Anliegen:

Sorge über die Migrationspolitik.

ID: 4736
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Zu diesem Anliegen gibt es schon 1 Idee:
  • # Ein rechtssicherer Reformansatz für eine handlungsfähige Migrationspolitik
    Deutschland steht vor einer komplexen Herausforderung in der Migrationspolitik. Rund 226.000 Menschen sind ausreisepflichtig, davon etwa 80 Prozent mit Duldung. Gleichzeitig fehlen jährlich 450.000 qualifizierte Arbeitskräfte. Das System leidet unter langen Verfahrensdauern von durchschnittlich 9,0 Monaten, unzureichender Durchsetzung von Ausreisepflichten und fehlender Differenzierung. Die Lösung liegt nicht in härteren Gesetzen, sondern in konsequenter, rechtsstaatlicher Umsetzung bestehenden Rechts.
    ## Beschleunigte Verfahren mit Rechtsstaatsgarantie
    Statt unrealistischer 48-Stunden-Entscheidungen brauchen wir ein mehrstufiges System. Offensichtlich schutzberechtigte Personen mit dokumentierter politischer Verfolgung – wie afghanische Ortskräfte mit Beschäftigungsnachweis der Bundeswehr, syrische Journalisten mit nachgewiesenem Haftbefehl des Assad-Regimes oder iranische Regimegegner mit Festnahmeprotokollen – erhalten Anerkennung innerhalb von zwei Wochen. Offensichtlich unbegründete Anträge aus sicheren Herkunftsstaaten werden in einer Woche mit obligatorischer Rechtsberatung entschieden. Prüfbedürftige Fälle benötigen sechs Wochen mit allen Rechtsmitteln. Dublin-Verfahren dauern zwei Wochen.
    Die Umsetzung erfordert 2.000 zusätzliche BAMF-Entscheider für €150 Mio. jährlich, 500 festangestellte Dolmetscher für €30 Mio. sowie umfassende Digitalisierung mit E-Akte, Video-Anhörungen und KI-gestützter Vorprüfung für eine einmalige Investition von €50 Mio.. Trauma-geschulte Anhörer, obligatorische Rechtsberatung ab Tag eins, unabhängige Qualitätskontrollen und transparente Entscheidungsgründe sichern die Qualität. Rechtsstaatliche Garantien bleiben erhalten: Suspensiveffekt bei Rechtsmitteln, mindestens eine Woche Frist für Klagen, kostenloser Rechtsbeistand und unabhängige Gerichtskontrolle.
    ## Konsequente und humane Rückführungen
    Von 226.000 ausreisepflichtigen Personen werden jährlich etwa 23.500 abgeschoben. Ein dreigleisiges System bietet die Lösung. Freiwillige Rückkehr hat Vorrang mit professioneller Beratung ab Tag eins, bis zu €3.000 Starthilfe plus €2.000 Reintegrationshilfe und zeitlicher Staffelung. Ein Budget von €100 Mio. für 20.000 Rückkehrer bedeutet €5.000 pro Person.
    Rückübernahmeabkommen konzentrieren sich auf Herkunftsstaaten statt problematischer Drittstaaten. Das gescheiterte UK-Ruanda-Modell kostete 715 Millionen Pfund bei null Zwangsüberführungen. Prioritäre Verhandlungen laufen mit Maghreb-Staaten, Westafrika, Kaukasus und Südasien. Entwicklungszusammenarbeit enthält eine Migrationskomponente: Länder mit Rückübernahmeabkommen erhalten bevorzugten Zugang zu Mitteln für Arbeitsmarktprogramme, Ausbildungszentren und Wirtschaftspartnerschaften. Visa-Erleichterungen für Geschäftsreisende, Studierende und Fachkräfte dienen als zusätzlicher Anreiz. Bei fehlender Kooperationsbereitschaft werden Visumserteilungen restriktiver gehandhabt und neue Entwicklungsprojekte ausgesetzt.
    Bei Verweigerung der Ausreise erfolgt Durchsetzung durch Rückkehrzentren in Deutschland, Umstellung auf Sachleistungen statt Bargeld bei Verweigerung der Mitwirkung an der Pass-Beschaffung unter Wahrung des verfassungsrechtlichen Existenzminimums (BVerfG 2012, 1 BvL 10/10), Ausreisegewahrsam bei konkreter Fluchtgefahr für bis zu zehn Tage vor freiwilliger Ausreise oder bis zu sechs Wochen vor Charter-Abschiebung im Einklang mit der Dublin-IV-Verordnung und mindestens 50 Charter-Flüge jährlich. Das Budget beträgt 150 Mio. € jährlich.
    ## Internationale Kooperation
    Das Italien-Albanien-Abkommen kostete 670 Mio. € für 880 Plätze bei gerichtlichen Blockaden. Solche Modelle sind rechtlich fragwürdig und extrem teuer. Stattdessen brauchen wir EU-Solidaritätsmechanismen mit verpflichtendem Verteilerschlüssel nach Einwohnerzahl und Wirtschaftskraft, Opt-out durch Zahlung von €10.000 pro Person, gemeinsame EU-Asylbehörde, Hotspots an Außengrenzen und gemeinsame Rückführungsbehörde unter FRONTEX.
    Regionale Schutzprogramme nahe Krisenregionen durch bessere Finanzierung von UNHCR-Lagern, Resettlement-Kontingente von 20.000 vulnerablen Personen jährlich direkt aus Lagern, Bildung und Arbeit in Lagern sowie deutsche Beteiligung von €500 Mio. jährlich verhindern gefährliche irreguläre Migration.
    Grenzschutz erfordert 10.000 europäische FRONTEX-Grenzschützer mit 1.000 aus Deutschland, Seenotrettung mit geordneter Verbringung in EU-Hotspots, intensivierte Strafverfolgung gegen Schleuser und Kooperation mit Transitstaaten unter strikten Menschenrechtsauflagen gemäß EMRK Art. 3.
