Anliegen:

Belastung durch Bürokratie, hohe Bürokratielast und zunehmende bürokratische Anforderungen werden als zentrale Herausforderungen und Belastungen empfunden.

ID: 3539
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Zu diesem Anliegen gibt es schon 23 Ideen:
  • Fristen zur Entscheidung über Anträge in den Behörden einführen.

  • Reduzierung der Bundesländer auf max. 9 .
    Neuordnung der Verantwortlichkeiten über alle wesentlichen Prozesse.
    Bundeseinheitliche Best Practise Prozesse
    Einheitliche IT Systeme für gleiche Prozesse

  • Niedrigschwellige digitale Plattform für alle Bürgerinnen und Bürger, auf der im Alltag als belastend empfundene Bürokratie oder widersprüchliche Regelungen gemeldet werden können und Überprüfung auf Sinn und Bedarf durch BMDS und / oder NKR.

  • Bürokratie ist ein essenzieller Teil unseres Systems. Diese ist über (in Teilen) mehr als 100 Jahren gewachsen. Wir müssen uns dafür einsetzen, dass Bürokratieabbau nicht nur durch neue Vorschriften gestaltet wird. Es muss ein neues Denken her. Bürokratie ist wichtig, aber sie darf nicht im Wege stehen. Alle bürokratischen Prozesse müssen neu überdacht werden. Dabei sollten digitalisierte und automatisierte Prozesse im Vordergrund stehen.

  • Bürokratie soll kein abstrakter Begriff bleiben, sondern immer auch benannt werden. Gleichzeitig soll mit Bürokratie auch immer der Nutzen der jeweiligen Regelung abgewogen werden.

  • Die bürokratischen Erleichterungen, die für Kleingewebe gelten, sollten auf Firmen mit wenigen Angestellten ( z. B. 10) erweitert werden

  • Das Verwaltungsrecht ist heute in hunderten Fachgesetzen zersplittert. Ein Verwaltungsgesetzbuch würde diese Vorschriften zusammenführen und gleichzeitig systematisch entschlacken: veraltete Regelungen streichen, doppelte Vorschriften vereinheitlichen, unklare Begriffe präzisieren. So entstünde eine klare, überschaubare Grundlage des Verwaltungsrechts, vergleichbar dem BGB im Zivilrecht. Das erleichtert Bürgern den Zugang zum Recht und macht Verwaltungsverfahren effizienter.

  • Zusammenführung der Berechnungsgrundlagen von Lohn-/Gehaltsabrechnungen für die Lohnsteuer und die Sozialversicherungen. Hier sind zwei Ministerien zuständig, die jeweils eigene und mitunter stark abweichende Regelungen geschaffen haben. Bei manchen Sachverhalten sind die Abweichungen nachvollziehbar (z.B. Beitragsbemessungsgrenzen, MiniJob), in vielen Bereichen aber nicht.
    Beispiel: Lohnsteuer wird erhoben nach dem vereinnahmten (gezahlten) Arbeitsentgelt (§38a EStG, § 11 EStG), SV Beiträge nach dem vereinbarten Entgelt (§ 14 SGB IV).
    Beispiel: Lohnsteuer ist vom Unternehmer am 10. des Folgemonats anzumelden; SV Beiträge am "drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Abrechnungsmonats" - zunächst als Schätzung, die dann einen Monat später an die tatsächlichen Begebenheiten korrigiert wird.
    Die unterschiedlichen Gesetzgebungszuständigkeiten (über Ministerien) führen teilweise zu gegenläufigen Regelungen.
    Lohnabrechnungen sind ein wesentlicher Teil der bürokratischen Belastung für Unternehmen. Ich meine, dass es leicht möglich wäre, die formalen Bürokratieaufgaben für Unternehmen in einem erheblichen Umfang zu reduzieren, indem die Lohnnebenkosten einheitlich berechnet und idealerweise auch nur an eine staatliche Stelle gemeldet/gezahlt werden müssten.

  • Beamte ausschließlich nach Leistung vergüten und verrenten.

  • Bürokratieabbau:
    Reduktion der Verweisung auf DIN-Normen in Gesetzen. Die Monopolstellung des DIN wird in der Praxis oft dadurch zementiert, dass Gesetze und Verwaltungsvorschriften explizit auf DIN-Normen verweisen und diese dadurch de facto verpflichtend machen. Der Gesetzgeber könnte verstärkt funktionale Anforderungen statt spezifischer Normen in Gesetzen definieren, was Raum für alternative Lösungen und Standards lässt.

