Anliegen:

Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche.

ID: 5191
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Zu diesem Anliegen gibt es schon 3 Ideen:
  • Wohnraum fairer verteilen, Mietrecht anpassen

    Vermieter sollen das Recht haben, in Neuverträge von Mietwohnungen (ab eine Größe von 4 Räumen) eine Tauschpflicht zu implementieren:
    Dabei verpflichten sich Mieter, wenn sich der Haushalt verkleinert, z.B. durch Auszug der Kinder, eine kleinere Wohnung aus dem Portfolio des Vermieters in unmittelbarer Umgebung bei vergleichbarer Qualität unter Beibehaltung des Kaltmietpreises/ Quadratmeter zu beziehen, wenn er ihnen das Angebot unterbreitet. Damit kann die Wohnung für andere Familien dem Markt zugeführt werden.

    Wir sehen dies als generationsgerechte und ressourcenschonende Strategie an, um das Marktangebot an entsprechend großen Wohnungen für Familien zu erhöhen. "Altmieter" profitieren von einer Mietsenkung, die mit der bedarfsgerechten Verkleinerung der Wohnung einhergeht.

  • Gegen den Wohnungsmangel hilft nur der Zubau von mehr Wohnungen. Die Anzahl an Regulierungen und Normen muss abgebaut und das Baurecht abgespeckt werden. Der Verzicht auf die Erfüllung freiwilliger Normen, die die Baukosten in die Höhe treiben, darf nicht mit einem bürokratischen Mehraufwand einher gehen. Um das Tempo für Baugenehmigungen zu erhöhen, setzen wir auf eine Mischung aus einmaligen Baugenehmigungen für modulares und serielles Bauen, Digitalisierung durch Bauwerksdatenmodellierung und einer Zustimmungsfiktion auf kommunaler Ebene. Um das Bauen für Investoren attraktiv zu machen, müssen auch staatliche Eingriffe in den Wohnungsmarkt wie die Mietpreisbremse sukzessive abgebaut werden und Nachverdichtungen flächendeckend ermöglicht werden.

  • Für private Vermieter, die eine Wohnung vermieten, gelten die gleichen Pflichten wie für Vermieter, die 80000 Wohnungen vermieten. Das Mietrecht ist dabei so einseitig für die Mieter gestaltet, dass Kleinvermieter hier häufig resignieren und dann lieber auf eine Vermietung verzichten.
    Vorschlag: Verbraucherschutz auch für Kleinvermieter, Regelungen weicher (z.B. mehr Zeit für Nebenkostenabrechnung, weniger Rechtsstreite sondern Schlichtungen, einfachere Kündigungsmöglichkeiten, bei Nichtzahlung der Miete).