Die fiskalische Trendwende ist erreicht

Der Bundestag hat das Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 beraten. Finanzminister Christian Lindner betonte, dass die Regierung trotz der notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen umfassende und weitreichende Zukunftsinvestitionen für das Land tätige.

Reichstag
Der Bundestag hat über das Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 beraten.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts habe weitreichende Änderungen an den Haushalten 2023 und 2024 nötig gemacht, unterstrich der Bundesfinanzminister und FDP-Chef Lindner im Bundestag. „Deshalb sollten wir an dieser Stelle aber auch einmal daran erinnern, was trotz dieses gewachsenen Konsolidierungsbedarfs erreicht und erhalten worden ist.“ Er führte aus, dass auch in 2024 Rekordmittel für „Investitionen in die Stärkung unserer wirtschaftlichen Grundlage und in die ökologische und digitale Transformation mobilisiert werden“, so Lindner. 

Lindner kann für den Bundeshaushalt 2024 mit einer Neuverschuldung von bis zu 39 Milliarden Euro planen und damit die Schuldenbremse im Grundgesetz einhalten. Mit diesem Ergebnis schloss der Haushaltsausschuss des Bundestages am Donnerstagabend seine Beratungen über den Etatentwurf für 2024 ab. Lindner sagte, die Schuldenbremse zu achten, bedeute auch die Inflation zu bekämpfen und die Zinslasten zu begrenzen.

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Umfangreiche Investitionen in die Kernaufgaben des Staates

Bei den Investitionen konstatierte Lindner, dass die soziale Absicherung in Deutschland auf einem internationalen Spitzenniveau erhalten bleibe. Durch das Startchancen-Programm werde an 4000 Schulen dafür gesorgt, „dass das Aufstiegsversprechen unserer Gesellschaft erhalten bleibt und dass die fatale Bindung von Herkunft und späterem Bildungs- und beruflichen Erfolg Schritt für Schritt durchbrochen wird“, so der Finanzminister. Darüber hinaus werde die Vernachlässigung der Bundeswehr beendet. „Und wir entlasten die arbeitende Mitte in unserem Land bei der Lohn- und der Einkommenssteuer.“ Er resümierte: „Wir müssen in der Tat konsolidieren. Wichtige politische Schwerpunkte für die Zukunftsfähigkeit dieses Landes sind davon aber nicht berührt.“

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Haushaltspolitische Priorisierungen sind zwingend notwendig

„Die Phase, in der wir auch die Reformdividende der Agenda 2010 im letzten Jahrzehnt nutzen konnten, ist zu Ende gegangen. Auch die expansive Finanzpolitik der Pandemie und Krisenjahre geht zu Ende“, mahnte Lindner. Die Schuldenquote Deutschlands sinke von 69 Prozent auf 64 Prozent, das Defizit von 3,6 Prozent gesamtstaatlich auf deutlich unter 2 Prozent. Die Steuerquote sinke ebenfalls, die Investitionsquote dagegen steige gegenüber dem Niveau vor der Pandemie. Er stellte klar: „Wir sind noch nicht am Ziel, aber die Richtung stimmt.“ Der Bund müsse seine Ausgaben stärker als bisher priorisieren. „Finanzielle Spielräume werden wir uns künftig härter erarbeiten müssen. Nur so bleiben wir in Zukunft handlungsfähig und können für Krisenzeiten vorsorgen.“

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Hintergrund:

Die Bundesregierung will Mehreinnahmen unter anderem durch die Erhöhung der Luftverkehrssteuer und die Ausschreibung von Flächen für Off-Shore-Windenergie erzielen. Darüber hinaus sollen Änderungen im Zweiten, Dritten und Sechsten Buch des Sozialgesetzbuches für den Haushalt wirken. Unter anderem soll der sogenannte Bürgergeldbonus wegfallen. Dadurch werden circa 100 Millionen Euro eingespart.

„Trotz unterschiedlicher Blickwinkel, vor dem Hintergrund multipler Krisen“, und der Folgen des Haushaltsurteils des Bundesverfassungsgerichts sei es gelungen, einen „ausgewogenen“ Bundesetat aufzustellen, erklärten die Haushaltsexperten der Koalition, Dennis Rohde, Sven-Christian Kindler und Otto Fricke, nach der Einigung. Die Koalitionsfraktionen setzten „klare Schwerpunkte auf soziale Gerechtigkeit, wirtschaftliche Anreize auch in der Steuerpolitik, Investitionen in Klimaschutz, Stärkung der Demokratie und internationalen Zusammenhalt“. Zudem werde mit dem Subventionsabbau ein „Beitrag zur Haushaltskonsolidierung“ geleistet.

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