    Das DIN und sein Verlag (Beuth-Verlag) können wegen der Monopolsituation hohe Preise für Normen verlangen, was den Zugang und die Anwendung erschwert. Eine kartellrechtliche Prüfung der Preisgestaltung und der Vertriebsstruktur könnte zu einer Verpflichtung zur kostenfreien Bereitstellung von Normen führen, die als Stand der Technik in Gesetzen verankert sind.

    Streichen: Eine regelmäßige, systematische Überprüfung des gesamten Normenwerks mit dem Ziel, veraltete, überflüssige oder nicht mehr marktrelevante Normen konsequent zurückzuziehen oder zu konsolidieren, könnte die Gesamtmenge reduzieren. Neben dem Gesetzgeber sollte auch das DIN auf die Leitlinie „One-in-two out“ verpflichtet werden.

    Eine kritischere Auslegung des Konsensprinzips könnte verhindern, dass einzelne Interessengruppen (z.B. Hersteller oder Prüfstellen) unnötige oder überkomplexe Normen durchsetzen, die für ihre Geschäftsmodelle vorteilhaft sind. Beispiel Lüftung im Bauwesen.

  • Es zeigt sich immer mehr, das unsere Regelungsdichte viel zu hoch ist und immer noch wächst, z.B. Tariftreuegesetz. Ein Hauptmanko ist die EU. Viele Regelungen sind redundant wenig aufeinander abgestimmt und stets vom 100% Kontroll-/Berichtsansatz geprägt. Dies kommt auch durch die Inflation der EU-Kommissare und der untergeordneten Beamtenschaft. Die EU tendiert immer mehr dazu, über Regelungen ihr Mandat Zug um Zug auszubauen, schafft es aber nicht, dass Regelungen eingehalten werden, z.B. Maastricht-Regel zu Staatsfinanzen. Leider hat Deutschland oft noch einen drauf gesetzt. Der Green Act führt wie befürchtet zur offensichtlichen Deindustrialisierung. Die EU braucht einen neuen Handlungsrahmen, echte Demokratie und keinen gleichgeschalteten EU-Gerichtshof. Die EU soll das Zusammenwachsen fördern aber nicht bevormunden, wo kein Handlungsbedarf besteht. Zusätzlich sollte es die Möglichkeit geben, eine Koalition der Willigen zu bilden, die Themenfelder vorantreiben. Es gibt nicht überall den Euro und es lässt sich gut damit leben, warum geht das bei der Bankenunion nicht ebenso. 4-5 fangen und schauen auf den Erfolg. Ebenso könnte im Wehrbereich angefangen werden, die östlichen Partner nahe zu Russland und Weißrussland können vorausgehen - gemeinsame Beschaffung, gemeinsame Rüstungsindustrie, eigene Manöver, gemischte Truppen, Innovationszentren. Störenfriede, wie Ungarn können ausgeklammert werden. Ähnlich wie in Argentinien sollte eine Inventur aller Regelung vorgenommen werden und in drei Kategorien einsortiert werden - bleibt, ändern, weg. Schön wäre dort das Pareto-Prinzip (20/80), so dass Low-Hanging-Fruits schnell geerntet werden.

  • Dokumentationspflichten nur dort wo sie auch Effekte zeigen - Abschaffung von "Schrankware"
    Beispiel die Dokumentationspflichten zur Düngerausbringung" - hier wird 1 x jährlich eine Doku erstellt; vermutlich zu einem hohen Anteil noch papierhaft. Eine wirksame (i.e. schnelle und nachhaltige ) Vermeidung von Schäden ist damit nicht möglich und vermutlich, da eine Auswertung der Dokumente ggf. gar nicht erfolgt, auch nicht gewollt. Es reduziert sich auf eine (theoretisch) abschreckende Wirkung!
    Jegliche, in diesem Sinn primär unwirksame Dokumentationspflicht sollte abgeschafft werden. Ersatz, könnte, im obigen Beispiel, durch Messungen (Stichproben, Drohnen, etc.) digitalisiert werden. Das sollte auch kostengünstiger als o.g. Dokumentation sein.

  • Es sollte verbindlich vorgeschrieben werden, dass zu jeder neuen staatlichen Maßnahmen (inkl. Gesetze) vor Verabschiedung / Erlass kalkuliert werden muss, welchen gesellschaftlichen Nutzen in EUR gemessen die jeweilige Maßnahmen bringen soll. Nach einem Jahr wird ermittelt, ob besagter Nutzen eingetreten ist. Wurden die geweckten Erwartungen nicht erreicht, wird die Maßnahme automatisch zurückgezogen.