    ## Legale Migrationswege
    Fachkräfte-Kontingente von 50.000 jährlich aus bisherigen Asyl-Herkunftsländern durch Anwerbezentren in Partnerländern, Spurwechsel-Option für Geduldete mit Arbeits- oder Ausbildungsplatz und Punktesystem für Qualifikation, Sprachkenntnisse und Berufserfahrung. Die erfolgreiche Westbalkan-Regelung wird auf Georgien, Moldau, Marokko und Tunesien ausgeweitet. Talente-Visa umfassen die Chancenkarte für sechsmonatige Arbeitssuche, Ausbildungs-Visa für Mangelberufe und Studierenden-Perspektive mit 18 Monaten Arbeitssuche nach Abschluss. Temporäre Arbeitsmigration steigt von 80.000 auf 150.000 durch Saisonarbeit und Rotations-Programme.
    ## Differenzierte Schutzstufen
    Asylberechtigung nach Artikel 16a Grundgesetz für politische Verfolgung führt zu unbefristeter Aufenthaltserlaubnis nach drei Jahren mit voller Integration ab Tag eins. Flüchtlingsschutz nach Genfer Konvention bei Verfolgung wegen Religion, Ethnie, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe bietet gleiche Rechte. Subsidiärer Schutz bei Kriegsgefahr oder ernsthafter individueller Bedrohung führt zu einem plus zwei Jahren Aufenthalt mit Integration nach drei Monaten und Familiennachzug nach zwei Jahren. Nationales Abschiebeverbot bei lebensbedrohlicher Krankheit ohne Behandlungsmöglichkeit im Herkunftsland oder anderen humanitären Gründen führt zu jährlich verlängerter Duldung. Härtefallkommissionen entscheiden über langjährig Geduldete mit besonderer Integration. Keine Schutzberechtigung bedeutet Ausreisepflicht mit professioneller Rückkehrberatung und Unterstützung.
    Kriegsflüchtlinge erhalten subsidiären Schutz in Deutschland gemäß EU-Qualifikationsrichtlinie 2011/95/EU und Genfer Flüchtlingskonvention. Eine pauschale Verweisung in Drittstaaten ist völkerrechtlich unzulässig und wird nicht verfolgt. Personen ohne Schutzbedarf, aber mit Qualifikationen erhalten Zugang zu legalen Einwanderungswegen über Fachkräfte-Kontingente, Chancenkarte oder Ausbildungs-Visa, um das Asylsystem zu entlasten. Straftäter mit rechtskräftiger Freiheitsstrafe ab drei Jahren verlieren ihren Schutzstatus nach individueller Verhältnismäßigkeitsprüfung, werden nach Verbüßung der Haftstrafe unmittelbar abgeschoben und erhalten eine EU-weite Einreisesperre von fünf bis zehn Jahren.
    ## Datensysteme und Kontrolle
    EURODAC wird um biometrische Gesichtserkennung erweitert für schnellen Abgleich bei Mehrfachanträgen unter Einhaltung der DSGVO. Das Schengener Informationssystem SIS II trägt Einreisesperren ein mit automatisierten Grenzkontrollen und individueller Prüfung bei Treffern. Ein neues EU-Asyl-Register erfasst zentral alle Entscheidungen und vermeidet Mehrfachanträge in verschiedenen Mitgliedstaaten. Datenschutz erfolgt durch unabhängige Kontrolle durch Datenschutzbeauftragte, strikte Zugriffsbeschränkung auf berechtigte Behörden, automatische Löschung nach festgelegten Fristen und absolutes Verbot von Profiling oder diskriminierender Datennutzung ohne richterliche Genehmigung.
    ## Umsetzungsplan
    **Phase eins** (Dezember 2025 bis September 2026) umfasst Personaloffensive mit 2.000 BAMF-Stellen, Digitalisierungs-Ausschreibung, €100 Mio. Rückkehrbudget, Verhandlungen mit fünf Hauptherkunftsländern (Nigeria, Pakistan, Georgien, Tunesien, Marokko), Schnellverfahren in drei Pilot-Standorten (Bremen, Nürnberg, Berlin), 20 Charter-Flüge, zwei Anwerbezentren (Tunis, Tiflis) und EU-Reform-Vorschlag im Rat.
    **Phase zwei** (Jahr 2027) führt flächendeckende Schnellverfahren bundesweit ein, schließt zehn Rückübernahmeabkommen, etabliert 50 Charter-Flüge jährlich, steigert legale Migration auf 50.000 und verhandelt EU-Solidaritätsmechanismen im Rahmen des neuen Migrations- und Asylpakts.
    **Phase drei** (2028 bis 2029) erreicht durchschnittliche Verfahrensdauer unter zwei Monaten, Rückführungsquote über 50 Prozent, 100.000 legale Arbeitsmigranten jährlich und trägt zur Etablierung eines funktionierenden EU-weiten Systems bei.
    ## Finanzierung
    Gesamtkosten betragen €885 Mio. jährlich plus €70 Mio. einmalig: €150 Mio. für BAMF-Personal, €30 Mio. € für Dolmetscher, €10 Mio. Digitalisierungsbetrieb plus €50 Mio. einmalig, €100 Mio. freiwillige Rückkehr, €50 Mio. Charter-Abschiebungen, €40 Mio. Rechtsberatung, €500 Mio.regionale Schutzprogramme und 5 Mio. € Anwerbezentren plus 20 Mio. € einmalig.
    Die aktuellen Kosten des Asylsystems betragen 11 Milliarden € jährlich. Einsparungen durch schnellere Verfahren belaufen sich auf 2 Milliarden € (Berechnung: Reduktion von 9,0 auf 2 Monate = 7 Monate bei 140.000 Anträgen jährlich = 980.000 Verfahrensmonate weniger à €2.000 € pro Monat), durch höhere Rückführungsquoten auf 1 Milliarde €. Die Netto-Mehrkosten sind null bei langfristigen Einsparungen von €2 Milliarden € jährlich.eeeee

