Zehn-Punkte-Plan gegen den Bürokratie-Burnout

Insbesondere Unternehmen leiden unter dem ungebremsten Aufwuchs an EU-Regelungen. Justizminister Marco Buschmann hat einen Zehn-Punkte-Plan vorgelegt, um einen Bürokratie-Burnout bei Betrieben zu verhindern.

Bürokratie
Die Freien Demokraten stellen sich gegen überbordende Bürokratie, denn sie belastet die Bevölkerung und schadet der Wirtschaft.

Im Jahr 2023 sind in Europa 2.300 Rechtsakte entstanden, die vor allem für Unternehmen viel zusätzliche Bürokratie bedeuten. Justizminister Buschmann will diesem Trend Einhalt gebieten und hat zu diesem Zweck ein Papier mit konkreten Forderungen erarbeiten lassen. Der Grund liegt auf der Hand: „Europa leidet unter einem Bürokratie-Burnout.“ Menschen, Betriebe und Behörden seien so ausgelaugt von immer mehr Gesetzen und Verordnungen, „dass sie sich immer weniger um Innovation, Digitalisierung oder andere wichtige Fragen kümmern können“. Buschmann schreibt auf X (ehemals Twitter): „Diesen Trend müssen wir stoppen.“

Auf nationaler Ebene hat der Justizminister mit dem Bürokratieabbaugesetz IV bereits einen großen Schritt hin zur Entlastung von unnötiger Bürokratie getan. „Bürokratieabbau ist ein Konjunkturprogramm zum Nulltarif. Davon sollten wir in der jetzigen Wirtschaftslage möglichst intensiv Gebrauch machen“, will Buschmann seinen Teil zur Wirtschaftswende beitragen.

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Bürokratieabbau muss in Brüsseler DNA übergehen

Eine zentrale Forderung ist ein „Bürokratie-TÜV“. Wenn es nach den Vorschlägen des Justizministers geht, sollen neue Regelungsvorhaben der EU in Zukunft vorab auf ihre bürokratischen Auswirkungen hin überprüft werden. Im Parlament und im EU-Rat müssten außerdem Stellen eingerichtet werden, die sich ausschließlich mit Bürokratieabbau befassen. Analog zum deutschen Bürokratiekosten-Index soll ein Index für EU-Bürokratie geschaffen werden. All diese Maßnahmen sollen darauf einzahlen, dass „Bürokratieabbau Teil der DNA des Brüsseler Gesetzgebungsprozesses wird“, heißt es in dem Papier.

Außerdem soll für neue Gesetze und Verordnungen ein striktes „One in, two out“-Prinzip gelten. Das bedeutet, dass für jede neue Regelung erstmal zwei bestehende gestrichen werden müssen. Bisher schafft die EU dies nicht, obwohl die EU-Kommission sich diesem Prinzip grundsätzlich verpflichtet hat. Für den Justizminister steht fest: „One in, two out“ muss endlich gelten – „und zwar ohne Ausnahme und Flexibilitäten“. Wirtschaftspolitisch relevante EU-Rechtsakte sollen – wie in den USA – ein „Ablaufdatum“ bekommen. Dies bedeutet, dass sich die Politik nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums zwangsläufig wieder mit einem Gesetz befassen muss und ein schlechtes oder sehr bürokratisches Gesetz nicht unkontrolliert weiter gilt.

Bis 2029 soll sich die EU-Kommission außerdem dazu verpflichten, keine neuen Belastungen für Unternehmen einzuführen und „die Hälfte aller bestehenden Berichtspflichten für Unternehmen“ abbauen. Auch das öffentliche EU-Vergaberecht soll einfacher, unbürokratischer und digitaler werden. So sollen, nach den Plänen aus dem Justizministerium, Unternehmen mit 250 bis 500 Mitarbeitern zukünftig auch unter die Vergaberegeln für kleine und mittlere Unternehmen Fallen (KMU) fallen und damit weniger bürokratische Regeln berücksichtigen müssen.

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