Entlastungspaket: Wir entlasten Menschen und Betriebe um weitere 65 Milliarden Euro

Drittes Entlastungspaket

Drittes Entlastungspaket

Der völkerrechtswidrige russische Angriffskrieg auf die Ukraine sorgt weltweit für steigende Energie- und Nahrungsmittelpreise. Wir lassen die Menschen mit den steigenden Preisen nicht allein!

Der Koalitionsausschuss hat ein wuchtiges drittes Entlastungspaket im Volumen von 65 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Das Paket schafft spürbare Entlastungen für die breite Mitte der Gesellschaft, für kleine und mittlere Einkommen, Studierende, Azubis, Rentnerinnen und Rentner, Selbständige und mittelständische Unternehmen.

Mit einer Anpassung des Steuertarifs an die Inflation verhindern wir die kalte Progression und damit eine unfaire, heimliche Steuererhöhung für 48 Millionen Menschen. Zusammen mit zahlreichen weiteren steuerlichen Maßnahmen summieren sich die im Paket enthaltenen Steuersenkungen auf mehr als 28 Milliarden Euro.

Das Paket umfasst außerdem eine Strompreisbremse für den Basisbedarf an Energie. Dafür muss das Strommarktdesign repariert werden. Mit der Strompreisbremse werden private Haushalte und mittelständische Unternehmen deutlich entlastet. Zugleich bleibt ein Anreiz zum Energiesparen erhalten.

Weiterhin setzen wir auf gezielte Maßnahmen zum Schutz vor sozialen Härten, etwa durch Einmalzahlungen an Studierende sowie Rentnerinnen und Rentner, durch eine Ausweitung des Wohngeldes und eine Erhöhung des Kinderzuschlags. Dabei bekennen wir uns zu soliden Staatsfinanzen. Das Versprechen, die Schuldenbremse ab dem nächsten Jahr einzuhalten, bleibt bestehen.

Christian Lindner
Mit dem dritten Entlastungspaket stärken wir die Menschen, die unsere Solidarität brauchen. Und wir vergessen diejenigen nicht, auf deren Schultern dieses Land steht - nämlich die hart arbeitende Mitte der Gesellschaft.
– Christian Lindner, BUNDESVORSITZENDER DER FREIEN DEMOKRATEN UND BUNDESMINISTER DER FINANZEN

Die Maßnahmen des Entlastungspakets im Detail:

Inflationsausgleich und Steuerentlastungen

Um eine Steuererhöhung aufgrund der Inflation zu verhindern („Kalte Progression“), werden die Tarifeckwerte im Einkommensteuertarif angepasst. Davon profitieren ab dem 1. Januar 2023 rund 48 Millionen steuerpflichtige Bürgerinnen und Bürger – Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner, Selbstständige sowie Unternehmerinnen und Unternehmer. Wenn im Herbst Progressionsbericht und Existenzminimumbericht vorliegen, werden die Werte angepasst.

Steuerzahlerinnen und Steuerzahlen sollen bereits ab dem 1. Januar 2023 ihre Rentenbeiträge voll absetzen können. Dies geschieht damit zwei Jahre früher als ursprünglich geplant. Künftig werden Renten in der Auszahlungsphase im Alter besteuert. Durch das Vorziehen der vollen Abziehbarkeit der Rentenbeiträge werden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Jahr 2023 um rund 3,2 Milliarden Euro und 2024 um 1,8 Milliarden Euro entlastet.

Die bis Ende 2022 bereits verlängerte Home-Office Pauschale wird entfristet und verbessert. Damit wird pro Homeoffice-Tag ein Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer von 5 Euro, maximal 600 Euro pro Jahr möglich. Die Modernisierung der bisherigen Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer entlastet gerade auch Familien mit kleineren Wohnungen, die nicht über ein separates Arbeitszimmer verfügen, das bisher Voraussetzung für einen Steuerabzug ist.

Dämpfung der Strom- und Energiepreise

Wir führen eine Strompreisbremse für den Basisverbrauch ein. Den Privathaushalten kann so eine gewisse Menge Strom zu einem vergünstigten Preis gutgeschrieben werden. Die Haushalte werden so finanziell spürbar entlastet und gleichzeitig bleibt ein Anreiz zum Energiesparen erhalten. Für kleine und mittelständische Unternehmen mit Versorgertarif greift dieselbe Abwicklung wie für Haushalte. Zur Finanzierung der Strompreisbremse passen wir die Ausgestaltung des Strommarktes an.

