Schluss mit dem XXL-Bundestag – Für ein faires und modernes Wahlrecht

Die Freien Demokraten kritisieren die Haushaltspolitik der Großen Koalition

Dafür stehen wir Freie Demokraten:

Für ein Ende des XXL-Bundestages durch ein faires und modernes Wahlrecht. Seit Jahren wird über eine Verkleinerung des Bundestages diskutiert. Nun packen wir Freie Demokraten es in der Bundesregierung an und bringen eine Wahlrechtsreform auf den Weg! Statt 736 Abgeordnete wird die Größe des Parlaments ab 2025 dauerhaft auf 630 Abgeordnete reduziert. Die Reform stärkt die Arbeitsfähigkeit des Bundestages und damit unsere Demokratie.

  • Sitze im Bundestag von 736 auf 630 reduzieren
  • Arbeitsfähigkeit und Akzeptanz des Bundestages stärken
  • Weniger Kosten für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler

Warum ist eine Reform des Wahlrechts notwendig?

Der Deutsche Bundestag ist über die vergangenen Legislaturperioden immer größer geworden. Er gehört mit 736 Sitzen zu den größten Parlamenten der Welt. Das sind 138 Sitze mehr als die gesetzliche Regelgröße von 598 vorsieht. Bei der nächsten Bundestagswahl könnte diese Zahl noch weiter ansteigen. Grund dafür sind die Überhang- und Ausgleichsmandate. Das ist teuer für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und hat zugleich einen enormen Verwaltungsaufwand zur Folge. Wir brauchen daher jetzt dringend eine Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestages.

Johannes Vogel
Wir müssen es schaffen, dass wir den XXL-Bundestag jetzt wirksam und dauerhaft verkleinern. Und das tun wir jetzt auf eine faire Art und Weise.
– Johannes Vogel, Stellvertretender FDP-Bundesvorsitzender

Was schlagen wir konkret vor?

Ab 2025 sollen statt 736 Abgeordnete nur noch 630 im Bundestag vertreten sein – also über 100 Abgeordnete weniger. Die Größe des Bundestages steht von nun an vor der Wahl fest und wird vorhersehbar. Denn eine Partei kann nur so viele Sitze im Bundestag gewinnen, wie ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Überhangmandate entfallen, Ausgleichsmandate sind damit nicht mehr erforderlich. Ebenso wird die Grundmandatsklausel abgeschafft, nach der auch Parteien unterhalb der 5-Prozent-Hürde in das Parlament einziehen, wenn sie drei Wahlkreise gewinnen. Stattdessen wird der Grundsatz gestärkt, dass nur Parteien in den Bundestag einziehen, die 5 Prozent der Zweitstimmen erhalten. In diesem Zusammenhang ist mit Blick auf die Besonderheit der CSU in Bayern auch die Ermöglichung von Listenverbindungen denkbar.

Welche Auswirkungen wird das neue Wahlrecht haben?

Durch die Reform schaffen wir ein faires, modernes und transparenteres Wahlrecht. Mit einer Regelgröße von 630 Sitzen wird der Bundestag kleiner als in den 1990er Jahren. Das neue Wahlrecht ist gerecht, da jede politische Partei durch die Reform im gleichen Verhältnis Sitze verliert. Keine Partei wird bevorzugt oder benachteiligt. Sowohl die Erst- und Zweitstimme als auch die Anzahl der 299 Wahlkreise bleiben erhalten. Mit dem neuen Wahlrecht beweisen wir, dass die Politik sich selbst reformieren kann. Das ist nicht nur ein Gebot der Glaubwürdigkeit, sondern auch des Respekts vor den Wählerinnen und Wählern und ihren Steuergeldern.

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