Keine heimlichen Steuererhöhungen, Unternehmen werden entlastet

Das Kabinett hat mit dem Jahressteuergesetz zahlreiche Maßnahmen zur Entlastung und zum Inflationsausgleich auf den Weg gebracht. Finanzminister Lindner betonte: "Wir handeln zügig, umfassend und entschlossen."

Christian Lindner
Die Inflation sei ein Verarmungsprogramm für die Gesellschaft, warnt Finanzminister Christian Lindner. Daher habe die Bekämpfung der Inflation oberste Priorität. © Xander Heinl/photothek.de

„Wir setzen alles daran, in dieser Krise Menschen und Betriebe zu entlasten und handeln zügig, umfassend und entschlossen“, betonte Finanzminister Christian Lindner bei der Vorstellung der Kabinettsbeschlüsse. Das Bundeskabinett hat mit dem Jahressteuergesetz viele Maßnahmen aus dem dritten Entlastungspaket auf den Weg gebracht und den Entwurf für das Inflationsausgleichsgesetz beschlossen. Dadurch werden zusätzliche steuerliche Belastungen der Bürgerinnen und Bürger infolge der Kalten Progression vermieden: Für rund 48 Millionen Bürgerinnen und Bürger wird die Steuerlast an die Inflation angepasst, um heimliche Mehrbelastungen zu verhindern.

Lindner verspricht: „Ich als Finanzminister unternehme alles, was in meiner Macht steht, um soziale Härten und wirtschaftliche Strukturbrüche abzuwenden.“

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Kalte Progression wird beseitigt

Das Inflationsausgleichsgesetz sorgt für die Beseitigung der Kalten Progression im nächsten Jahr. Das ist ein Gebot der Fairness gegenüber den vielen hart arbeitenden Menschen im Land. „Es darf nicht dazu kommen, dass Gehaltserhöhungen in Zeiten der Inflation wegbesteuert werden. Es ist auch demokratisch nicht akzeptabel, wenn Steuererhöhungen durch Unterlassung passieren“, so Lindner.

Wenn beispielsweise ein Verdienst von 43.000 Euro im nächsten Jahr durch die Inflation nur noch eine reale Kaufkraft von 39.000 Euro hat, dann darf der Staat nicht so besteuern, als hätte es keine Geldentwertung gegeben. „Das bedeutet für eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern in einem Doppelverdiener-Haushalt mit einem Jahreseinkommen von 56.000 Euro einen Verzicht auf 680 Euro Steuererhöhung“, erklärte Lindner. Er sprach sich zudem dafür aus, in Deutschland einen automatischen Inflationsausgleich einzuführen, wie er in zahlreichen anderen europäischen Länder üblich ist. 

Um den Effekt der Kalten Progression auszugleichen, hat Lindner die Eckwerte des Steuertarifs verschoben: Unter anderem wird der Grundfreibetrag um 285 Euro auf 10.632 Euro steigen, außerdem wird der Wert, ab dem der Spitzensteuersatz greift, entsprechend der erwarteten Inflation erhöht, sodass er ab 2023 erst bei 61.976 Euro greifen soll statt wie bisher bei 58.597 Euro.

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Kindergeld und Kinderfreibetrag werden angehoben

Ein weiterer Bestandteil des Gesetzentwurfs von Christian Lindner ist eine gezielte steuerliche Entlastung von Familien. Das Kindergeld und der Kinderfreibetrag werden bis 2024 schrittweise angehoben. Ab 1. Januar 2023 soll das Kindergeld um monatlich 18 Euro für das erste und zweite Kind steigen. Die Erhöhung gilt demnach für die Jahre 2023 und 2024. Für eine Familie mit zwei Kindern bedeutet dies 432 Euro jährlich mehr im Geldbeutel.

