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Kalte Progression abbauen

Kalte Progression abbauen

Das alltägliche Leben ist für die Menschen spürbar teurer geworden – Preise für Lebensmittel und Energie sind enorm gestiegen. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten darf der Staat aber nicht von der Inflation profitieren. Vielmehr muss er Mehreinnahmen an die Menschen zurückgeben. Das ist ein Gebot der Fairness! Wir verhindern mit dem Inflationsausgleichsgesetz heimliche Steuererhöhungen in Folge der kalten Progression.

Wir meinen: Der Abbau der kalten Progression ist kein Akt staatlicher Großzügigkeit, sondern eine Frage der Gerechtigkeit. Ein Steuersystem, das Beschäftigte, die reale Einkommensverluste erlitten haben, auch noch höher besteuert, ist alles andere als gerecht.

"Vom Inflationsausgleichsgesetz werden 48 Millionen Menschen profitieren."
– Christian Lindner

Um die inflationsbedingten steuerlichen Mehrbelastungen auszugleichen, hat Bundesfinanzminister Christian Lindner das Inflationsausgleichsgesetz vorgelegt. Das Gesetz wurde sowohl vom Deutschen Bundestag als auch vom Bundesrat verabschiedet und enthält folgende Maßnahmen, die die Mitte der Gesellschaft entlasten und Familien gezielt unterstützen:

  1. Der Einkommensteuertarif wird an die Inflation angepasst. Die Tarifeckwerte werden somit gemäß der voraussichtlichen Inflation nach rechts verschoben. Der Spitzensteuersatz soll erst bei 62.810 Euro statt bisher 58.597 Euro greifen, 2024 ab 66.761 Euro.
  2. Der Kinderfreibetrag wird rückwirkend zum 01.01.2022 um 160 Euro auf 8.548 Euro und 2023 um weitere 404 Euro auf 8.952 Euro erhöht. Das Kindergeld wird zudem einheitlich auf jeweils 250 Euro pro Kind zum 1. Januar 2023 angehoben. Von der Erhöhung profitieren alle Familien.
  3. Der Grundfreibetrag wird 2023 um 561 Euro auf 10.908 Euro angehoben.
  4. Wir wollen, dass Unterhaltsleistungen für Familienangehörige steuerlich stärker berücksichtigt werden. Deshalb wird der Unterhalthöchstbetrag (aktuell 9.984 Euro) für das Jahr 2022 angehoben.

Weitere Informationen finden Sie in unseren Argumenten:

In Zeiten der Inflation können steigende Preise zur Folge haben, dass Menschen trotz einer Gehaltserhöhung real weniger Geld zur Verfügung haben als zuvor. Ihre Kaufkraft sinkt also. Grund dafür ist, dass die Gehaltserhöhung durch die Einstufung in einen höheren Steuertarif und die hohe Inflation faktisch „aufgefressen“ wird. Es profitiert hingegen der Staat durch zusätzliche Steuereinnahmen. Das ist nicht fair. Diese heimliche Steuererhöhung durch Unterlassung wollen wir daher verhindern.

48 Millionen Menschen profitieren von den Maßnahmen zum Ausgleich der kalten Progression – Arbeitnehmerinnen und Geringverdiener, Rentnerinnen und Selbstständige, Studierende mit steuerpflichtigen Nebenjobs und vor allem Familien. Vorgesehen ist eine Gesamtentlastung von 10 Milliarden Euro für 2023.

Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen profitieren relativ am meisten von den Maßnahmen. Zwar steigt mit wachsendem Einkommen der Entlastungseffekt in Euro und Cent bis zu einem gewissen Punkt an, aber dies resultiert aus der höheren Steuerprogression und der höheren Steuerschuld. Zudem sind absolute Spitzeneinkommen von der Anpassung ausgenommen.

Hinzu kommt, dass durch den Inflationsausgleich mehr als 270.000 Bürgerinnen und Bürger von der Einkommensteuer befreit werden – davon ca. 75.000 Rentnerinnen und Rentner.

Und: Die Dämpfung der kalten Progression leistet ebenfalls einen Beitrag gegen den Fachkräftemangel. Denn je höher die Steuern sind, umso größer ist der Anreiz, nur in Teilzeit zu arbeiten. Und umgekehrt: Je geringer die Steuern, desto attraktiver ist das Arbeiten in Vollzeit.

Sie wollen ein Zeichen setzen für die Entlastung der Mitte der Gesellschaft? Dann unterstützen Sie unseren Aufruf:

Der Abbau der kalten Progression entlastet die Mitte der Gesellschaft und ist ein Gebot der Fairness. Deshalb rufen wir Sie auf: Werben auch Sie bei Familie, Freunden und Nachbarn für eine breite Entlastung der Mitte und für unser Inflationsausgleichsgesetz! Setzen wir uns gemeinsam für faire und gebotene Entlastungen ein.

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