Bürokratieabbau-Offensive hat erst begonnen

Bürokratieabbau ist eine „Dauer- und Querschnittsaufgabe für die gesamte Bundesregierung“ stellte Justizminister Marco Buschmann klar. „Unsere Unternehmen leiden an einem Bürokratie-Burnout.“

Marco Buschmann
Justizminister Marco Buschmann treibt den Bürokratieabbau in Deutschland konkret voran.

Das Bundeskabinett hat den Sonderbericht des Justizministers zum Bürokratieabbau beschlossen. Der Bericht besteht aus zwei Teilen: Im ersten Teil werden die Querschnittsmaßnahmen der Bundesregierung zum Bürokratieabbau dargelegt. Seit Januar 2023 werden beispielsweise alle neuen Gesetzentwürfe mit dem Digitalcheck auf ihren digitaltauglichen Vollzug geprüft. Auch erproben einige Ressorts sogenannte Praxischecks und Reallabore. Im zweiten Teil werden die Einzelmaßnahmen in den jeweiligen Politikfeldern dargestellt. Dabei stehen insbesondere Digitalisierungsprojekte, Maßnahmen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und der Abbau von verzichtbaren Informationspflichten im Fokus.

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Arbeitsauftrag für die Regierung

Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV und der europäischen Bürokratieabbauinitiative habe die Bundesregierung starke Maßnahmen gegen die überbordende Bürokratie auf den Weg gebracht, betonte der Justizminister. „Wir sind uns einig, dass Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, die Zivilgesellschaft sowie die Verwaltung von unnötiger Bürokratie entlastet werden müssen.“ Alle Ressorts haben konkrete Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie erarbeitet.

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Digitales Führungszeugnis für Privatgebrauch

Das Justizministerium will Führungszeugnisse für die private Verwendung zukünftig digital ausstellen lassen. Das betrifft etwa die Vorlage beim Arbeitgeber für den Nachweis, dass keine Vorstrafen vorliegen. „Diese Maßnahme ermöglicht eine schnellere Erteilung und eine medienbruchfreie Verwendung“, heißt es im Sonderbericht. Pro Arbeitstag könnte die digitale Maßnahme 19.000-mal eingesetzt werden.

iKfZ ist Bürokraiteabbau-Erfolg

Eine Maßnahme, die bereits erfolgreich angelaufen ist, ist die digitale Anmeldung von Fahrzeugen. Halter von neu-, tages-, wiederzugelassenen oder umgeschriebenen Fahrzeugen können diese sofort nach der Online-Zulassung in Betrieb nehmen. Die Plaketten werden postalisch zugesandt und können dann vom Halter selbst auf das Kennzeichen aufgeklebt werden.