Sorge um die zukünftige Finanzierung des Rentensystems.
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Sorge um die zukünftige Finanzierung des Rentensystems.
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Im Zuge der Stärkung der privaten Altersvorsorge sollte die Rente auf einen niedrigeren maximalen Betrag gedeckelt werden. So wird das System finanziell entlastet und Menschen mit geringem Einkommen profitieren. Menschen mit höheren Einkommen können ihren Lebensstandard durch die Förderung privater Vorsorge auch im Alter erhalten.
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Politiker und Beamten zahlen den gleichen Beitrag für ihre Pensionen, wie Angestellte und Arbeitnehmer ein.
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- Altersrenten kürzen
- Rente mit 70
- Mütterrente abschaffen
- Rentenzuschuß aus Bundeshaushalt stark kürzen
- vorzeitige Verrentung stark einschränken -
Vollständige Umstellung auf kapitalgedeckte Altervorsorge. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen zu gleichen Teilen bis zu x Prozent vom Bruttogehalt in frei wählbare Kapitalanlageinstrumente (z.B. ETF) ein. Bei Renteneintritt Umwandlung in Annuität zur Rentenauszahlung. Analog 401k Plänen in USA bzw. defined compensation schemes in UK. Damit Loslösung von der demographischen Entwicklung und Partizipation an langfristig hohen Kapitalerträgen.
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Restrukturierung des gesamten Renten- und Pensionssystems auf Basis einer kapitalgedeckten Altersvorsorge durch:
a) Sukzessiver Abbau der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und gleichzeitig entsprechend gesetzlich verpflichtende Zahlung in eine kapitalgedeckte Versicherung.
b) Selbständige, und zwar alle, werden verpflichtet in Versorgungssysteme einzuzahlen (analog Ärzte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte).
c) Beamte zahlen etwa in gleichem Umfang wie Angestellte heute in die gesetzliche Rentenversicherung in Pensionsfonds ein (siehe Modelle wie in USA oder NL), sodass die Pensionslasten langfristig nicht mehr aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren sind. -
Automatisierter Anstieg des Renteneintrittsalters mit steigendem Sterbealter (2/3 Arbeits- und 1/3 Rentenzeit) statt wiederkehrender Debatten. Anpassung der Renten an die Inflation und nicht an die Gehaltsentwicklung.
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Problem
- Umlagesystem überlastet: immer weniger Beitragszahler, immer mehr Rentner
- 2035: 100 Erwerbstätige finanzieren 60 Rentner
- Fehlende Kapitalbasis: Deutschland lebt „von der Hand in den Mund“
- Junge Generation zahlt viel, baut aber kaum eigenes Kapital auf
- Beamte bisher außen vor --> UngleichgewichtLösung: Überarbeitung des Generationenkapitals
- Pflichtbeitrag: 2% des Bruttolohns an das persönliches Rentenkonto
- Gilt für alle: Arbeitnehmer, Selbstständige, Beamte
- Dynamischer Einstieg: Alle unter 35 starten sofort, und jeder Jahrgang zahlt ab seinem Einstiegsalter kontinuierlich bis zur Rente, sodass das Generationenkapital mit jedem Jahrgang automatisch wächst.
- Kapitalfonds: staatlich organisiert, politisch unabhängig
- Investition: ausschließlich in deutsche Unternehmen (DAX, Mittelstand, Start-ups)
- Steuerliche Vorteile: Beiträge absetzbar, Erträge im Fonds steuerfrei, moderate Besteuerung bei Auszahlung, steuerliche Anreize für UnternehmenEffekte auf das Generationenkapital
- Standortförderung: Kapital fließt in deutsche Firmen, stärkt Wirtschaft und Innovation
- Transparenz & Eigentum: digitales Konto, Bürger bleibt Eigentümer
- Rendite und Sicherheit: Altersvorsorge wird krisenfest, Rückflüsse sichern Wachstum -
Pensionen abschaffen. Sozial gerecht, indem es einen Schnitt gibt und bisher erreichte Pensionsansprüche erhalten bleiben, aber der Rest über das generelle Rentensystem läuft.
