FDP-Fraktion verhindert Haushaltstrickserei
Ein Erfolg für die klagende FDP-Fraktion Schleswig-Holstein und gute Nachrichten für die Steuerzahler: Das Landesverfassungsgericht hat den schwarz-grünen Haushalt 2024 als verfassungswidrig eingestuft. Die Botschaft laut FDP-Vize Kubicki: „Mit Corona-Notkrediten baut man keine Fahrradwege.“

Die FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein hat einen bedeutenden Erfolg erzielt: Das Landesverfassungsgericht hat am Dienstag ihrer Klage gegen den Landeshaushalt 2024 stattgegeben – und damit der anlasslosen Schuldenmacherei einen Riegel vorgeschoben. Das Gericht erklärte den Haushalt der schwarz-grünen Landesregierung für verfassungswidrig. Grüne, CDU und SSW hatten diesen im Frühjahr 2024 verabschiedet. Enthalten waren darin drei sogenannte Notkredite im Umfang von insgesamt 1,5 Milliarden Euro – von denen letztlich nur rund 494 Millionen benötigt wurden.
Nach Einschätzung des Gerichts hat die Landesregierung nicht überzeugend dargelegt, weshalb diese Notkredite erforderlich waren. Zwar verwies die Koalition auf den russischen Angriffskrieg, die Corona-Pandemie und die Ostsee-Sturmflut. Doch laut Urteil fehlte ein klarer Zusammenhang zwischen diesen Krisen und den konkreten Ausgaben. So seien etwa Mittel aus dem Corona-Notkredit für den Ausbau von Radwegen verwendet worden. FDP-Vize Wolfgang Kubicki lobte das Urteil als „großen Erfolg und großen Erkenntnisgewinn für Grüne und CDU“. Es zeige deutlich: „Mit Corona-Notkrediten baut man keine Fahrradwege.“
„Heftigen Klatsche für die schwarz-grüne Landesregierung“
Das Gericht erkannte zwar reale Notlagen an, betonte jedoch, dass ein unmittelbarer und erheblicher Zusammenhang zur finanziellen Belastung des Haushalts bestehen müsse – was hier nicht der Fall gewesen sei. Zudem habe es keinen verfassungsgemäßen Tilgungsplan gegeben, so Gerichtspräsident Christoph Brüning.
Christopher Vogt, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Landtag, sprach von einer „heftigen Klatsche für die schwarz-grüne Landesregierung“. Die Entscheidung sei „eine gute Nachricht für die Steuerzahler – insbesondere für die junge Generation“. Der Haushalt sei „dreist und dilettantisch“ gewesen, nicht etwa ein Versehen, sondern ein „vorsätzlicher Bruch der Verfassung“. Die Opposition sowie zahlreiche Verfassungsrechtler hätten frühzeitig gewarnt – doch diese Hinweise seien ignoriert worden. „Schwarz-Grün wollte die Schuldenbremse mit Tricks umgehen, gestützt auf erfundene Notlagen“, so Vogt.
„Mit der Verfassung spielt man nicht“
„Mit der Landesverfassung spielt man nicht“, stellt er klar. CDU und Grüne müssten jetzt endlich klare Prioritäten im Haushalt setzen – und dringend notwendige Investitionen in zentrale Aufgaben wie Bildung, Infrastruktur und Sicherheit nicht durch Schulden finanzieren.
Vogt fordert, dass das Urteil bei der laufenden Umsetzung des Haushalts 2024 zwingend berücksichtigt wird. „Die Zeit der schwarz-grünen Taschenspielertricks muss vorbei sein.“ Auch dürften die angekündigten zusätzlichen Investitionen des Bundes nicht als Vorwand dienen, eigene Investitionen zurückzufahren – wie es in der aktuellen Finanzplanung schon vorgesehen sei.
Dieses Urteil ist ein wichtiges Signal für künftige Haushaltskonsolidierungen. Die Freien Demokraten setzen sich dafür ein, dass mit Steuergeldern verantwortungsvoll umgegangen wird – und dass fehlende Einnahmen nicht einfach durch zweckentfremdete Notfallkredite kaschiert werden. Der anlasslosen Kreditaufnahme wird nun ein Ende gesetzt – zum Schutz der Steuerzahler, die letztlich die Zeche in Form von Zinszahlungen tragen müssen, insbesondere die junge Generation.
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