    ## Rechtssicherheit

    Das Asylrecht nach Artikel 16a Grundgesetz bleibt uneingeschränkt mit Schnellverfahren nur bei offensichtlichen Fällen und Rechtsschutzgarantie durch obligatorische Beratung. Der Rechtsschutz nach Artikel 19 Absatz 4 Grundgesetz wird durch Suspensiveffekt, unabhängige Gerichtskontrolle und angemessene Fristen gewahrt. Die allgemeine Handlungsfreiheit erlaubt rechtmäßige Ausreisepflicht bei fehlendem Schutzgrund mit stets verhältnismäßiger Durchsetzung.

    Die Asylverfahrensrichtlinie 2013/32/EU wird erfüllt durch persönliches Gespräch in der Anhörung, Rechtsberatung ab Tag eins und mindestens sieben Tage für Rechtsmittel. Die Qualifikationsrichtlinie 2011/95/EU garantiert subsidiären Schutz für Kriegsflüchtlinge mit gleichen Rechten wie Asylberechtigten. Die Dublin-III-Verordnung sieht Zuständigkeitsprüfung innerhalb zwei Wochen vor mit vollständigen Rechtsmitteln. Die EU-Grundrechtecharta wird vollständig beachtet.

    Die Genfer Flüchtlingskonvention wird durch striktes Non-Refoulement-Prinzip ohne Ausnahme, individuelle Prüfung jedes Einzelfalls und kein pauschales Zurückweisen eingehalten. Die Europäische Menschenrechtskonvention garantiert absolutes Folterverbot gemäß Art. 3 ohne Abschiebung in Folterstaaten, Schutz des Familienlebens gemäß Art. 8 mit Härtefallprüfung und wirksame Beschwerde gemäß Art. 13 durch unabhängige Gerichtskontrolle.

    ## Erfolgskontrolle

    **Zielwerte:** Verfahrensdauer sinkt von 9,0 Monaten auf zwei Monate bis 2026 und sechs Wochen bis 2028. Rückführungsquote steigt von zehn Prozent auf 30 Prozent bis 2026 und 50 Prozent bis 2028. Freiwillige Rückkehr steigt von 60 Prozent auf 80 Prozent aller Rückführungen. Legale Arbeitsmigration steigt von 30.000 auf 100.000 jährlich. Bearbeitungsrückstand sinkt von 135.000 auf null. Schutzquote bei anerkannten Fällen steigt von 42 Prozent auf 65 Prozent durch bessere Qualität der Entscheidungen.

