FDP Kreuzberg · virtuell · 25.10.2026 · 19:00 Uhr

Dein Cluster und Du: Neue Ideen jetzt! (Test)

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Anliegen:

Belastung durch Bürokratie, hohe Bürokratielast und zunehmende bürokratische Anforderungen werden als zentrale Herausforderungen und Belastungen empfunden.

ID: 3539
Zu diesem Anliegen gibt es schon 6 Ideen:
  • Fristen zur Entscheidung über Anträge in den Behörden einführen.

  • Niedrigschwellige digitale Plattform für alle Bürgerinnen und Bürger, auf der im Alltag als belastend empfundene Bürokratie oder widersprüchliche Regelungen gemeldet werden können und Überprüfung auf Sinn und Bedarf durch BMDS und / oder NKR.

  • Bürokratie soll kein abstrakter Begriff bleiben, sondern immer auch benannt werden. Gleichzeitig soll mit Bürokratie auch immer der Nutzen der jeweiligen Regelung abgewogen werden.

  • Die bürokratischen Erleichterungen, die für Kleingewebe gelten, sollten auf Firmen mit wenigen Angestellten ( z. B. 10) erweitert werden

  • Zusammenführung der Berechnungsgrundlagen von Lohn-/Gehaltsabrechnungen für die Lohnsteuer und die Sozialversicherungen. Hier sind zwei Ministerien zuständig, die jeweils eigene und mitunter stark abweichende Regelungen geschaffen haben. Bei manchen Sachverhalten sind die Abweichungen nachvollziehbar (z.B. Beitragsbemessungsgrenzen, MiniJob), in vielen Bereichen aber nicht.
    Beispiel: Lohnsteuer wird erhoben nach dem vereinnahmten (gezahlten) Arbeitsentgelt (§38a EStG, § 11 EStG), SV Beiträge nach dem vereinbarten Entgelt (§ 14 SGB IV).
    Beispiel: Lohnsteuer ist vom Unternehmer am 10. des Folgemonats anzumelden; SV Beiträge am "drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Abrechnungsmonats" - zunächst als Schätzung, die dann einen Monat später an die tatsächlichen Begebenheiten korrigiert wird.
    Die unterschiedlichen Gesetzgebungszuständigkeiten (über Ministerien) führen teilweise zu gegenläufigen Regelungen.
    Lohnabrechnungen sind ein wesentlicher Teil der bürokratischen Belastung für Unternehmen. Ich meine, dass es leicht möglich wäre, die formalen Bürokratieaufgaben für Unternehmen in einem erheblichen Umfang zu reduzieren, indem die Lohnnebenkosten einheitlich berechnet und idealerweise auch nur an eine staatliche Stelle gemeldet/gezahlt werden müssten.

  • Beamte ausschließlich nach Leistung vergüten und verrenten.