Anliegen:

Bedarf an grundlegenden Reformen bzw. Rentenreform.

ID: 2700
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Zu diesem Anliegen gibt es schon 5 Ideen:
  • Aufgrund der demografischen Entwicklung muss die Lebensarbeitszeit auf 70 Jahre verlängert werden. Steuerfreie Verdienstmöglichkeiten als eine Möglichkeit für positive Anreize. Bei der Bemessung der gesetzlichen Rente (Umlageverfahren) muss die Anzahl der aufgezogenen Kinder eine wichtigere Rolle spielen: 2 und mehr Kinder => voller Rentenanspruch; weniger als 2 Kinder => Malusregelung. Klingt zunächst hart, ABER ein umlagefinanziertes System lebt nun mal davon, dass Familien mindestens 2 Kinder haben. Paare ohne Kinder haben ceteris paribus mehr Geld zur Verfügung und können damit private Altersvorsorge betreiben

  • Abschaffung der zwei parallelen Alterssysteme (Kastensystem: Rente und Pension) in ein Altersvorsorgesystem nach Vorbild von Österreich.

    Zudem komplette Abschaffung des Beamtentums gemäß der Schweiz und Überführung in normale Angestellte im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis.

  • Renten müssen möglichst dauerhaft stabil oder aber effektiv sogar noch erhöht werden (wenn wirtschaftlicher Erfolg sich wieder einstellen sollte und an weiteren Stellschrauben gedreht wird). Zusätzlich müssen wir aus dem System der GRV schrittweise raus. Das bedeutet, dass wir schon heute stufenweise in das Rentensystem des Jahres 2100 umstellen müssen.

    Nur so können wir irgendwann aus diesem kaputten System rauskommen.

  • Mehr Flexibilität in Bezug auf das Renteneintrittsalter, die Möglichkeit für jeden Arbeitnehmer, innerhalb bestimmter Grenzen selbst zu entscheiden, wann der Ruhestand beginnen soll, wobei die Höhe der Rente von den geleisteten Einzahlungen abhängt.

  • Angesichts der aktuellen Rentendebatte (Beitragssätze, Haltelinien, Bundeszuschuss, „Aktienrente“) rege ich an, eine kapitalgedeckte Ergänzung innerhalb der gesetzlichen Rente vertieft zu prüfen. Als Referenz bietet sich das schwedische Modell an: Dort werden seit den späten 1990ern 18,5 % des Einkommens angerechnet – 16 % umlagefinanziert, 2,5 % verpflichtend kapitalgedeckt. Standard ist ein staatlich organisierter, kostengünstiger Fonds mit breiter Streuung; zusätzlich gibt es geprüfte Alternativen. Die kapitalgedeckte Komponente trägt inzwischen messbar zu den Rentenzahlungen bei. Renditen schwanken, sind langfristig jedoch positiv; im Umlage-Teil stabilisiert eine automatische Balance-Mechanik.
    Ziel wäre eine sachliche Prüfung, ob und wie zentrale Elemente übertragbar wären: ein kleiner Pflicht-Kapitalanteil (z. B. 2–2,5 %) innerhalb der GRV, ein unabhängiger Default-Fonds plus Auswahl geprüfter Fonds, klare Kosten- und Transparenzregeln sowie ein stufenweiser Übergang (zuerst jüngere Jahrgänge), um Doppelbelastungen zu dämpfen