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Langfristige Umstellung des Rentensystems auf 100% Kapitaldeckung, Zuschuss aus Steuermitteln nur noch für Schwankungen/Reserve und ggf. zur Sicherung des Existenzminimums.
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Striktes Diktat der versicherungsmathematischen Realitäten und maximale Verantwortung der Alten, weil die das Problem seit 50 Jahren hätten lösen können, aber verschleppt haben. Außerdem höchste Priorität, weil die RV-Beiträge die höchste Belastung für die meisten Arbeitnehmer und damit das größte Entlastungspotenzial darstellt. Heißt konkret:
- Einführung der Aktienrente (aus Eigenmitteln nicht Schulden) mit *individuellen Kapitalansprüchen*, aber nur beginnend als Lösung für die Rentnerjahrgänge in 20-30 Jahren kommunizieren.
- Anpassung des Eintrittsalters an statistische Lebenserwartung bei Renteneintritt beginnend mit den Jahrgängen 1965 (wichtig!) und unter Abschaffung bestehender Ausnahmen.
- Rentenniveau nur bei Beitrittsrenten fixieren und Erhöhung von Bestandsrenten auf Inflation beschränken, aber niemals höher als die Lohnentwicklung (Trailing Adaption).
- Nachhaltigkeitsfaktor wieder aktivieren und mit bei 50:50-Gewicht (statt 75% zu Lasten der Beitragszahler) umsetzen.
- Versicherungsfremde Leistungen vollständig streichen und Steuerzuschuss radikal reduzieren.
- Zusätzlich (!): Versäumte Anpassungen an Eintrittsalter und Rentenhöhe so nachholen, dass der RV-Beitrag perspektivisch auf max. 15% gesenkt werden kann, um die Leistungsträger zu entlasten und mehr private Vorsorge zu ermöglichen.
- Altersvorsorgekonten ohne gesetzliche Anlagebeschränkungen ermöglichen, deren Gewinne nur bei Kontenentnahme - nicht Asset-Liquidation - steuerpflichtig werden.
- Sparerpauschbetrag auf 10% des Medianbruttoeinkommen erhöhen & entsprechend fortschreiben. -
der Steuerzuschuss zum Rentensystem sollte dem kontinuierlichen Aufbau eines Aktienfonds zur Finanzierung des Rentensystems (Anlehnung an funktionierende Systeme in Skandinavien) dienen
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Grundsätzlich sollte der Renteneintritt mehr sich an den Beitragsjahren orientieren.
Bei der Definition der Beitragsjahre ist darauf zu achten, dass nicht irgendein Kleinbetrag wie bisher zu zahlen ist, sondern es muss ein Beitrag geleistet werden, der nach 47 Jahren zu der gesetzlichen Mindestrente reichen würde.
Dann wird das gesetzliche Renteneintrittsalter auf 70 Jahre angehoben.
Früherer Renteneintritt ohne Abschläge ist ab 65 Jahren mit 47 Beitragsjahren möglich.
Früherer Renteneintritt mit Abschlägen von 0,5 % je Monat ab 67 Jahre mit mind. 40 Beitragsjahre. -
Abschaffung von berufsständischen Versorgungswerken (Steuerberater, Architekten, Ingenieure etc.). Entsolidarisierung in der Rente entgegentreten.
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Keine Anreize zur Frühverrentung: Abschaffung Rente mit "63", Erhöhung des monatlichen Abschlags von 0,3% auf mindestens 0,4% bei vorzeitigem Rentenbeginn.
Abschaffung von Versorgungsrenten (Witwen/Witwerrente) bei Heirat nach dem 1.1.2026, Erhöhung der Altersgrenze für den Bezug der großen Witwen/Witwerrente und Absenkung von 55% auf 50% für Versorgungsempfänger, die nach dem 1.1.1980 geboren sind.
Unverfallbarkeit statt nach 5 Jahren erst nach 15 Jahren Beitragszahlung.
Rentenerhöhung nur in Höhe der Inflationsrate -
Aktienrente:
So, wie Lindner sie einführen wollte. -
Der Prozentsatz für die Einzahlung in die Rentenversicherung sollte grundsätzlich für alle erhöht werden, aber zugleich pro Kind gesenkt werden, so dass kinderlose mehr einzahlen und kinderreiche weniger.
