Antrag A5002: Indexierung der steuerlich absetzbaren Tatbestände und Überprüfung bestehender Kappungsgrenzen

Antragsteller/ -in: Sachgebiet:
LV Thüringen A5 - Politik, die rechnen kann

Der Bundesparteitag möge beschließen:

In unserem Steuersystem können allgemein Aufwendungen für die Arbeit, Dienstleistungen, die eigene Vorsorge sowie besondere Lebensumstände steuerlich geltend gemacht werden, entweder im Rahmen der Werbungskosten oder als Sonderausgaben. In vielen Fällen sind diese steuerlich absetzbaren Tatbestände als Pauschalen, Höchstbeträge beziehungsweise mit prozentual definierten Kappungs-Sätzen festgeschrieben.

Wir Freie Demokraten fordern, dass diese steuerlich absetzbaren Tatbestände an die Lebenswirklichkeit jährlich dynamisch angepasst werden, jeweils in Abhängigkeit des Verbraucherpreisindex. Zugleich sollten alle bestehenden prozentualen Kappungs-Sätze, wie beispielsweise bei den Kinderbetreuungskosten, überprüft werden und ggf. zukünftig die vollständige 100-prozentige Absetzbarkeit der jeweiligen Kosten ermöglicht werden.

Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag wird aufgefordert noch in dieser Legislaturperiode eine entsprechende parlamentarische Initiative zu ergreifen.

    Begründung 

    Viele betreffende Tatbestände wurden durch das Steuervereinfachungsgesetz von 2011 zusammengefasst, neu sortiert beziehungsweise neu bewertet.

    In einem ersten Schritt hat das Bundeskabinett die Anhebung der Werbungskosten ab 1. Januar 2022 auf 1.200 Euro sowie die Anhebung der Pendlerpauschale beschlossen. Zu den Werbungskosten zählen allerdings noch einige andere Aufwendungen, wie Arbeitsmittel, Telefonkosten, Arbeitszimmer, Fortbildungskosten, doppelte Haushaltsführung und der Verpflegungsmehraufwand. Eine jährliche dynamische Anpassung der Pauschale sorgt im Wesentlichen für Bürokratieabbau, da somit auch weniger Steuerzahler über die Pauschale hinaus Angaben machen müssen.

    Ein paar weitere Beispiele zur Erläuterung des Anliegens:

    Neben den Werbungskosten sollten aber auch weitere Sonderausgaben dynamisch angepasst werden in Abhängigkeit des Verbraucherpreisindex. Die Kranken- und Pflegeversicherungskosten sind in den letzten Jahren gestiegen und steigen weiter. Hier müssen die Höchstgrenzen angehoben werden und danach weiter dynamisch angepasst werden in Abhängigkeit des Verbraucherpreisindex. Für die Ausgaben für Rentenversicherung trifft das Gleiche zu. Diese sind gerade für Selbstständige und Unternehmer wichtig.

    Auch am Beispiel der Kinderbetreuungskosten erfolgt im Steuersystem eine doppelte Deckelung zum einen bei maximal zwei Drittel der Kosten und zum anderen können maximal 4.000 Euro abgesetzt werden. Gerade die Kinderbetreuung ist existentiell für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und eine doppelte Kappung auch nicht mehr zeitgemäß. Zur Unterstützung von Familien und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sollte der prozentuale Deckel entfallen, die vollen Kosten absetzbar sein und darüber hinaus eine jährliche dynamisch Anpassung in Abhängigkeit des Verbraucherpreisindex stattfinden.