Als Ausgleich für die neue Gasbeschaffungsumlage wird zeitgleich die Umsatzsteuer auf den gesamten Gasverbrauch reduziert. Zeitlich bis Ende März 2024 befristet wird für den Gasverbrauch statt des normalen Steuersatzes von 19 Prozent der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent gelten. Damit werden die Verbraucherinnen und Verbraucher spürbar entlastet – und der Staat „bereichert“ sich nicht an den spürbar steigenden Gaspreisen.

Geringere Einkommen zahlen einen relativ höheren Anteil an Heizkosten und werden durch diese Steuersenkung relativ zum Einkommen überproportional entlastet. Wenn die Senkung zum 1. Oktober 2022 in Kraft tritt, ist damit zu rechnen, dass sich diese Maßnahme direkt inflationshemmend auswirken wird.

Aufgrund der hohen Gaspreise werden die sog. Redispatch-Kosten zum 15. Oktober 2022 stark steigen. Redispatch-Kosten fallen für Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen im deutschen Stromnetz an, deren Kosten über die Netzentgelte auf den Strompreis umgelegt werden und so am Ende die Verbraucherinnen und Verbraucher zusätzlich belasten. Um die angekündigte Steigerung der Übertragungsnetzentgelte durch die Redispatch-Kosten zu verhindern, werden die Stromnetzentgelte aus den abgeschöpften Strommarkt-Zufallseinnahmen bezuschusst.

Um die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen angesichts der stark angestiegenen Energiepreise nicht zusätzlich zu belasten, wird die für den 1. Januar 2023 anstehende Erhöhung des CO2-Preises um fünf Euro pro Tonne im Brennstoffemissionshandel um ein — 5- Jahr auf den 1. Januar 2024 verschoben.

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Unternehmenshilfen und steuerliche Entlastungen für den Mittelstand

Um die energieintensiven Unternehmen angesichts der hohen Preise zu unterstützen, wird der sogenannte Spitzenausgleich bei den Strom- und Energiesteuern um ein weiteres Jahr verlängert. Damit werden rund 9.000 energieintensive Unternehmen in Höhe von rund 1,7 Milliarden Euro entlastet. Unternehmen, die von diesem Spitzenausgleich profitieren, sollen Maßnahmen ergreifen, um den Verbrauch der Energie zu reduzieren.

Die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld werden über den 30. September 2022 hinaus verlängert. Damit wird Sicherheit für Unternehmen und Beschäftigte geschaffen.

Viele Unternehmen und Betriebe leiden unter den hohen Energiekosten. Sie benötigen Unterstützung. Daher wird ein Programm für energieintensive Unternehmen aufgelegt, die die Steigerung ihrer Energiekosten nicht weitergeben können. Zudem sollen Unternehmen bei Investitionen in Effizienz- und Substitutionsmaßnahmen unterstützt werden. So kann die deutsche Wirtschaft unabhängig von russischen Gaslieferungen werden. Die bestehenden Hilfsprogramme für Unternehmen werden bis zum 31.Dezember 2022 verlängert.

Im Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen vorhandenen Restmittel werden genutzt, um gezielte Hilfen für Kultureinrichtungen zur Verfügung zu stellen.

Die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf 7 Prozent wird verlängert, um die Gastronomiebranche zu entlasten und die Inflation nicht weiter zu befeuern.

Unterstützung für kleine und mittlere Einkommen

Das zeitlich befristete 9-Euro-Ticket für die Monate Juni bis September war ein großer Erfolg. Es wurde von den Bürgerinnen und Bürgern gut angenommen und hat ihre Ausgaben für Mobilität deutlich gedämpft. Daher soll ein bundesweites Nahverkehrsticket eingeführt werden. Die Bundesregierung ist bereit, den Ländern für ein bundesweites Nahverkehrsticket jährlich 1,5 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung zu stellen, wenn die Länder mindestens den gleichen Betrag zur Verfügung stellen. Die Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister von Bund und Ländern erarbeiten zeitnah ein gemeinsames Konzept für ein bundesweit nutzbares, digital buchbares Abo-Ticket.

