, weil sie nicht wissen, ob sie unbeobachtet sind. „Das ist in einer freien Gesellschaft nicht hinnehmbar“, ist Buschmann überzeugt. Der dritte Grund sei die Missbrauchsgefahr. Diese massenhafte Datenspeicherung könne zu einem gravierenden Problem werden, wenn diese Daten in die falschen Hände gerieten.

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Quick Freeze statt Vorratsdatenspeicherung

Wie im Koalitionsvertrag festgehalten werde in Kürze ein Gesetzentwurf für das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren erarbeitet, kündigt Buschmann an. Das Quick-Freeze-Verfahren ist eine bürgerrechtsschonende Alternative, für die sich die Freien Demokraten seit Jahren einsetzen.

„Dieser Ansatz ist nicht nur grundrechtsschonend, sondern auch ein Zugewinn an Sicherheit. Denn die bisherige VDS wird seit Jahren nicht mehr durchgesetzt“, gibt Buschmann zu bedenken. Das Quick-Freeze-Verfahren erlaubt es, dass relevante Daten beim Verdacht einer erheblichen Straftat beim Telekommunikationsprovider eingefroren werden. Dies muss von einem Richter angeordnet werden. Sollten die eingefrorenen Daten für die Aufklärung der Straftat erforderlich sein, kann ein Richter in einem nächsten Schritt das „Auftauen“ der „eingefrorenen“ Daten anordnen. Der Justizminister stellt klar: „Grundrechtsschutz und eine effektive Strafverfolgung sind für uns kein Widerspruch.“

Das EuGH-Urteil ebnet den Weg für die Neuregelung der digitalen Strafverfolgung, sagt auch Manuel Höferlin, innenpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion. „Die von uns vorgeschlagene Quick-Freeze-Methode erachtet auch der EuGH als europarechtskonforme Lösung. Dabei kommt es ausschließlich im Verdachtsfall und erst auf richterliche Anordnung zur kurzfristigen Sicherung relevanter Daten.“ Quick Freeze gäbe den Sicherheitsbehörden ein rechtssicheres, verhältnismäßiges und präzises Instrument an die Hand. Er stellt klar: „So sieht zeitgemäße Strafverfolgung im digitalen Raum aus.“

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Der Zweck heiligt nicht die Mittel

Katrin Helling-Plahr, rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, erklärt: „Die Entscheidung zeigt einmal mehr, dass der Zweck nicht die Mittel heiligt.“ Die anlasslose Massenüberwachung im Internet widerspreche der deutschen Rechtsordnung, „weshalb wir sie auf Betreiben der FDP bereits im Koalitionsvertrag ausgeschlossen haben“, unterstreicht sie. „Den gläsernen Bürger gibt es hier nicht. In einer freien Gesellschaft gehen die Internetbewegungen des Einzelnen den Staat im Regelfall nichts an.“

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Bürgerrechte haben einen Wert in Europa

Auch FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Es sei „eine gute Nachricht für die liberale Demokratie und für unsere freie Verfassungsordnung in Europa. Es ist schlichtweg unvereinbar mit unserer Werteordnung, wenn Kommunikationsdaten der Bürgerinnen und Bürger anlasslos und ohne dass der Verdacht einer konkreten Straftat vorliegt, gespeichert werden.“

Kuhle fordert, dass der Bund gemeinsam mit den Ländern darüber beraten sollte, wie Daten schneller miteinander geteilt werden können, denn gerade im Bereich der Straftaten im Internet gebe es wachsende Zahlen, insbesondere die Darstellungen von Kindesmissbrauch würden zunehmen. „Wir müssen das bekämpfen. Wir müssen diese widerlichen Straftaten ahnden und Täter verurteilen“, betonte Kuhle und gab gleichzeitig zu bedenken: „Es kann aber nicht sein, dass die Bürgerrechte auf der einen Seite und die Verfolgung dieser widerlichen Straftaten gegeneinander ausgespielt werden. Wer den Gegnern der Vorratsdatenspeicherung mangelnde Bereitschaft zur Verfolgung von Kindesmissbrauch vorwirft, begibt sich in den Bereich ehrabschneidender Diffamierungen.“

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