Freibeträge bei der Erbschaftsteuer erhöhen

Dafür stehen wir Freie Demokraten:
Für eine Erhöhung der Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer um 25 Prozent. Denn wer eine Immobilie erbt, muss auch für kleine und mittelgroße Immobilien immer häufiger Erbschaftsteuer zahlen. Grund dafür sind die gestiegenen Immobilienpreise. Zur Info: Die Immobilienpreise haben sich zwischen 2009 und 2022 in Deutschland im Durchschnitt fast verdoppelt. Jedoch wurden seit 2009 die Freibeträge nicht mehr an diese Preisentwicklung angepasst. Zugleich verlangt das Bundesverfassungsgericht bei Erbschaften eine realistische Wertbemessung der zugrundeliegenden Immobilie. Wir fordern deshalb die Bundesländer zum Handeln auf.
- Freibeträge um 25 Prozent erhöhen
- Freibeträge zukünftig automatisch an die Inflation anpassen (Indexierung)
- Bundesländer müssen handeln
Weshalb ist uns die Anhebung der Freibeträge wichtig?
Als Substanzsteuer greift die Erbschaftsteuer in bereits mehrfach versteuerte Werte und Vermögen ein. So wurde eine Immobilie unter anderem schon durch die Grunderwerb- oder die Grundsteuer mehrfach belastet. Die Erbschaftsteuer trifft die breite Mittelschicht und kann Auswirkungen auf die hart erwirtschaftete Altersvorsorge von Hinterbliebenen haben. Werte und Vermögen werden in Familien und im Mittelstand oft über Jahrzehnte von vielen Angehörigen gemeinsam erarbeitet und aufgebaut. Höhere Freibeträge bei der Erbschaftsteuer sind für Hinterbliebene deshalb auch eine Frage der Leistungsgerechtigkeit.

Die Freibeträge für Erbschaften sollten um 25 Prozent angehoben werden.
Was ist eine Indexierung und was bewirkt diese?
Wir schlagen eine Indexierung der Steuerfreibeträge aus Erbschaft- und Schenkungsteuer vor. Eine Indexierung ist eine automatische und vollständige Anpassung der Freibeträge an die Inflation. Beispiel: steigt das allgemeine Preisniveau (Inflation) um zwei Prozent pro Jahr, so werden auch die Freibeträge um zwei Prozent angehoben. Damit wollen wir verhindern, dass die Freibeträge zu sehr von der realen Preisentwicklung abgekoppelt werden.
Warum fordern wir die Bundesländer zum Handeln auf?
Die Erbschaft- und Schenkungssteuern sind Ländersteuern – sie fließen also den Bundesländern zu. Sie liegen deshalb auch in deren Verantwortungsbereich. Der Bund hat bereits viele Pauschalen und Freibeträge erhöht. Zum Beispiel den Grundfreibetrag der Einkommensteuer oder den Sparer- bzw. Arbeitnehmerpauschbetrag. Die Bundesländer haben es in der Hand und müssen jetzt handeln.
Wir Freie Demokraten konnten unsere Koalitionspartner im Bund von einer Erhöhung der Freibeträge überzeugen. Es ist jetzt vor allem an CDU und CSU in den Ländern, die Erhöhung der Freibeträge durch eine Initiative im Bundesrat auf den Weg zu bringen. Wir werden das zusammen mit SPD und Grünen im Bundestag konstruktiv begleiten.