Digitalsteuer der EU-Kommission ist kurzsichtig

Internetkonzerne zahlen in der Summe weniger Steuern als konventionelle Industriebetriebe. Die neuen Regelungen der EU-Kommission werden dies jedoch nicht ändern, kritisiert Wolf Klinz.

Wolf Klinz
Wolf Klinz übt scharfe Kritik an der Koalitionsvereinbarung
Internetkonzerne zahlen der EU-Kommission weniger Steuern als konventionelle Industriebetriebe. Das will die Kommission nun ändern. Zum einen mit einer neuen Körperschaftssteuer, die digitale Betriebsstätten einführt und damit eine physische Präsenz des Unternehmens nichtig macht. Zum anderen sollen ab einem festgelegten Schwellenwert drei Prozent an Ertragssteuer fällig werden. FDP-Präsidiumsmitglied Wolf Klinz begrüßt zwar den Vorstoß, kritisiert diesen jedoch in dessen Ausgestaltung: “Anstatt provisorischer Regelungen, sollte im Rahmen der G20 und der OECD sichergestellt werden, dass die Digitalwirtschaft ihrer Steuerpflicht vollständig nachkommt.“

Klinz befürchtet zudem, dass die Neugestaltung der Steuersystematik gegen OECD-Prinzipien verstoßen könnte. „Die Regelungen stehen potentiell im Widerspruch zu bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen“, erläutert Klinz. Deshalb seien die Vorschläge ein Schnellschuss, der mehr schade als nutze.

Der Bundesregierung wirft der steuerpolitische Sprecher der FDP im Europäischen Parlament vor, mit ihrer Unterstützung der Kommission zu kurzsichtig zu denken. „Die Konsequenzen für die deutsche Wirtschaft sind nicht ausreichend mit einbezogen worden.“ Denn: Sollte die geplante Abgabe auf Bruttoerlöse von den internationalen Partnern als Vergeltungsmaßnahme auch gegenüber deutschen Unternehmen angewandt werden, würden die Steuereinnahmen in Deutschland voraussichtlich sinken. (bh)