BAföG wird an Lebenswirklichkeit von Studierenden angepasst

Die BAföG-Reform geht in die nächste Runde. Das Bundeskabinett hat die geplanten Änderungen beim Bafög beschlossen, die eine sogenannte Studienstarthilfe und weitere Unterstützungen vorsehen.

Studenten sitzen auf dem Boden mit Laptops
Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger treibt die Bafög-Reform voran.

Die Bundesregierung hat sich auf die BAföG-Reform verständigt.  „Das war unser Versprechen, das BAföG zu modernisieren, anzupassen und deswegen bin ich sehr froh, dass wir unser Versprechen in dieser Legislaturperiode auch wirklich umsetzen konnten“, sagte Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger. Ab dem Wintersemester 2024/25 sollen die Freibeträge angehoben werden. Für Studierende soll es zudem einfacher werden, das Studienfach zu wechseln oder ein Semester länger zu studieren, ohne auf die Förderung verzichten zu müssen. „Das bedeutet weitere strukturelle und finanzielle Verbesserungen beim BAföG noch in diesem Jahr“, betonte die Bildungsministerin.

„Ein Studium darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen“, stellte das FDP-Präsidiumsmitglied klar. Deswegen wurde bereits der Förderhöchstbetrag angehoben, mehr Menschen haben Anspruch auf Förderung erhalten und auch die Beantragung wurde digitalisiert. Auf Initiative von Stark-Watzinger hat jetzt das Bundeskabinett die nächste Stufe in der Reform beschlossen. Dabei standen diejenigen im Fokus, die aktuell knapp keine Förderung erhalten oder lediglich eine Teilförderung. 

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Studienstarthilfe kommt

In Zukunft werden Menschen, die aus Haushalten mit Sozialleistungsbezug kommen, eine Studienstarthilfe von 1000 Euro erhalten, um so die typischen Anschaffungen zum Studienbeginn leichter stemmen zu können, erläuterte Stark-Watzinger. Mit dem Betrag könne etwa ein Laptop oder eine Mietkaution für eine Wohnung bezahlt werden. Die Leistung muss nicht zurückgezahlt werden.

Auch die Einkommensfreibeträge werden mit Blick auf die Minijob-Grenze angehoben. „Das heißt, wir wollen den Auszubildenden-Freibetrag so angleichen, dass Geförderte bereits ab Inkrafttreten des Gesetzes bis zur Minijobgrenze 2025 ohne Anrechnung auf den Bafög Anspruch hinzuverdienen können. Das stärkt auch den Anreiz, eigenverantwortlich für die Finanzierung der Ausbildung mitzuwirken und nebenbei auch erste berufliche Erfahrungen und Kontakte zu sammeln“, führte die Bildungsministerin aus.

Finanzielle Verbesserungen gibt es auch für weitere Gruppen von Studierenden. So sollen Einkommen von minderjährigen Geschwistern nicht mehr bei der Bemessung angerechnet werden. Außerdem werden die Freibeträge beim Elterneinkommen leicht erhöht.

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BAföG wird voll digital

Außerdem sieht die Reform vor, dass ein Fachrichtungswechsel künftig bis zum fünften Semester möglich sind, ohne aus der Förderung zu fallen. Bisher war das nur bis zum vierten Semester erlaubt, erklärte Stark-Watzinger. „Mit dem neuen Flexibilitätssemester und dem erleichterten Fachrichtungswechsel werden wir das BAföG noch stärker an die Lebensrealität der Studierenden anpassen“, so die Bildungsministerin. Eine weitere Neuerung sei die Verwaltungsvereinbarung. „Durch Pauschalierungen, aber auch durch den Verzicht auf Anrechnungsregelungen wird der Aufwand sowohl für die Antragsteller als aber auch für die BAföG-Ämter bei der Bearbeitung reduziert“, fasste sie zusammen.

Auch die Digitalisierung der Studienförderung geht weiter. Das Bafög werde „einfacher und noch digitaler“ und passe sich „der Lebensrealität der jungen Menschen an“, so Stark Watzinger. Die Bildungsministerin appellierte nun auch an die Länder, zügig E-Akten einzuführen, um das Bafög voll digital zu machen. Die Vorteile seien klar: „Hier brauchen wir mehr Tempo, damit Studierende künftig schneller ihren Bescheid und damit Planungssicherheit bekommen.“