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Umstellung auf das Schweizer Rentensystem. Der Rentenbeitrag wird auf ein Drittel gesenkt. Damit wird staatliche Basisabsicherung finanziert, ggf. mit Steuerzuschuss. Die freiwerdenden zwei Drittel des heutigen Beitrags - AN- und AG-Anteil - werden den Beschäftigten ausgezahlt. Ein Teil davon ist obligatorisch für private Altersvorsorge anzulegen. Der andere Teil steht zur freien Verfügung - kann, muss aber nicht angelegt werden.
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Die gesetzliche Rentenversicherung sollte auf ein zukunftsfestes Zwei-Säulen-Modell umgestellt werden, das stärker auf demografische Entwicklungen reagiert und zugleich die Chancen des Kapitalmarkts nutzt:
Kapitalgedeckte Komponente:
Ein Viertel der gesetzlichen Rentenbeiträge soll verpflichtend durch den Staat am Kapitalmarkt investiert werden, um langfristig höhere Renditen zu erzielen und die Rentenfinanzen zu stabilisieren.
Individuelle Wahlfreiheit:
Bürgerinnen und Bürger sollen eigenverantwortlich entscheiden können, ob sie zusätzlich bis zu 75 % ihrer gesetzlich verpflichtenden Rentenbeiträge kapitalmarktgedeckt anlegen lassen möchten. Diese Option kann einfach und digital bei der Rentenversicherung beantragt werden. Die Verantwortung bleibt beim Staat, der die Kapitalanlage zentral verwaltet – vergleichbar mit dem schwedischen Modell.
Staatliches Startkapital:
Um der kapitalgedeckten Rente einen wirkungsvollen Anschub zu geben, sollte der Staat ein einmaliges Startkapital bereitstellen. Dadurch lassen sich Skaleneffekte und frühzeitige Renditeeffekte realisieren.
Kopplung an Lebenserwartung:
Das gesetzliche Renteneintrittsalter wird künftig dynamisch an die durchschnittliche Lebenserwartung gekoppelt. Ziel ist eine gerechte Verteilung der Rentenbezugszeit im Verhältnis zur Lebensarbeitszeit.
Stärkung privater Altersvorsorge:
Zusätzlich soll ein staatlich unterstütztes Rentendepot eingeführt werden, über das Privatpersonen steuerlich begünstigt Geld am Kapitalmarkt anlegen können. Eine denkbare Beitragsobergrenze liegt bei 750.000 Euro, inflationsindexiert. So wächst der Freibetrag automatisch mit der Teuerungsrate mit. -
Bankrotterklärung unterzeichnen !
Die Lügen der Politik müssen unverzüglich aufhören. "Die Rente ist sicher" ist Vergangenheit und der Kollaps des Rentensystems die traurige Realität.
Zeigen Sie den Menschen den Bundeshaushalt. Zeigen Sie den Menschen den größten Ausgabeposten! Das ist der Zuschuss aus Steuermitteln zur Rentenversicheurng ! Seien Sie ehrlich und sagen den Menschen, dass hier die Rentenbeiträge, die Sie leisten nicht enthalten sind. Sagen Sie den Menschen, dass dieser Zuschuss nie systematisch vorgesehen war. Sagen Sie den Menschen, dass rd. 20% der Steuern nur zur Stabilisierung des Rentensystems benötigt werden.
Steuern, die nun Junge Leute zahlen müssen, die aus der Rentenversicherung nicht genügend bekommen werden. Junge Leute, die die Schulden jener zurückzahlen müssen, die nun ihre (wohlverdiente Rente) erhalten.
Scheuen Sie sich nicht zu fordern was RICHTIG ist.
Zusätzlich zum Rentenzuschuss liegt im Bundeshaushalt in Milliardenversteck an Beamtenpensionen, die aus der gleichen Generation stammen. Diese bekommen eine abscheulich hohe Pension und ich kenne pensionierte Lehrer, die sich für Ihre Pension schämen und selbst zugeben, dass diese Unwucht nicht sein kann.
