Thema:

Arbeitsmarkt stärken: Fachkräfte gewinnen, Qualifizierung ausbauen, Standort attraktiv machen

ID: 10-3

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Zu diesem Thema gibt es schon 5 Ideen:
  • Ein starker Arbeitsmarkt ist Basis für Wohlstand, Innovation und gesellschaftliche Stabilität. Politik muss Rahmenbedingungen schaffen, die Fachkräfte sichern, Qualifizierung fördern und den Wirtschaftsstandort attraktiv gestalten.

    Fachkräfte gewinnen heißt Ausbildung, Weiterbildung und gezielte Zuwanderung auf den Bedarf des Arbeitsmarktes ausrichten. Nur so bleiben Unternehmen leistungsfähig und Innovationen möglich.

    Qualifizierung ausbauen bedeutet Bildung, Umschulung und lebenslanges Lernen praxisnah, digital und zukunftsorientiert zu gestalten. Wer seine Kompetenzen erweitern kann, stärkt individuelle Chancen und den gesamten Arbeitsmarkt.

    Standort attraktiv machen heißt wirtschaftliche Rahmenbedingungen verbessern, Infrastruktur ausbauen und bürokratische Hürden reduzieren. Ein starker Standort sichert Arbeitsplätze, Wohlstand und Innovationskraft.

    Die FDP steht für eine Politik, die den Arbeitsmarkt stärkt: qualifiziert, wachstumsorientiert und freiheitlich – damit Deutschland wettbewerbsfähig, flexibel und zukunftsfähig bleibt.

  • Saisonarbeit stärken: Für viele Arbeitgeber wie potenzielle Arbeitnehmer aus dem Ausland ist Saisonarbeit attraktiv (und kann auch ein Weg sein, unnötige Einwanderung auf dem Asylweg zu vermeiden). Also: Kontingente heraufsetzen (Beispiel Italien); Hemmnisse abbauen; Kosten verringern.

  • Radikale Vereinfachung des Aufenthaltsgesetzes: Nach dem Vorbild Kanadas sollten möglichst alle Einwanderungstitel auf der Grundlage eines (sehr agilen/flexibel arbeitenden) Punktesystems abgewickelt werden.

  • Missbrauch bei der Arbeitsvermittlung verhindern: Einwanderung nur über zertifizierte (inländische), privatwirtschaftliche Arbeitsvermittlungsagenturen ermöglichen; auch für Zeitarbeitsfirmen öffnen. Staatliche Einwanderungsprogramme, die in Konkurrenz dazu stehen, möglichst beenden.

  • Asylpolitik und Arbeitsmigration als fundamentale Faktoren der Wirtschaft
    Deutschland steht in Belangen der Arbeitsmigration wenig erfolgreich in Konkurrenz beispielsweise zu den USA, Canada oder Großbritannien sowie einer Vielzahl entwickelter Länder. Durch unsere verkopfte Handhabung des Einwanderungsrechts verlieren wir Talente und Optionen. Dies umzukehren, erfordert von uns, dass wir zwei Punkte neu strukturieren, ohne in die Populisten-Falle zu geraten: Asylrecht und Arbeitsmigration.
    Wer in Deutschland leben will, muss selbst zu seiner Integration beitragen und sich in einer verbindlichen Erklärung zu den Inhalten des Grundgesetzes bekennen. Asylanten, Flüchtlinge und Arbeitsmigranten haben eine Bringschuld. Unternehmer brauchen Entscheidungsfreiheit.
    Grundsätze:
    - Es gibt keinen Rechtsanspruch des Individuums auf globale Freizügigkeit ohne Leistungsbereitschaft. Um es zu schützen, müssen wir es schärfer fassen und gegen Sozialmigration absetzen, deren Kosten alle Bürger in Wirtschaft und Gesellschaft mittragen.
    - Andererseits benötigt dieses Land für seinen wirtschaftlichen Erfolg dringend qualifizierte Arbeitsmigration und auch nicht-qualifizierte Arbeitsmigration, die vom Markt und den Arbeitgebern verantwortlich zu steuern sind.
    Damit beides gelingen kann, fordern wir:
    - Kriegsflüchtlinge sollen weiterhin unterstützt werden, begrenzt auf den Zeitraum von drei Monaten. Danach müssen sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Eine Migration in die Sozialsysteme jenseits von zentralisierter Unterbringung und Versorgung, die vom Bundeshaushalt direkt zu finanzieren sind, wird ab sofort ausgeschlossen.
    - Konsequente Umsetzung von GEAS und Arbeitsaufnahme innerhalb von drei Monaten nach Abschluss eines Asylverfahrens.
    - Asylverfahren sind von der positiven Mitwirkung des Antragstellers abhängig zu machen, für die es ein Zeitfenster gibt. Wer seine Nationalität nicht aktiv nachweist, verwirkt seinen Anspruch auf weiterführende Rechtsmittel.
    - Damit Einwanderung in die notwendigen Berufe erleichtert wird, muss die Anerkennung von Ausbildungen und fachlichen Kompetenzen nach dem Prinzip der „Gleichwertigkeit im Tätigkeitsfeld“ erfolgen, nicht nach identischen Ausbildungsplänen, die sich aufgrund des fast einmaligen deutschen Ausbildungssystems fast nie darstellen lassen.
    - Arbeitgeber erhalten das Recht der Vertragsfreiheit, unabhängig des Herkunftslandes eines Arbeitsmigranten. Bei der Arbeitsmigration ist der Arbeitgeber in der Pflicht für Unterbringung, Sprachkompetenz und Integration zu sorgen, nicht der Staat. Es gilt auch hier das Konnexitätsprinzip.