  • In Deutschland werden staatliche Ziele und Aufgaben durch einen „Zukunftsvertrag“ neu definiert, erarbeitet von Bürgerräten, Experten und digitalen Plattformen, mit Fokus auf Nachhaltigkeit, Gerechtigkeit und Innovation. Darauf folgt ein modulares Gesetzessystem (z. B. Grundrechts-, Steuer-, Umweltkodex) in klarer Sprache, unterstützt durch KI-Analyse und EU-konform. Die Umsetzung erfolgt über 5–10 Jahre mit Pilotphasen, Parallelbetrieb und Bestandsschutz. Inspiriert durch Islands partizipative Verfassungsreform, stärkt die Idee Transparenz, erfordert aber Lösungen für föderale und politische Hürden.

  • Idee zur Abschaffung der Gewerbesteuer: Die Gewerbesteuer wird abgeschafft und durch erhöhte Einkommen- und Körperschaftsteuersätze ersetzt, um das Aufkommen (ca. 50-60 Mrd. Euro) zu sichern. Dieses wird über einen Verteilungsschlüssel den Gemeinden zugeteilt, basierend auf früherem Gewerbesteueraufkommen. Wettbewerb wird durch einen variablen kommunalen Zuschlag (z. B. 0-5 %) auf diese Steuern erhalten, den Gemeinden flexibel festlegen können. Zusätzlich könnte ein Wettbewerbsfonds Gemeinden belohnen, die Unternehmen anziehen. Vorteile: Vereinfachtes Steuersystem, gerechtere Belastung, gesicherte Gemeindefinanzierung. Herausforderungen: Komplexe Umstellung, Akzeptanz bei Unternehmen. Eine Übergangsphase und transparente Verteilung sind essenziell.

  • Neustrukturierung des Erbrechts.
    Bei einem Erbschein muss keine Einigung mehr stattfinden, jeder Erbe kann gemäß seinen Anteilen das Erbe erhalten.

  • Abschaffung aller Regelungen, die die wirtschaftliche Wertschöpfung behindern, ohne einen ausreichenden Nutzen zu stiften, der diese Behinderung deutlich überkompensiert. Dazu muß jede einzelne, die Wirtschaft betreffende Regelung dahingehend überprüft werden, ob und wenn ja welchen Nutzen sie gerichtsfest nachweisen kann, der über die durch diese Regelung erzeugten Kosten und andere Nachteile signifikant hinausgeht. Die bloße politische oder ideologische Annahme eines solchen Nutzens darf nicht genügen, sondern es muß gerichtsfeste Nachweise (z.B. durch kleinteilige Testmärkte oder Erfahrungen in anderen Ländern) geben. Dabei sollte mit solchen Regelungen begonnen werden, die unmittelbar mit dem täglichen Leben der Bürger und Berichtspflichten der Bürger zu tun haben, z.B. dem Baurecht, übertriebenen Umweltvorschriften etc.

  • Es sollte das Ziel gesetzt werden, binnen 10 Jahren die Staatsquote auf 35% zu senken.

  • Die Minijob-Grenze sollte auf 1000 Euro angehoben werden und jährlich entsprechend der Inflationsrate steigen.

  • Das Tariftreuegesetz sollte wieder abgeschafft werden

  • Beamtentum für Neueinstellungen abschaffen (stattdessen Angestelltenverhältinisse). Reduzierung der Aufgaben der öffentlichen Verwaltung (z.B durch Zusammenlegung von Leistungen) und damit einhergehend Stellenstreichung.

  • Digitaler One-Stop-Shop mit Once-Only-Prinzip Ein zentrales Landesportal bündelt alle Förder- und Transferverfahren vollständig digital: ein Antrag, ein Zugang, ein Prozess. Behörden greifen benötigte Daten automatisch aus Registern ab – Once-Only statt Papiernachweisen. standardisierte Formate, digitale Signatur und transparente Statusanzeigen machen Verfahren schneller, einfacher und verlässlich.

  • One-in, Two-Out für neue Gesetze
    Für jedes neue Gesetz oder jede neue Regulierung müssen zwei bestehende Vorschriften gestrichen oder vereinfacht werden. So bleibt der Rechtsrahmen schlank, verständlich und praxistauglich – und Bürokratie wächst nicht weiter, sondern wird Schritt für Schritt abgebaut.