Wer sein Leben lang, ein durch den Staat geschütztes Arbeitsverhältnis hatte, der muss diesem Staat auch im Alter etwas zurückgeben und das heißt Pensionskürzung. Das kaum ein Beamter das Pensionsalter erreicht ist die Bankrotterklärung des Selbstbedienungsladens "Staat". Kein Arbeitgeber und kein gesetzlicher medizinischer Dienst der Krankenkasse würde das mitmachen. Dass die Renten darüber hinaus nicht weiter steigen dürfen sei ebenfalls angemerkt.
Wie konnte man so sehendes in die Katastrophe laufen und glauben, dass Junge Leute heute dieses System mittragen ? Wenn ich Auszubildenden erkläre was Sie in den Topf einzahlen werden und was Sie rausbekommen, verliert jeder die Motivation zu arbeiten.
Schönreden kann man diese Situation nicht mehr. Aktienrenten etc. sind gute und richtige Ideen, kommen aber in der Umsetzung Jahrzehnte zu spät. Bommer Soli und andere Vorschläge zur Stabilisierung des Systems dürfen trotz krasser Ungerechtigkeit nicht vom Tisch gewischt werden.
Aber jene Rentner zu beschneiden, die den Wohlstand dieses Landes mit möglich gemacht haben, funktioniert nur (Akzeptanz) wenn der Staat mit seinen Bediensteten voraus geht, das System mitträgt und großzügige Einbußen hinnimmt.
Andernfalls muss die FDP sich dafür einsetzen, dass die Mitgliedschaft in der Rentenversicherung nicht mehr verpflichtend ist, da Sie einseitig die Jungen Menschen belastet und dies Verfassungsrechtlich nicht haltbar ist.
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-Aufbau eines Kapitalstocks zur langfristigen Finanzierung des Rentensystems
-Steuerliche Bevorteilung vom Ansparen eines jeden Bürgers privater Altersvorsorge über den Aktienmarkt (bei Aufklärung von, aber ohne Schutz vor den Risiken)
-Förderung einer deutschen Retail Investmentkultur, sodass jeder Bürger Anteil an Wertschöpfung und Gewinn von börsennotierten Unternehmen haben kann. -
Umstellung vom umlagefinanzierten Rentensystem auf ein kapitalgedecktes mit 2 Säulen: betriebliche AV + private AV (Untersäule a: Vorsorgeplan aus unversteuertem Einkommen mit Besteuerung im Alter zum dann wohl niedrigeren Steuersatz, Untersäule b: aus versteuertem Einkommen mit Steuerfreiheit der thesaurierten Erträge) zu einem Stichtag (z.B. 1.1.2027). Damit erübrigt sich die gesamte Diskussion über ein gesetzliches Renteneintrittsalter, da der Staat hier nicht mehr zuständig ist und jeder nach Auskunft seiner Pensionskasse(n) selbst entscheiden kann, ob er in Rente geht oder noch weiter arbeitet. Für alle, die innerhalb von 30 Jahren ab diesem Stichtag in Rente gehen, folgendes Übergangsmodell, da die Einzahldauer in die betriebliche und private AV verkürzt ist:
1. Auszahlung des gesetzlichen Rentenanspruchs anteilig im Verhältnis zur Zugehörigkeitsdauer in der Übergangsgruppe (Bsp.: wer 2035 in Rente geht bekommt 22/30 seines Rentenanspruchs)
2. Kinderlose, die den Generationenvertrag nicht eingehalten und keine Einzahler produziert haben, sondern deren Rente die Kinder der anderen zahlen sollen, während sie selbst idR. ohne Erwerbsunterbrechung gearbeitet haben und selbst Vorsorge treffen konnten, müssen via Steuererklärung ihre Bedürftigkeit nachweisen, um Leistungen aus der GRV zu erhalten.
3. Eltern mit nur einem Kind erhalten jeweils 50% ihres Rentenanspruchs.
4. Zur Vermeidung sozialer Härten erhalten diejenigen ohne weitere Einkünfte aus sonstigem Vermögen (nachzuweisen via StErkl) einen Mindestbetrag, der über dem Existenzminimum liegen sollte.
