Antrag A2001: Zulassungsverordnung für Ärzte und Zahnärzte

Antragsteller/ -in: Sachgebiet:
LV Baden-Württemberg A2 - Vorankommen durch eigene Leistung

Der Bundesparteitag möge beschließen:

Wir Freie Demokraten setzen uns für eine Revision der Zulassungsverordnung für Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte ein. Dabei sollen insbesondere die Verfahrensbestimmungen überprüft und den heutigen Gegebenheiten angepasst werden.

    Begründung 

    Die Zulassungsverordnung für Ärzte regelt als Bundesgesetz die Bestimmungen und das Verfahren, unter denen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten ambulant im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung tätig sein dürfen. Analog dazu gibt es die Zulassungsverordnung für die Zahnärztinnen und Zahnärzte.

    Die Zulassungsverordnung stammt aus den 50er Jahren und ist völlig veraltet und überbürokratisiert. Das betrifft vor allem das Verfahren. Waren die Verfahren ursprünglich für eine überschaubare Anzahl an Fällen ausgelegt, haben sie sich in der Zwischenzeit vervielfacht. Pro Jahr werden alleine in Baden-Württemberg zwischen 10.000 und 12.000 Verfahren vor den Zulassungsausschüssen abgewickelt. Die Zulassungsausschüsse setzen sich zu gleichen Teilen aus Vertretern der Ärzteschaft und der Krankenkassen zusammen. Die Besetzung ist aber höher als die eines großen Senats eines Oberlandesgerichts. Alle Verfahren müssen immer in voller Besetzung abgewickelt werden, dringend erforderlich wären „Einzelrichterentscheidungen“ für bestimmte Sachverhalte. Ebenso ist es nicht mehr zeitgemäß, dass die Bescheide von allen Mitgliedern unterschrieben werden müssen. Die Folge sind hohe Kosten und Zeitverzug bei Zulassungsverfahren. Die Zulassungsverordnung muss daher auf die aktuellen Rahmenbedingungen, etwa vor dem Hintergrund der Digitalisierung, angepasst werden.