FDP fordert Nachbesserungen an §175-Entschädigungen

Der FDP-Bundesvorstand der FDP hat Nachbesserungen des Entschädigungsgesetzes für die Opfer der Verfolgung Homosexueller in der Bundesrepublik und der DDR beschlossen.

Abstimmung auf Bundesparteitag
Der Bundesvorstand hat überwiesene Anträge vom Bundesparteitag beschlossen
Der FDP-Bundesvorstand hat in seiner Sitzung am Montag Nachbesserungen des Entschädigungsgesetzes für die Opfer der Verfolgung Homosexueller in der Bundesrepublik und der DDR beschlossen. Opfer von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren des früheren §175 StGB und des entsprechenden DDR-Paragrafen, bei denen es nicht zu einer Verurteilung kam, sollen in den Kreis der Entschädigungsberechtigten angemessen einbezogen werden. Der Bundesvorstand hat sich am Montag mit zwei weiteren überwiesenen Anträgen beschäftigt. Zum Einen ging es um das klare Bekenntnis zu einer starken transatlantischen Partnerschaft mit den USA und Kanada und zum Anderen um den Umgang mit Russland.

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Die Anträge, die am Montag vom Bundesvorstand beschlossen wurden, sind auf dem letzten Bundesparteitag eingereicht und an den Bundesvorstand überwiesen worden. In dem Beschluss „Recht wahren, Werte verteidigen, Dialog führen – zehn Vorschläge für die Zusammenarbeit mit Russland“ werben die Freien Demokraten für konstruktive Zusammenarbeit, um Gesprächskanäle auch für die Zukunft offenzuhalten. In dem Beschluss „Die westliche Wertegemeinschaft sichern und stärken“ werben sie in zehn Punkten für das klare Bekenntnis zu einer starken transatlantischen Partnerschaft mit den USA und Kanada, die auch Belastungen aushält.

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Die im Gesetz von 2017 pauschalisierten Entschädigungszahlungen sollen nach dem Willen der FDP ab einer Haftdauer von 180 Tagen der Höhe nach auf die Entschädigungen angehoben werden, wie sie derzeit nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen gezahlt werden (25 Euro pro Tag der Haft bzw. Untersuchungshaft). Zusätzlich zu Entschädigungszahlungen soll in Härtefällen eine Opferrente gezahlt, wie sie an Opfer von nationalsozialistischen Unrechtsmaßnahmen im Rahmen des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes gewährt wird. Dies würde insbesondere Menschen in Altersarmut helfen, bei denen Entschädigungszahlungen auf die Grundsicherung im Alter angerechnet würden. (ph)