Da es sich bei der Übergangsgruppe um einen geschlossenen Personenkreis handelt, der im Lauf der Zeit durch das Ableben der Berechtigten kleiner wird und dessen Höhe der Auszahlungen mit der Zeit abnimmt, könnte dies z.B. durch ein einmaliges Sondervermögen, das in einen Staatsfonds in primär deutsche, aber auch europäische Unternehmen investiert wird, finanziert werden. In den ersten Jahren müssten ggf. noch Zuschüsse aus dem laufenden HH geleistet werden. Der Staatsfonds könnte nach der Übergangszeit weitergeführt werden zur Unterstützung der Pflegeversicherung oder andere staatliche Ausgaben wie Bildung, Forschung etc. -
Aufgrund der Demographie und eines im Vergleich mit den Einzahlungen zu hohen Rentenfaktors ist die gesetzliche Rentenversicherung strukturell nicht in der Lage sich langfristig zu finanzieren. Ideal ist ein zeitnaher Übergang auf eine gesetzliche Rente mit individuellen Kapitalansprüchen, allerdings ist der Übergangszeitraum schwierig, da Kapital aufgebaut werden muss, aber auch weiterhin bestehende Rentner auf Zahlungen angewiesen sind. Daher sollte ein Übergang Schrittweise erfolgen:
- Jährlich steigender Anteil (0.5 Prozentpunkte pro Jahr) der Rentenbeiträge wird als individuelles (zweckgebundenes) Kapital angelegt (Anlagemodell mit zertifizierten Fonds und Standardfond wie in Schweden). Stopp bei 10 Prozentpunkten, danach schrittweise Abbau des restlichen Beitragssatzes (-0.3 Prozentpunkten pro Jahr), der nicht in die Kapitalanlage fließt.
- Neurentner bekommen nach der Reform einen schrittweise steigenden Abschlag auf den Umlageanteil der gesetzlichen Rente (Berechnung basierend auf den Rentenpunkten) von 2% pro Jahr, bis nach 50 Jahren kein Umlageanteil mehr ausgezahlt wird.
- Angespartes Kapital wird zu Rentenbeginn Versicherungsmathematisch in eine Lebenslange Rente umgerechnet und neben der reduzierten Rente basierend auf Rentenpunkten ausgezahlt.Zur Stabilisierung der Finanzen während dem Übergang:
- Verschärfung Nachhaltigkeitsfaktor zu 50-50 Aufteilungs anstatt 75 Beitragszahler und 25 Rentner, sowie nachziehen der Anpassungen (falls notwendig durch 0 Runden), sodass ein Rentenniveau erreicht wird, als wäre die Aufteilung von anfang an 50-50 gewesen.
- Rentenerhöhung nur noch mit dem kleineren Wert von Inflation oder Lohnwachstum
- Streichen der Rente mit 63
- Einführung von versicherungsmathematisch angemessenen Abschlägen bei Frühverrentung
- Koppelung von Renteneintrittsalter an Lebenserwartung -
Strikte Trennung von gesetzlicher Rentenversicherung aus eingezahlten Beiträgen von versicherungsfremden Leistungen, die komplett aus Steuermitteln finanziert werden müssen nach einer Übergangszeit.
Transparenz dieser Quellen auch in den Rentenversicherungsbescheiden und -auskünften, wie viel man wirklich aus eigenen Mitteln/Abgaben beigetragen hat und wie viel aus Steuermitteln kommt. -
Sofortige Wiedereinführung des Nachhaltigkeitsfaktors, Verzicht auf weitere Mütterrente, grundsätzlich: Lasten nicht einseitig jungen Menschen vor die Füße kippen.
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Steuerfreies „Rentendepot“
Jeder Bürger mit einer Steuernummer sollte bei einer Bank seiner Wahl ein „Rentendepot“ einrichten müssen. Dieses Depot sollte bis zum Eintritt des Rentenalters für Auszahlungen gesperrt sein. 10% des Arbeitnehmeranteils müssen mindestens auf dieses Depot eingezahlt werden. Der Steuerpflichtige darf investieren, wie er will und auch umschichten. Die Banken sollten für dieses Depot auf sehr niedrige Gebühren verpflichtet werden. Nach erreichen des Rentenalters sind Auszahlungen von diesem Depot z.B bis zu 48.000€/ Jahr Steuerfrei.