Neue Abhilfeklage stärkt den Verbraucherschutz

Mit einer neuen Abhilfeklage stärkt die Regierung den Verbraucherschutz und entlastet die Justiz. Denn Verbraucherinnen und Verbraucher kommen so schneller zu ihrem Recht. Am Mittwoch hat das Kabinett den Weg dafür freigemacht.

Der Fall Puigdemont sorgt für Aufsehen
In Zukunft wird es für Verbraucher einfacher, ihre Ansprüche gegen Unternehmen durchzusetzen.

Annullierte Flüge oder Probleme mit dem Kleingedruckten bei Banken: Wenn eine Vielzahl an Verbrauchern Ärger mit einem Unternehmen hat, soll es künftig leichter für sie möglich sein, dagegen vorzugehen. Das sieht der Gesetzentwurf von Justizminister Marco Buschmann vor, den das Kabinett jetzt beschlossen hat. Er setzt damit die EU-Richtlinie 2020/1828 um, die die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, zwei Arten von Verbandsklagen vorzusehen, Unterlassungsklagen und Abhilfeklagen. Letztere gab es bislang im deutschen Recht nicht. Sie erlaubt es Verbraucherverbänden, gleichartige Leistungsansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegen ein Unternehmen unmittelbar gerichtlich einzuklagen. So können beispielsweise Ansprüche wegen Produktmängeln oder unzulässigen Klauseln einfacher geltend gemacht werden. 

„Alles in allem schaffen wir so einen ausgeglichenen und effektiven Rechtsrahmen, der die Verbraucherrechte stärkt, die Justiz entlastet und den Unternehmen die nötige Rechtssicherheit bietet“, konstatierte Buschmann. Die Gerichte würden außerdem davon profitieren, „dass wir das bereits erprobte und bewährte Modell der Musterfeststellungsklage bei der Umsetzung der Richtlinie beibehalten und weiterentwickelt haben“, so der Justizminister. 

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Inhalt ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

Verbraucher kommen schneller zu ihrem Recht

Im Erfolgsfall sollen Verbraucherinnen und Verbraucher das ihnen zustehende Geld bereits im Rahmen der Abhilfeklage direkt vom Sachverwalter, der das Urteil umsetzt, erhalten, ohne dafür, wie bisher, nochmals vor Gericht ziehen zu müssen, führte Buschmann aus. „Die Justiz soll dadurch im Bereich der Massenverfahren spürbar entlastet werden. Sie wird außerdem davon profitieren, dass wir das bereits erprobte und bewährte Modell der Musterfeststellungsklage bei der Umsetzung der Richtlinie beibehalten und weiterentwickelt haben.“

Darüber hinaus werden die Anforderungen an klagebefugte Verbände gesenkt, sodass mehr Verbände die Möglichkeit bekommen, Verbraucherrechte einzuklagen. Die neuen Regelungen sollen in einem sogenannten Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz gebündelt werden, inklusive bisheriger Regelungen aus der Zivilprozessordnung.

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Inhalt ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

Rechtssicherheit für Unternehmen

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen ihre Ansprüche in einem Verbandsklageregister anmelden können. Dadurch wird für die betroffenen Unternehmen das Prozessrisiko kalkulierbar. Sie wissen, ob es sich um 100 oder 100.000 klagende Verbraucher handelt. Buschmann betonte: „Sie müssen sich darauf einstellen können, wie hoch die Summe der Ansprüche ist, über die in einem Verfahren verhandelt wird. Der Entwurf sieht daher angemessene zeitliche Grenzen vor, in denen man seinen Anspruch geltend machen muss.“

Laut Regierungsentwurf müssen Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Ansprüche dann spätestens bis zwei Monate nach dem ersten gerichtlichen Termin in einem Klageregister anmelden. Verfehlungen von Unternehmen sollen so leichter juristisch aufgearbeitet werden.