Rentnerinnen und Rentner erhalten zum 1. Dezember 2022 eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Das entspricht einer Entlastung von rund sechs Milliarden Euro brutto. Die Energiepreispauschale wird einmalig ausgezahlt und ist einkommensteuerpflichtig – je niedrigerer die Rente, umso wirksamer ist die absolute Entlastung der Rentnerinnen und Rentner.

Auch Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler sind von den steigenden Energiekosten betroffen. Nach dem Heizkostenzuschuss für BäföG-Empfängerinnen und -empfänger sollen nunmehr alle Studentinnen und Studenten sowie Fachschülerinnen und Fachschüler eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten. Der Bund trägt die Kosten. Er wird mit den Ländern beraten, wie die Auszahlung schnell und unbürokratisch vor Ort erfolgen kann.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit geringen monatlichen Einkommen ist eine Entlastung bei den Beiträgen zur Sozialversicherung (Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) besonders hilfreich. Schon bisher ist gesetzlich geregelt, dass zum 1. Oktober 2022 die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midi-Job) von 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben wird. Diese Höchstgrenze soll nunmehr auf monatlich 2.000 Euro angehoben werden ab dem 1. Januar 2023. Dadurch werden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Lohnbereich um rund 1,3 Milliarden Euro jährlich entlastet, da sie deutlich weniger Beiträge für ihre Sozialversicherung zahlen.

Das Arbeitslosengeld II und Sozialgeld werden zum 1. Januar 2023 durch das moderne Bürgergeld abgelöst, das die Würde des Einzelnen achtet und gesellschaftliche Teilhabe besser fördert. Die anhaltenden Preissteigerungen insbesondere in den Bereichen Strom und Lebensmittel stellen für Grundsicherungsempfängerinnen und -empfänger, eine existenzielle Belastung dar. Gerade in Zeiten hoher Teuerung ist es wichtig, das Existenzminimum abzusichern und soziale Teilhabe zu ermöglichen.

Um Familien besonders zu unterstützen, wird das Kindergeld über das verfassungsrechtlich erforderliche Maß hinaus erhöht. Die Erhöhung erfolgt bereits zum 1. Januar 2023 in einem Schritt für die Jahre 2023 und 2024. Damit wird das Kindergeld ab dem 1. Januar 2023 um 18 Euro monatlich für das erste und zweite Kind angehoben. Für eine Familie mit zwei Kindern bedeutet das für 432 Euro jährlich mehr für die kommenden zwei Jahre. Angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten ist dies gerade für Familien mit niedrigem Haushaltseinkommen wichtig.

Der Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz unterstützt zielgerichtet Familien mit niedrigen Einkommen. Durch den Kinderzuschlag sind diese Familien nicht auf ergänzende Leistungen der Grundsicherung angewiesen. Der Höchstbetrag des Kinderzuschlages wurde zum 1. Juli 2022 auf 229 Euro monatlich je Kind erhöht. Um die zusätzlichen Belastungen dieser Familien aufgrund der Inflation abzumildern, wird der Höchstbetrag des Kinderzuschlages ab dem 1. Januar 2023 nochmals erhöht und auf 250 Euro monatlich angehoben. Dies gilt bis zur Einführung der Kindergrundsicherung.

Zum 1. Januar 2023 wird das Wohngeld reformiert. Es wird eine dauerhafte Klimakomponente und eine dauerhafte Heizkostenkomponente enthalten, um die steigenden Energiepreise stärker abzufedern. Zudem wird der Kreis der Wohngeldberechtigten auf zwei Millionen Bürgerinnen und Bürger erweitert, sodass mehr Bürgerinnen und Bürger in Zeiten stark steigender Energiekosten anspruchsberechtigt werden. 

Darüber hinaus soll als kurzfristige Maßnahme für die Heizperiode September 2022 bis Dezember 2022 einmalig ein Heizkostenzuschuss II an die Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld gezahlt werden – danach wird er für die Wohngeldberechtigten dauerhaft in das Wohngeld integriert. Er beträgt einmalig 415 Euro für einen 1-Personen-Haushalt (540 Euro für zwei Personen; für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro)

 

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