Technologieoffenheit und Praxistauglichkeit sichergestellt

Die Koalitionsspitzen haben fundamentale Änderungen beim Gebäudeenergiegesetz beschlossen. Die FDP hat sich erfolgreich für Technologieoffenheit und gegen Eingriffe ins Eigentumsrecht eingesetzt. Der Gesetzentwurf wurde am Donnerstag erstmals im Bundestag beraten.

Frau steht in Wohnung am Fenster vor zwei Heizkörpern
In den Verhandlungen zum Gebäudeenergiegesetz hat die FDP fundamentale Änderungen für ein gutes, praxistaugliches und technologieoffenes Gesetz erreicht.

Es habe „fundamentale Änderungen“ am Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes gegeben, erklärte der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Dürr in einem Pressestatement. FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai bezeichnete die Änderungen als „Quantensprung bei der Praxistauglichkeit und der Wirtschaftlichkeit“.

Djir-Sarai sprach darüber hinaus von einer „180-Grad-Drehung“ und erklärte: „Die zentralen Kriterien der FDP werden erfüllt: Die Technologieoffenheit wird gewährleistet, das Gesetz wird mit der kommunalen Wärmeplanung verzahnt, es gibt keine Eingriffe in bestehendes Eigentum und funktionierende Heizungen können weiterhin repariert werden.“ Das GEG wurde schon an diesem Donnerstag in erster Lesung im Bundestag beraten.

In der Debatte erklärte FDP-Fraktionsvize Lukas Köhler: „Der Fokus des Gesetzes war falsch.“ Dies sei zuerst allein auf die Heizung ausgerichtet gewesen, nun hingegen müsse der Staat vorlegen und erklären, wie es um die Wärmenetze vor Ort bestellt sei, und dann könnten die Bürger auf dieser Grundlage entscheiden.

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Ein von Grund auf neues Gesetz

FDP-Vize Johannes Vogel betonte, dass das Gebäudeenergiegesetz in den letzten Wochen in der Montagehalle gewesen und jetzt „im Kern ein von Grund auf neues Gesetz“ sei. Er erklärte: „Wir müssen unsere Welt dekarbonisieren. Und wir müssen die Menschen dabei mitnehmen. Dafür sorgen wir als FDP.“

Eine der zentralen Botschaften für Millionen von Haushalten ist: Erst muss der Staat liefern und auf dieser Grundlage können die Bürgerinnen und Bürger entscheiden. Kommunale Wärmeplanung und Heizgesetz werden verzahnt. Auch weitgehende Sanierungs- oder Umbaupflichten entfallen. Und die Regeln für öffentliche und private Gebäuden werden gleich sein.

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Keine Pflichten für Immobilienbesitzer ohne Vorleistung des Staates

Das Gebäudeenergiegesetz wird mit der kommunalen Wärmeplanung synchronisiert. So sollen die Kommunen in den kommenden Jahren konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen – etwa über ein Fernwärmenetz. FDP-Fraktionschef Dürr stellte klar: „Erst wenn klar ist, was in der Kommune möglich ist, werden Vorgaben für neue Heizungen greifen.“ 

Eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung soll bis spätestens 2028 eingeführt werden. Bevor die Städte und Kommunen keine solche Planung erarbeitet haben, wird kein Besitzer einer Bestandsimmobilie zu irgendetwas verpflichtet. Eingriffe in bestehendes Eigentum konnten wir so verhindern. Funktionierende Heizungen können weiterbetrieben und bei Bedarf repariert werden.

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180-Grad-Wende bei Technologieoffenheit

Die neuen Regeln sehen zudem vor, dass alle geeigneten Technologien eingesetzt werden dürfen, um Klimaneutralität zu erreichen – neben der Wärmepumpe oder Fernwärme auch Gasheizungen, die künftig auf Wasserstoff-Betrieb umgerüstet werden können. Ebenso bleibt es erlaubt, mit Biomasse zu heizen, sowohl im Bestand als auch in Neubauten. Dazu zählen beispielsweise Holzhackschnitzel und Pellets.

Auch Bettina Stark-Watzinger ist überzeugt, dass sich die intensiven Beratungen und Verhandlungen der letzten Tage gelohnt haben. „Das GEG wird quasi neu gefasst. Damit sichern wir Technologieoffenheit und verbessern Effizienz und Bezahlbarkeit“, so die stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende.