Anliegen:

Schwierigkeiten beim Erwerb von Wohneigentum.

ID: 5194
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Zu diesem Anliegen gibt es schon 7 Ideen:
  • Verzicht auf Grunderwerbsteuer bei Ersterwerb. Ich weiß, das ist Landesthema.

    Schaffung von mehr Genossenschaftsmodellen beim Haus- und Wohnungsbau für junge Familien.

  • Familien bei der Anschaffung von Wohneigentum stützen, um den Mietwohnungsmarkt zu entspannen und Wohnraum nach Flächenbedarf zu allokieren.

    Wir werden es den Ländern ermöglichen, beim Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer von 100.000 Euro pro Erwachsenen und 25.000 Euro pro Kind einzuführen.

    Die Kreditanstalt für Wiederaufbau überarbeitet das „Jung kauft Alt“-Kreditprogramm (308) dahingehend, dass die Einkommensgrenze des Haushalts - unabhängig von der Anzahl der Kinder - auf EUR 150.000 angehoben wird der Kredithöchstbetrag unabhängig von der Anzahl der Kinder auf EUR 250.000 erhöht wird. Da Familien im urbanen Raum aufgrund von Wohnungsknappheit die Familienplanung oft auf den Zeitpunkt nach Eigentumserwerb verlegen, wird die Erfordernis eines Kindes im Haushalt gestrichen. Hingegen wird eine Altersgrenze eingeführt: Kein Antragsteller darf über 40 Jahre alt sein.

  • Wohneigentum schafft soziale Sicherheit. Wir wollen die niedrige private Wohneigentumsquote erhöhen durch folgende Maßnahmen:
    - Gezielte Senkung der gesetzlichen Erwerbsnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notarkosten)
    - Erleichterung der privaten Immobilienfinanzierung durch Abbau von Regulierung
    - Gleichberechtigte Förderung von Wohneigentum gegenüber Mietwohnungen

  • Zur Förderung und Erhöhung von privat genutztem Wohnraum ( Eigenheimbau , Renovierung von Altbau , ...) sollte die Grunderwerbssteuer für die erste selbst genutzte Immobilie komplett entfallen . Eine Flächenbegrenzung für Freibetrag , z.B. 0 - 500 m² Grunderwerbssteuerfrei , ist diskutabel .
    Die überbordenden Bauvorschriften müssen auf ein Mindestmass zurückgestutzt werden . Eine Fristsetzung von behördlichen Genehmigungen bei Bauvorhaben ist festzulegen .

  • Die Grunderwerbssteuer für die erste Immobilie, Neubau, Renovierung, Rekonstruktion, Reparatur, bei Einfamilienhaus, Reihenhaus, Altbestand, Eigentumswohnung, ... entfällt bis zu einer Fläche von 500m² ( diskutabel ) komplett.
    Die Bauvorschriften werden auf ein erforderliches Mindestmass reduziert.
    Für Behördliche Widersprüche und Genehmigungen wird eine Bearbeitungsfrist von wenigen Wochen festgelegt.

  • Der Erlass der Grunderwerbsteuer für selbstgenutztes Eigentum ist ein wichtiger Schritt. Aber er ist noch nicht der wirklich große Wurf: Für selbstgenutztes Eigentum muss es künftig möglich sein, die Zinsen als Werbungskosten direkt von der Einkommensteuer abzusetzen. Dies sollte nicht nur für den ersten Erwerb gelten, sondern grundsätzlich – denn Lebenswege und Lebensentwürfe verändern sich stetig.

  • Senkung der Baunebenkosten:
    Grunderwerbssteuer auf null für die erste Immobilie, die auch bewohnt wird.
    Die Arbeit des Notars durch ein Gericht oder irgendeine Behörde ersetzen!
    Bauantrag digitalisieren und vereinfachen. Das Verfahren beschleunigen.