    Evaluation erfolgt durch halbjährliche Bundestagsberichte mit quantitativen Indikatoren, wissenschaftliche Begleitung durch unabhängige Forschungsinstitute, internationale Kontrolle durch UNHCR und IOM, zivilgesellschaftliche Beobachtung durch Flüchtlingsrat und Pro Asyl sowie gerichtliche Überprüfung durch Verwaltungsgerichte. Anpassungsmechanismen umfassen quartalsweise Reviews auf Arbeitsebene, Nachsteuerung innerhalb drei Monaten bei Zielabweichungen, Best-Practice-Austausch zwischen BAMF-Außenstellen und internationale Benchmarks mit vergleichbaren EU-Staaten.

    ## Schlussfolgerung

    Deutschland benötigt kein härteres, sondern ein effektiveres System. Die drei Grundprinzipien lauten: **Humanität** durch schnellen, verlässlichen Schutz mit Perspektive. **Konsequenz** durch humane Ausreisepflicht mit Unterstützung. **Ordnung** durch legale Wege ohne Umweg über Asyl.

    Dieser Ansatz funktioniert durch **Rechtssicherheit** mit Verfassungs-, EU-Rechts- und Völkerrechtskonformität ohne jahrelange juristische Auseinandersetzungen. Er ist **finanzierbar** mit 885 Mio. € Investition bei 2 Milliarden € Einsparung mit Return on Investment nach sechs Monaten. Er schafft **Akzeptanz** durch klare Regeln statt diffuser Ängste, sichtbare Resultate statt leerer Versprechen und Balance zwischen Humanität und Ordnung. Er ist **wirksam** durch schnellere Verfahren mit reduziertem Pullfaktor, konsequente Rückführung mit Glaubwürdigkeit und legale Wege mit weniger irregulärer Migration.

    Kanadas Punktesystem, niederländische Zentralbehörde, schwedische Reform von 2015 und österreichische Rückführungskoordination zeigen erfolgreiche Elemente. Vermieden werden müssen das gescheiterte UK-Ruanda-Modell, völkerrechtswidrige ungarische Pushbacks und skandalöse australische Off-Shore-Zentren.

    Der Zeitpunkt ist jetzt. Wir können weiter auf europäische Lösungen warten, mit verfassungswidrigen Schnellschüssen das Rechtssystem beschädigen oder jetzt mit einem rechtssicheren System beginnen. Die dritte Option ist die einzig verantwortungsvolle.

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    ## Quellenverzeichnis

    **BAMF:** Asylgeschäftsstatistik 2024-2025. Verfahrensdauer 9,0 Monate, 135.000 anhängige Verfahren Ende 2025.
    www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/AsylGeschaeftsstatistik/asy…

    **BpB:** Asylanträge 2025. 140.000 Anträge, davon 100.000 Erstanträge.
    www.bpb.de/themen/migration-integration/zahlen-zu-asyl/

    **BpB:** Abschiebungen 2025. 23.500 Abschiebungen, 50.000 Zurückweisungen.
    www.bpb.de/themen/migration-integration/zahlen-zu-asyl/

    **Mediendienst Integration:** Ausreisepflichtige 2025. 226.000 Ausreisepflichtige, 80 Prozent Geduldete, 40.000 freiwillige Ausreisen.
    → mediendienst-integration.de/migration/flucht-asyl/abschiebungen.html

    **UK Home Office:** Rwanda Partnership 2025. 715 Millionen Pfund Kosten, null Zwangsüberführungen.
    → gov.uk/government/publications/migration-and-economic-development-partnership

    **IPPR:** Costing Rwanda 2025. Bis 228.000 Pfund pro Person.
    www.ippr.org/articles/the-costs-of-the-rwanda-policy

    **UK Supreme Court:** Rwanda-Urteil 2023. Rechtswidrig wegen Sicherheitsbedenken.
    www.supremecourt.uk/cases/uksc-2023-0093.html

    **Rechtsgrundlagen:**
    Grundgesetz: Art. 16a (Asylrecht), Art. 19 Abs. 4 (Rechtsschutz), Art. 2 (Handlungsfreiheit)
    EU-Richtlinien: 2013/32/EU (Asylverfahren), 2011/95/EU (Qualifikation), Dublin-III-Verordnung
    EU-Grundrechtecharta: Art. 18 (Asylrecht), Art. 19 (Abschiebungsschutz), Art. 47 (Rechtsschutz)
    Genfer Flüchtlingskonvention 1951
    EMRK: Art. 3 (Folterverbot), Art. 8 (Familienleben), Art. 13 (Beschwerderecht)