Unternehmen entlasten, Wachstum schaffen, Klima schützen!

Arbeiter neben Roboterarm

Dafür stehen wir Freie Demokraten:

Für eine wachstums- und innovationsfreundliche Standortpolitik! Dafür brauchen wir dringend neue Wachstumsimpulse statt zusätzlicher Belastungen oder schuldenfinanzierter Ausgabenprogramme. Die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft muss gestärkt werden. Mit dem Wachstumschancengesetz wollen wir insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen in den kommenden Jahren um sieben Milliarden Euro entlasten. Mit etwa 50 Maßnahmen wollen wir Investitionen fördern, Innovationen ermöglichen und Wachstumschancen schaffen. 


•    Investitionsprämie für klimafreundliche Technologien
•    Günstigere Verlustverrechnung 
•    Ausweitung der Forschungsförderungen 

 

Weshalb eine Investitionsprämie für Unternehmen?

Wir setzen auf Klimaschutz durch Anreize statt Verbote! Eine Prämie für Investitionen in klimafreundliche Technologien bewirkt, dass sich energie- und ressourceneffiziente Wirtschaftsgüter schon deutlich früher für Unternehmen rechnen. Klimaschutz und Arbeitsplätze gehen damit Hand in Hand. Dabei handelt es sich zum Beispiel um klimafreundlichere und verbrauchsärmere Maschinen in der Produktion. Die Prämie wird gewinnunabhängig in Höhe von 15 Prozent der Kosten des Wirtschaftsguts auf die Ertragssteuer angerechnet (maximal 30 Millionen Euro). Die Förderung soll durch ein unternehmenseigenes Energiesparkonzept flankiert werden. Die Investitionsprämie ist ein erster Schritt. Die Fachressorts werden prüfen, welche weiteren Bereiche die Prämie künftig umfassen kann.

Christian Lindner
Das Wachstumschancengesetz ist ein erster wichtiger Baustein, um die Wachstumskräfte der deutschen Wirtschaft zu stärken. Wir müssen Menschen und Betriebe entlasten – finanziell, aber auch von überbordender Bürokratie.
– FDP-Bundesvorsitzender und Bundesminister der Finanzen Christian Lindner

Können Verluste künftig anders verrechnet werden?

Wachstumschancen entstehen auch aufgrund der Bereitschaft, unternehmerische Risiken einzugehen! Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass gegenwärtige Verluste von Unternehmen in einem größeren Umfang mit früheren und künftigen Gewinnen verrechnet werden können. Das soll auch rückwirkend auf die letzten drei Jahre möglich sein. Die erhöhten Betragsgrenzen von 10 beziehungsweise 20 Millionen Euro werden entfristet. Die Prozentgrenze bei der Verrechnung des Verlustvortrages wird von aktuell 60 Prozent auf 80 Prozent für vier Jahre angehoben. Darüber hinaus wollen wir mit schnelleren Abschreibungen dafür sorgen, dass mehr Liquidität in den Unternehmen verbleibt. Besonders kleinere Unternehmen bekommen mehr Spielraum für Investitionen durch Verbesserungen bei der Sofort- und der Sonderabschreibung. Entsprechend wird die Wertgrenze bei den Sofortabschreibungen von 800 auf 1.000 Euro angehoben.

Wie fördern wir Forschung in Unternehmen?

Wir verbessern die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung. Der förderfähige Anteil der Kosten bei einer Auftragsforschung wird von 60 auf 70 Prozent erhöht. So können Unternehmen mehr Lohnkosten für Mitarbeiter ihrer Forschungs- und Entwicklungsabteilung (F&E) absetzen. Der maximale Förderbetrag der Zulage wird zudem verdreifacht – von einer auf drei Millionen Euro. Zugleich vereinfachen und entbürokratisieren wir das Steuersystem an vielen Stellen. Zusätzlich dazu wollen wir auch die förderfähigen Aufwendungen erweitern. Damit stärken wir Investitionen von Unternehmen in F&E und fördern Innovation Made in Germany!

Zu unseren Argumenten

Gruppe sitzt zusammen und diskutiert

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