Wunsch nach einer restriktiveren Migrationspolitik.
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Wunsch nach einer restriktiveren Migrationspolitik.
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Asylverfahren straffen. Rechtsschutz für Asylsuchende einschränken. Ziel: Keine Endlosverfahren auf Steuerzahlerkosten
- Prüfung stets vor Einreise. Bei Einreise ohne vorherigen Antrag wird vermutet, dass kein Asylgrund besteht. Jedenfalls dann keine Sozialleistungen.
- Prüfung/Rechtsschutz nur, wenn Identität zweifelsfrei geklärt: Vorlage eines Passes als Zulässigkeitsvoraussetzung
- Beweislastumkehr: der Asylbewerber muss (auch im Gerichtsverfahren) nachweisen, dass ein Asylgrund besteht.
- Wie jedes Verwaltungsverfahren muss das Asylverfahren gebührenpflichtig werden. Prüfung nur, wenn Gebühr vorab entrichtet wurde.
- Keine Mehrfachprüfung. Ablehnung heißt Ablehnung. Mit Rechtskraft entfällt auch jeder Anspruch auf Sozialleistungen.