Antragsbuch für den 74. Ordentlichen Bundesparteitag

LV Saarland

Elternzeit – Altersgrenze der Kinder ändern – §§ 15/16 BEEG ändern

Elternzeit – Altersgrenze der Kinder ändern – §§ 15/16 BEEG ändern

Die FDP fordert die Anhebung der Altersgrenze zu betreuender Kinder im Rahmen der gesetzlichen Elternzeit. Die Altersgrenze vom jetzt vollendeten achten Lebensjahr soll auf das vollendete 18. Lebensjahr angehoben werden.

Begründung

Die §§ 15 und 16 BEEG regeln die gesetzliche Elternzeit. Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden.

Diese Altersgrenze scheint willkürlich zu sein. Erziehungsarbeit endet nicht mit dem achten Geburtstag eines Kindes. Bei einem Schulwechsel nach der Grundschule (zwischen dem 10. und 12. Lebensjahr) oder in der Pubertät kann es sehr wichtig werden, dass ein Elternteil für eine gewisse Zeit stärker präsent ist. Damit können auch fragile Familiensituationen stabilisiert werden. Belastungen nicht nur für die Familie, sondern auch für die Gesellschaft kann damit effektiv begegnet werden.

Eltern sollten die Möglichkeit haben, die Elternzeit „aufzusparen“, um sie in solchen Situationen in Anspruch nehmen zu können. Eine enge Abstimmung mit dem Arbeitgeber ist dabei selbstverständlich, sie ist bereits jetzt schon vorgesehen, wenn Elternzeit zwischen dem dritten und dem achten Lebensjahr beansprucht werden soll. Die Möglichkeit einer Teilzeit-Beschäftigung im Unternehmen sieht das Gesetz sowieso vor. Die Unternehmen, große wie kleinere, werden sich der Lebensrealität von Eltern immer mehr stellen müssen. Beim Werben um qualifizierte Fachkräfte – egal welchen Geschlechts – haben sie damit gute Argumente.

Als Partei der Selbstbestimmung und Eigenverantwortung gehen wir davon aus, dass Eltern mit diesem Recht verantwortungsbewusst umgehen und sich bemühen, gemeinsam mit den Arbeitgebern konstruktive Lösungen zu finden, die beiden Seiten gerecht werden.

Bereitschaft und Motivation von Vätern könnte außerdem zunehmen, gerade zum Beispiel bei älteren Kindern Elternzeit zu beanspruchen. Das wird die Chancen von Frauen am Arbeitsmarkt positiv beeinflussen, das „Elternrisiko“ für Arbeitgeber wird so gleichmäßig auf beide Geschlechter verteilt.

Für Alleinerziehende böte eine solche Möglichkeit mehr Sicherheit. Sie müssten im Ernstfall ihren Job nicht kündigen, mit Perspektive auf Arbeitslosigkeit. Sie hätten eine reelle Chance zur Rückkehr auf ihren Arbeitsplatz und damit wirtschaftliche Unabhängigkeit. Das gibt Ruhe und Sicherheit im Leben – und im Beruf. Das nutzt am Ende den Familien und der Gesellschaft.

zurück zum Antragsbuch