Harburg goes Grundsatzprogramm
            Bedenken hinsichtlich der Aufnahme weiterer Afghanen.
      
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  Bedenken hinsichtlich der Aufnahme weiterer Afghanen.
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Der Staat hat eine Fürsorgepflicht gegenüber den in Afghanistan als Ortskräften für die deutschen Kontingente eingesetzten Afghanen. Diese Fürsorgepflicht ist unteilbar und erstreckt sich auch auf ihre enge Familie (Frau, Mann, Kinder). Nach derzeitigen Einschätzungen ist davon auszugehen, dass ihnen durch die Taliban-Regierung erhebliche Gefahr für Leib und Leben droht. Ich sehe hier den deutschen Staat in der Pflicht für ihre Sicherheit zu sorgen, was letztendlich ihre Aufnahme in Deutschland bedeutet, so sie nicht anders garantiert werden kann. Die Fürsorge ist jedoch kein einseitig beschriebenes Blatt. Sie zu gewähren bedeutet für den Empfänger auch, sich zu integrieren, sprich Sprachkenntnisse zu erlangen, die eine Integration in den Arbeitsmarkt erlaubt, der Wille Arbeit anzunehmen, sowie die Anerkennung unserer freiheitlich, demokratischen Grundordnung. Wenn dies erkennbar durch die betroffene Person abgelehnt wird oder er straffällig wird, mit einer Tat, die eine Freiheitsstrafe nach sich zieht (auch zu Bewährung) oder bei mehrfach minderen Delikten, so ist er in seine Heimatregion zurückzuführen. Auf dem Arbeitsweg erworbene Ansprüche aus den Sozialsystemen (z.B. Rente, Bürgergeld etc.) stehen ihm erst dann, wenn er binnen fünf Jahre mindestens 36 Monate in Vollzeit beschäftig war. Bei einer Zurückführung auf Grund von Straffälligkeiten sollte diese in Gänze verwirkt sein. Sollte er zwischenzeitlich die deutsche Staatsbürgerschaft erlangt haben, ist eine Zurückführung nicht mehr möglich.