Energieintensive Betriebe werden um 1,7 Milliarden Euro entlastet

„Wir haben in Deutschland 9.000 besonders energieintensive Unternehmen, die in besonderer Weise im Wettbewerb stehen“, betonte der Finanzminister. Deswegen werde mit dem Jahressteuergesetz der sogenannte Spitzenausgleich bei der Strom- und Energiesteuer um ein weiteres Jahr verlängert. Das sei ein wichtiger Beitrag, um wirtschaftliche Strukturbrüche zu verhindern und die internationale Wettbewerbsfähigkeit betroffener Unternehmen sicherzustellen. „Die energieintensiven Betriebe werden so um 1,7 Milliarden Euro entlastet“, so Lindner. Zusätzlich werden kleine und mittelständische Unternehmen, die über einen Versorgertarif verfügen, von der geplanten Strompreisbremse für den Basisverbrauch profitieren. Die Senkung der Umsatzsteuer auf Gas sorgt für weitere Entlastung.

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Homeoffice-Pauschale erhöht und entfristet

Das Jahressteuergesetz umfasst eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen: Zum Beispiel wird der Sparerpauschbetrag von 801 Euro auf 1.000 Euro erhöht, zuletzt war das 2008 der Fall. Damit wird die private Altersvorsorge gestärkt, damit sich Sparen und Investieren lohnt. Eine weitere Maßnahme ist der vorgezogene vollständige Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgeaufwendungen: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können bereits ab 2023 vollständig als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Das entlastet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Jahr 2023 um rund 3,2 Milliarden Euro und 2024 um 1,8 Milliarden Euro.

Lindner hob zudem die Entfristung und Verbesserung der Homeoffice-Pauschale hervor. Damit wird pro Homeoffice-Tag ein Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer von 5 Euro – bis maximal 1.000 Euro pro Jahr – möglich. Um die Komplexität zu reduzieren, werde es eine Jahrespauschale von 1.250 Euro geben. „Das ist eine spürbare Entlastung von ärgerlicher Bürokratie“, betonte Lindner. Mit der verbesserten und höheren Homeoffice-Pauschale und der leichteren Geltendmachung des Arbeitsplatzes zu Hause werde eine Entlastung der Menschen im Umfang von 1,4 Milliarden Euro erreicht. 

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Bürokratieabbau zur Förderung von Photovoltaik

Ein weiterer wichtiger Punkt aus dem Jahressteuergesetz ist die Förderung von Photovoltaik. Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 sollen steuerliche und bürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen abgebaut werden. „Im Steuersystem geben wir einen echten Anreiz, sich jetzt eine eigene Anlage auf das Dach zu stellen“, so der Finanzminister.

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Das neue Bürgergeld

Das Bundeskabinett hat darüber hinaus das neue Bürgergeld auf den Weg gebracht. Es soll für mehr Fairness und Leistungsgerechtigkeit sorgen. Damit wird das System der Grundsicherung an die aktuellen und künftigen Herausforderungen des Arbeitsmarktes angepasst.

Ein Kernanliegen der Freien Demokraten waren bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten für Erwachsene und Jugendliche – das sieht die nunmehr beschlossene Reform vor. Einkünfte aus Minijobs von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Bedarfsgemeinschaften werden künftig nicht mehr angerechnet. Das bedeutet das Aus für eine der leistungsfeindlichsten Ungerechtigkeiten des Sozialstaats: dass Jugendlichen aus sozial schwachen Umfeldern weniger von ihrem selbstverdienten Geld bleibt allein aufgrund der Familie, in die sie hineingeboren wurden.

„Das Bürgergeld ist kein bedingungsloses Grundeinkommen durch die Hintertür. Das Prinzip Fördern und Fordern bleibt bestehen. Wer nicht zu Terminen im Jobcenter erscheint oder Mitwirkung verweigert, muss auch im Bürgergeld mit Leistungsminderungen von bis zu 30 Prozent rechnen“, erklärte der Sprecher für Bürgergeld der FDP-Fraktion, Jens Teutrine.

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