Beschluss
Beschluss des Bundesvorstandes: Rehabilitierung von nach § 175 StGB a.F. und § 151 DDR-StGB verfolgten homosexuellen Männern
Wir Freie Demokraten begrüßen das Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen (StrRehaHomG) vom 17. Juli 2017, das jedoch nicht weit genug geht. Wir Freie Demokraten wirken auf allen Ebenen darauf hin, dass die Rechte von nach § 175 StGB a.F. und § 151 DDR-StGB Verfolgten noch weitreichender geschützt werden, als das Gesetz dies derzeit vorsieht. Zur Rehabilitierung sollte neben weiteren Maßnahmen insbesondere eine höhere Entschädigung gezahlt werden.
Download PDF