Anliegen:

Hohe Wohnkosten stellen eine Herausforderung dar.

ID: 5193
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Zu diesem Anliegen gibt es schon 3 Ideen:
  • Gegen den Wohnungsmangel hilft nur der Zubau von mehr Wohnungen. Die Anzahl an Regulierungen und Normen muss abgebaut und das Baurecht abgespeckt werden. Der Verzicht auf die Erfüllung
    freiwilliger Normen, die die Baukosten in die Höhe treiben, darf nicht mit einem bürokratischen Mehraufwand einher gehen. Um das Tempo für Baugenehmigungen zu erhöhen, setzen wir auf eine Mischung aus einmaligen Baugenehmigungen für modulares und serielles Bauen, Digitalisierung durch Bauwerksdatenmodellierung und einer Zustimmungsfiktion auf kommunaler Ebene. Um das Bauen für Investoren attraktiv zu machen, müssen auch staatliche Eingriffe in den Wohnungsmarkt wie die Mietpreisbremse sukzessive abgebaut werden und Nachverdichtungen flächendeckend ermöglicht werden.

  • Abschaffung der Grundsteuer für den Erstwohnsitz bis zu einem Maximalbetrag. Dies sollte auch gelten, wenn die Immobilie an eine Person vermietet wird, welche dort ihren Erstwohnsitz hat.
    Der Maximalbetrag sollte automatisch mit der durschnittlichen Teuerungsrate von Immobilien angepasst werden.
    Zusätzlich könnte die Grunderwerbsteuer für Immobilien zur Eigennutzung abgeschafft werden (ebenfalls bis zu einem Maximalbetrag).

  • Grundsteuer reformieren
    Warum soll Derjenige, der sich mit hart erarbeitetem und über Jahre hinweg mehrfach versteuertem Geld Wohneigentum in Form eines Hauses schafft, mehr Grundsteuer bezahlen als der in Miete Wohnende. Hierdurch wird der zusätzlich bestraft, der etwas geleistet hat und mit seinem bereits mehrfach versteuerten Einkommen dauerhafte Werte schafft. Der Eigenheimbesitzer beschäftigt zum ständigen Unterhalt seines Hauses fast dauerhaft Handwerker zur Instandhaltung. Das kostet ihn weiteres Geld und Steuern, aber er finanziert damit auch die Löhne der Arbeiter und deren Unternehmen. Der in Miete wohnende bezahlt durch die Umlegung der Grundsteuer auf die Nebenkosten einen weitaus kleineren Teil. Da die Grundsteuer nicht Zweckgebunden ist sondern den Kommunen als Allgemeinsteuer zur Verfügung steht wird damit überwiegend die Infrastruktur finanziert. Alle Bürger können diese Infrastruktur zu gleichen Teilen nutzen. Warum muss der Hausbesitzer aber dafür ein Vielfaches mehr bezahlen als ein in Miete lebender Bürger? Dem Namen nach geht es um den Grund und Boden. Man muss die Grundsteuer auch als Grund. – oder Basissteuer für alle Bürger benennen. Aus diesem Grund gehört die Grundsteuer vom Grundeigentum getrennt und auf die einzelnen Bürger umgelegt, damit jeder die gleiche Höhe an Steueraufkommen zu leisten hat, da auch jeder Bürger nur die gleiche Nutzung der Infrastruktur beanspruchen kann. Der jetzige Wert bezogen auf den Grund und Boden, ja sogar für das Salatbeet werden dieselben Steuern pro Quadratmeter erhoben wie für die Wohnbebauung, stellt eine Ungleichbehandlung dar und verletzt die Grundrechte auf Gleichbehandlung nach Art. 3 GG und das Eigentumsrecht nach Art. 14 GG in seinem Wesensgehalt.