Schluss mit dem XXL-Bundestag – Karlsruhe bestätigt Ziele der Wahlrechtsreform
Dafür stehen wir Freie Demokraten:
Für ein modernes und faires Wahlrecht und ein Ende des XXL-Bundestages. Jahrelang wurde die viel diskutierte Verkleinerung des Bundestages von der großen Koalition und insbesondere der Union blockiert. Wir sind das Problem endlich angegangen. Nun hat uns das Bundesverfassungsgericht bestätigt: Es war richtig, zu Beginn der Legislaturperiode eine Wahlrechtsreform auf den Weg zu bringen. So tragen wir einem sich verändernden Parteiensystem Rechnung und stellen sicher, dass der Deutsche Bundestag nicht immer weiter unkontrolliert wächst. Statt 733 Abgeordnete wird die Größe des Parlaments ab der nächsten Bundestagswahl dauerhaft auf 630 Abgeordnete reduziert. Die Reform stärkt die Arbeitsfähigkeit des Bundestages und damit unsere Demokratie. Für uns Freie Demokraten steht fest: Wenn die Politik das Land reformieren will, dann darf sie sich selbst nicht ausnehmen.
- Sitze im Bundestag werden von 733 auf 630 reduziert
- Arbeitsfähigkeit und Akzeptanz des Bundestages werden gestärkt
- Keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr
Warum ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein Erfolg für uns?
Das Bundesverfassungsgericht hat ein kluges Urteil gesprochen und das Herzstück der Wahlrechtsreform bestätigt. Denn in der entscheidenden Frage, der Verkleinerung des Bundestages, bestätigt das Urteil die Reform voll und ganz. Die bewährte Verbindung zwischen Verhältnis- und Personenwahl bleibt erhalten. Unser Weg der Zweitstimmendeckung ist durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt worden. Außerdem stellt die Entscheidung aus Karlsruhe sicher, dass auch bei einem kleineren Bundestag nicht zu viele Stimmen für die Sitzverteilung unberücksichtigt bleiben. Ob die Grundmandatsklausel dazu ein geeignetes Mittel ist und ob sie überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar ist, war lange umstritten. Hier sorgt das Gericht mit seiner Entscheidung — unter den aktuellen Bedingungen — endlich für die nötige Klarheit.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Kern unserer Wahlrechtsreform bestätigt: Der Deutsche Bundestag wird endlich verkleinert.
Warum war eine Reform des Wahlrechts notwendig?
Der Deutsche Bundestag ist über die vergangenen Legislaturperioden immer größer geworden. Er ist mit 733 Sitzen das größte demokratische Parlament der Welt. Das sind 135 Sitze mehr als die gesetzliche Regelgröße von 598 vorsieht. Bei der nächsten Bundestagswahl hätte diese Zahl sogar noch weiter ansteigen können. Grund dafür sind die Überhang- und Ausgleichsmandate. Ein so großes Parlament ist teuer für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und hat zugleich einen enormen Verwaltungsaufwand zur Folge. Laut des Instituts der deutschen Wirtschaft spart der Bundestag so 125 Millionen Euro pro Jahr ein. Wir haben daher eine Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestages dringend gebraucht.
Was ändert sich durch die Reform konkret?
Ab 2025 werden statt 733 Abgeordneten nur noch 630 im Bundestag vertreten sein – also über 100 Abgeordnete weniger. Die Größe des Bundestages steht von nun an vor der Wahl fest. Denn eine Partei kann zukünftig nur so viele Sitze im Bundestag erreichen, wie ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Überhangmandate entfallen, Ausgleichsmandate sind damit nicht mehr erforderlich. Durch die Reform schaffen wir ein faires, modernes und transparenteres Wahlrecht. Das neue Wahlrecht ist gerecht, da jede politische Partei durch die Reform im gleichen Verhältnis betroffen ist. Keine Partei wird bevorzugt oder benachteiligt. Sowohl die Erst- und Zweitstimme als auch die Anzahl der 299 Wahlkreise bleiben erhalten. Mit dem neuen Wahlrecht zeigen wir, dass die Politik sich selbst reformieren kann. Das ist nicht nur ein Gebot der Glaubwürdigkeit, sondern auch des Respekts vor den Wählerinnen und Wählern und ihren Steuergeldern.