Antragsbuch für den 75. Ordentlichen Bundesparteitag

LV Baden-Württemberg

Solider Haushalt ohne neue Steuern und Schulden

Solider Haushalt ohne neue Steuern und Schulden

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds zwingt den Bund und viele Bundesländer zu einer grundlegenden Neubewertung der Einnahmen- und Ausgabenpolitik. Sämtliche Ausgaben müssen auf den Prüfstand.

Wir erkennen an, dass die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen auf Betreiben der Freien Demokraten bereits mehrfach und in einem erheblichen Umfang die Steuern gesenkt haben. Dennoch bleibt Deutschland im internationalen Wettbewerb um hochqualifizierte Fachkräfte und gutbezahlte Arbeitsplätze ein mäßig attraktives Hochsteuerland. Daher lehnen wir neue Steuern oder höhere Steuern auf Kosten von Wohlstand und Lebenschancen als Freie Demokraten konsequent ab.

Wir erkennen an, dass die Aussetzung der Schuldenbremse für 2023 lediglich der Legalisierung bereits getätigter Ausgaben durch einen Nachtragshaushalt diente und dadurch nicht ein Euro an zusätzlichen Schulden aufgenommen wurde.

Für ein erneutes Aussetzen der Schuldenbremse für den Bundeshaushalt 2024 sehen wir derzeit keine Grundlage. Höhere Staatseinnahmen gingen in der Vergangenheit regelmäßig mit geringeren Investitionsquoten im Haushalt einher. Daher wäre die Aussetzung der Schuldenbremse oder ihre Reform nicht gerechtfertigt, gerade im Hinblick auf den Schutz politischer und finanzieller Handlungsspielräume der jungen und der nachkommenden Generationen.

Die Unterstützung der freien Ukraine in ihrem Verteidigungskampf gegen Russlands Angriffskrieg und die dauerhafte Einhaltung des Zwei-Prozent-Ziels der NATO gehören für uns zu den haushaltspolitischen Prioritäten. Die Haushaltsplanung muss darauf rechtzeitig ausgerichtet werden.

Die häufig geäußerte Kritik, die Schuldenbremse behindere Investitionen, ist unzutreffend. Vielmehr wurde der unbestreitbare Investitionsstau in Deutschland durch die falsche Politik der Großen Koalition herbeigeführt. Sie hat jahrelang die erheblichen Haushaltsspielräume des Bundes vor allem zur Ausweitung des Sozialstaats genutzt und das Planungsrecht immer weiter bürokratisiert. Demgegenüber hat ein liberaler Finanzminister dafür gesorgt, dass der Bund - bei Einhaltung der Schuldenbremse - im Jahr 2024 rund 40 Prozent und im Jahr 2025 rund 55 Prozent mehr Investitionsmittel bereitstellt als noch im letzten Vorkrisenjahr 2019. Gleichzeitig haben wir umfangreiche Planungsbeschleunigungsgesetze verabschiedet. Diesen Weg wollen wir fortsetzen. Dabei sollen Investitionen in die Infrastruktur zukünftig verstärkt über das Modell der öffentlich-privaten Partnerschaft durchgeführt und somit über die Nutzungsdauer hinweg im Rahmen der Schuldenbremse finanziert werden.

Auf der Ausgabenseite ist insbesondere zu hinterfragen, ob es Aufgabe des Staates ist, den besten Weg zum Klimaschutz aufzuzeigen und diesen zu finanzieren. Das Gebäudeenergiegesetz wurde zwar durch die FDP massiv entschärft und ist heute besser als die entsprechende Gesetzgebung der Großen Koalition. Dennoch wäre es noch sinnvoller, den Europäischen Emissionshandel, der mit dem ETS 2 ab 2027 ohnehin auch auf den Bereich Wärme ausgedehnt wird, voll zur Geltung kommen zu lassen und die Einnahmen jährlich als Pro-Kopf-Klimageld an die Bürgerinnen und Bürger zurückzuerstatten. Dann könnten auch die entsprechenden Subventionen für Gebäudesanierung und Heizungsumbau aus dem Klima- und Transformationsfonds deutlich reduziert werden.

Darüber hinaus müssen Wahlgeschenke wie etwa die Haltelinie bei der Rente oder die vorzeitige abschlagsfreie Rente für besonders langjährige Versicherte (ehemals „Rente mit 63“) ebenso hinterfragt werden wie Steuervergünstigungen für Elektro-Dienstfahrzeuge, Zuschüsse für private Ladeinfrastruktur, Filmförderung, Zuschüsse für Flugplätze oder die Videospielbranche. Die Liste der staatlichen Maßnahmen, die für viel Geld wenig positive Wirkung entfalten, ist lang. Das Motto der nächsten Jahre muss aber lauten: Mit weniger Geld mehr bewirken.


Begründung:

Erfolgt mündlich.

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