Erster Schritt zu einer enkelfitten Rente ist gemacht

Es ist beschlossen: Die Renten werden angepasst, damit haben Rentnerinnen und Rentner in Zukunft mehr Geld in der Tasche. Hoch verdient, denn: Die Rente ist keine Sozialleistung sondern ein Ergebnis der Arbeitsleistung.

Rente: Großvater läuft mit seinen zwei Enkelkindern an der Hand
Mit der Wiedereinführung des Nachholfaktors in der Rente wird erstmals seit vielen Jahren die Stabilität der Rentenfinanzen für alle Generationen gestärkt.

Die Rentnerinnen und Rentner können sich in diesem Jahr über eine deutliche Rentenerhöhung freuen: Der Bundestag hat das „das Rentenanpassungs-und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz“ beschlossen. Damit leitet die Bundesregierung die höchste Rentenanpassung seit fast 40 Jahren in die Wege: Im Westen sollen die Renten um 5,35 Prozent, im Osten um 6,12 Prozent steigen. Rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner sollen damit bereits ab dem 1. Juli die erhöhten Bezüge erhalten. Zudem führt die Ampel den Nachholfaktor in der gesetzlichen Rentenversicherung wieder ein.

Damit wird auf Vorschlag der Freien Demokraten zum ersten Mal seit 15 Jahren die Stabilität der Rentenfinanzen für alle Generationen gestärkt. Ein echter Paradigmenwechsel in der Rentenpolitik, der die liberale Handschrift in der Ampel-Koalition zeigt.

Rentenanpassung 2022 zeigt die Handlungsfähigkeit des Sozialstaates

„Über 5 Prozent im Westen, über 6 Prozent im Osten — das ist wirklich historisch und eine gute Nachricht für alle Rentnerinnen und Rentner in diesem Land“, hob FDP-Vize Johannes Vogel hervor. Es sei ein „wirklich wegweisendes Gesetz.“

Vor allem aber sei das Gesetz keine politische Willkür, sondern der Anwendung der Rentenformel. Vogel verdeutlichte zudem: „Die Rentnerinnen und Rentner haben das verdient, weil die Rente keine Sozialleistung ist, sondern sich aus deren Arbeitsleistung ergibt.“ Rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner sollen bereits ab dem 1. Juli die erhöhten Bezüge erhalten.

Die Rentenanpassung 2022 zeige auch die Handlungsfähigkeit unseres Sozialstaates in der Krise und das ist auch eine gute Nachricht.“ Das zeige aber auch, wie wichtig es sei, auf solide Finanzen zu achten: „Damit unser Sozialstaat in der Krise unzweifelhaft handlungsfähig ist.“ Für Vogel ist es das erste Stabilisierungs-Gesetz und das erste Stabilisierungs-Element bei den Renten-Finanzen seit 15 Jahren. Das sei richtig mit Blick auf finanzielle Stabilität. Und das sei richtig mit Blick auf Fairness. „Weil es dafür sorgt, dass die Generationen auch in der Krise zusammenhalten.“

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Enkelfitte Rente ist ein Muss

Für die Freien Demokraten ist es ein Gebot der Fairness, dass sich Renten und Löhne im Gleichklang bewegen. Denn: Nur so kann der Zusammenhalt zwischen den Generationen gestärkt und der Generationenvertrag mit Leben gefüllt werden. Ohne die Wiedereinführung des Nachholfaktors würden die Renten den Löhnen davon laufen.

Die Rentengarantie hat die Rentner im vergangenen Jahr vor einer Rentenkürzung geschützt, obwohl die Renten eigentlich hätten sinken müssen. Es ist nur fair, dies zu berücksichtigen, wenn eine wirtschaftliche Erholung einsetzt. Die Wiedereinführung des Nachholfaktors wird also zu einer Stabilisierung des Rentenbeitragssatzes führen. Damit ist eine Trendwende gelungen, mit der wir für die kommenden Generationen die Rentenpolitik generationengerecht auf feste Füße stellen.

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Hintergrund:

Das Gesetz regelt unter anderem die Reaktivierung des Nachholfaktors, die jährliche Rentenanpassung zum 1. Juli 2022 sowie Verbesserungen für Erwerbsminderungsrenten im Bestand. Die Reaktivierung des Nachholfaktors soll dazu führen, dass künftig jede aufgrund der Rentengarantie unterbliebene Rentenkürzung bei einer darauffolgenden positiven Rentenanpassung verrechnet wird.

Zum 1. Juli 2022 werden dementsprechend der aktuelle Rentenwert auf 36,02 Euro und der aktuelle Rentenwert (Ost) auf 35,52 Euro angehoben. Damit sollen die Renten im Westen um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent steigen. Bei der Erwerbsminderungsrente ist ein pauschaler prozentualer Zuschlag zur Rente vorgesehen, der sich in der Höhe danach nach dem erstmaligen Bezug richtet.