Wir treiben die Digitalisierung des Rechtsstaats voran

Das gedruckte Bundesgesetzblatt hat nach dem Willen der Bundesregierung ausgedient - vom kommenden Jahr an werden neue Gesetze nur noch digital verkündet.

Dr. Marco Buschmann
Bundesjustizminister Marco Buschmann betont, das digitale Bundesgesetzblatt beschleunigt Verkündungswesen, schafft Transparenz und spart Ressourcen.„Wir treiben die Digitalisierung unseres Rechtsstaats konsequent weiter voran.“ © Laurence Chaperon

Das Vorhaben wurde vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht und soll vom kommenden Jahr an gelten. „Wir treiben die Digitalisierung unseres Rechtsstaats konsequent weiter voran“, erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann. „Das beschleunigt das Verkündungswesen, schafft Transparenz und spart Ressourcen.“

Auch FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle begrüßte diesen Schritt: „Nun wird eine zeitgemäße und zugänglichere Verkündungsplattform geschaffen, auf der die Gesetze einfach eingesehen werden können.“ Denn das elektronische Bundesgesetzblatt spare Ressourcen ein, verringere die Kosten für zahlreiche Institutionen und mache die Gesetzgebung des Bundes für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglicher.

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Neues Gesetzblatt soll kostenfrei abrufbar sein

Neue Gesetze müssen in Deutschland nicht nur vom Bundestag beschlossen, sondern auch im gedruckten Bundesgesetzblatt verkündet werden, damit sie in Kraft treten können. „Durch den Wegfall der papiergebundenen Abonnements oder Einzelausgaben des Bundesgesetzblattes kann jährlich ein Papierberg in Höhe von bis zu 2,5 Kilometern eingespart werden“, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann.

Zwar gibt es auch schon jetzt eine digitale Version des Bundesgesetzblattes — sie ist aber keine amtliche Fassung. Als solche gilt bisher nur die Print-Version, die nur kostenpflichtig abonniert oder in einer Bibliothek eingesehen werden kann.

Das neue, digitale Gesetzblatt soll dagegen „unentgeltlich und barrierefrei zur Verfügung gestellt“ werden, erklärte das Justizministerium. Es könne „ohne Einschränkung gespeichert, ausgedruckt und verwertet werden“. Um überprüfen zu können, dass die Digitalausgabe echt und unverfälscht ist, soll jede Ausgabe mit einem „qualifizierten elektronischen Siegel“ versehen werden.

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Verwaltung konsequent digitalisieren

Damit das neue Bundesgesetzblatt tatsächlich im Internet erscheinen kann, muss das Grundgesetz geändert werden. Es schreibt die Verkündung eines neuen Gesetzes im Bundesgesetzblatt vor. Für FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle ist diese Grundgesetzänderung dringend nötig. Denn Deutschland müsse seine Verwaltung dringend konsequent digitalisieren. „Die Regierung aus SPD, Grünen und FDP geht jetzt den nächsten Schritt und stellt die Verkündung von Gesetzen auf das neue elektronische Bundesgesetzblatt um.“ So können Ressourcen gespart, Kosten für Institutionen verringert und Gesetzgebungen für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglicher gemacht werden.

„Es ist absurd, dass im Deutschland des 21. Jahrhunderts Gesetze immer noch durch Abdruck im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Nun wird eine zeitgemäße und zugänglichere Verkündungsplattform geschaffen, auf der die Gesetze einfach eingesehen werden können“, so Kuhle. Nebenbei werden so auch Gerichte, Universitäten und Behörden vom teuren Abo befreit. „Zahlreiche europäische Staaten sind uns in der Digitalisierung auch hier bereits einen Schritt voraus.“

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