Ein Meilenstein für die effektive Strafverfolgung

Die Koalition hat sich auf Kabinettsebene auf das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren geeinigt. Dafür haben die Freien Demokraten lange geworben.

Dr. Marco Buschmann
Für das Quick-Freeze-Verfahren statt der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung hat Marco Buschmann lange gekämpft. © Julia Deptala

Die Regierungskoalition schafft Klarheit: Beim Verdacht auf eine schwere Straftat wie Mord oder Totschlag werden Verkehrsdaten in der Telekommunikation zur Strafverfolgung gespeichert. FDP-Präsidiumsmitglied und Justizminister Marco Buschmann bewertet die Einigung als Meilenstein für die Strafverfolgung in Deutschland. „Es war höchste Zeit. Das Quick-Freeze-Verfahren kommt“, so Buschmann. „Darauf haben wir uns jetzt geeinigt. Das ist ein guter Tag für Freiheit und Sicherheit in Deutschland.“

Das von Buschmann vorgeschlagene Quick-Freeze-Verfahren soll nun zügig umgesetzt werden. Einen entsprechenden Referentenentwurf hatte der Justizminister bereits im Herbst 2022 vorgelegt, nachdem der Europäische Gerichtshof in einem Urteil die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland als rechtswidrig eingestuft hatte.

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Ein neues und grundrechtsschonendes Instrument

„Für Quick-Freeze statt der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung habe ich seit vielen Monaten gekämpft“, erklärte Buschmann gegenüber der WELT. „Denn wenn der Staat alle Bürgerinnen und Bürger unter einen Generalverdacht stellt und ihre Kommunikationsdaten anlasslos speichern lässt, ändern Menschen ihr Verhalten in der Kommunikation und im Netz. Niemand fühlt sich mehr richtig frei – das ist nicht zu rechtfertigen und verstößt gegen unsere Grundrechte, wie mehrfach höchstrichterlich festgestellt wurde.“

Der Justizminister führte weiter aus: „Unsere Verständigung nun ist aber auch ein Meilenstein für die effektive Strafverfolgung. Durch das wiederholte Scheitern der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung vor höchsten Gerichten fehlten unseren Ermittlerinnen und Ermittlern jahrelang wichtige Befugnisse.“ Die bisherige allgemeine Vorratsdatenspeicherung habe nicht angewandt werden können, „weil sie rechtswidrig ist. Wir geben den Ermittlungsbehörden jetzt ein neues und grundrechtsschonendes Instrument an die Hand.“

Ihm sei wichtig, die Befugnisse der Ermittler rasch zu verbessern. Denn sie würden aktuell mit einem Gesetz alleine gelassen, das nicht angewendet werden könne. Er habe bereits in der Vergangenheit für das Quick-Freeze-Verfahren geworben. Damit können Ermittlungsbehörden bei dem Verdacht auf eine schwere Straftat relevante Verkehrsdaten umgehend bei den Providern einfrieren lassen, um sie später im Verfahren zu nutzen. Ermittlungsbehörden würden damit gestärkt und Grundrechte geschützt: „So schaffen wir Rechtssicherheit, schließen Sicherheitslücken und stärken zugleich digitale Bürgerrechte.“

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Vorratsdatenspeicherung wird in Mottenkiste verbannt

Die Einigung sei „ein Meilenstein”, sagte FDP-Bundesvorstandsmitglied und Innenpolitiker Manuel Höferlin. „Nach über zehn Jahren des Wartens erhalten die Beamten endlich ein rechtssicheres und anwendbares Instrument zur Verbrechensbekämpfung.” Damit zerschlage man „den Gordischen Knoten bei Ermittlungen im Netz, denn seit Jahren gab es keine verfassungsfeste Regelung zur Vorratsdatenspeicherung”, so Höferlin. „Wir beenden die von der Union geschaffene Rechtsunsicherheit und verhindern zugleich die anlasslose Überwachung aller Bürgerinnen und Bürger. Die Einführung ist ein wichtiger Schritt zum Schutz unserer digitalen Bürgerrechte. Wir stellen sicher, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt bleibt und stärken zugleich die Ermittlungsbehörden bei der Strafverfolgung.“

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