Anliegen:

Sorge um die Zukunft des Mittelstands, dessen Belastung, Schwächung und Bedeutung für Deutschland.

ID: 0749
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Zu diesem Anliegen gibt es schon 1 Idee:
  • Viele Kleinunternehmer (Friseure, Lebensmittelhandel- und Produktion, körpernahe Dienstleistungen, Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Apotheken etc.) beschäftigen vorwiegend Frauen. Kosten für Kinderbetreuung begrenzt die Berufstätigkeit der hier angestellten Frauen. Arbeitgeber können Kinderbetreuungskosten als steuerfreie Lohnersatzleistung übernehmen ABER NUR BEI NICHT SCHULPFLICHTIGEN KINDERN. Das ist unsinnig. Kernzeitbetreuung und Ferienbetreuung von Kindern sollten bis zum 12. Lebensjahr steuerfrei übernommen werden können. Dazu muss in der betreffenden gesetzlichen Regelung nur die Formulierung "nicht schulpflichtige Kinder" gestrichen werden bzw. durch eine andere Formulierung (z.B. "bis zum 12. Lebensjahr oder bei körperlicher oder geistiger gesundheitlicher Einschränkung des Kindes") ersetzt werden.