Bundeswehr zu einer der modernsten Armeen der Welt machen

Der Bundestag hat mit einer Änderung des Grundgesetzes den Weg für Milliarden-Investitionen in die Bundeswehr freigemacht. Damit werden "wir unserer historischen Verantwortung gerecht", ist Christian Lindner überzeugt.

Deutsche Soldaten der Bundeswehr stehen in einer Reihe
Mit dem Sondervermögen für die Bundeswehr stärken wir die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands in EU und NATO.

Der Deutsche Bundestag hat das Sondervermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro für die Bundeswehr beschlossen. „Es ist uns gelungen, ein Milliardenprogramm für die Bundeswehr auf den Weg zu bringen, ohne die Schuldenbremse aufzuweichen oder die Steuern zu erhöhen“, erklärte FDP-Präsidiumsmitglied und Chef der FDP-Fraktion, Christian Dürr. Damit reagiere die Bundesregierung zügig und angemessen auf die veränderte Sicherheitslage in Europa und mache die Bundeswehr wieder handlungsfähig.

„Frieden, Freiheit und Wohlstand müssen in jeder Generation neu begründet werden“, so FDP-Chef und Bundesfinanzminister Christian Lindner bei seiner Rede im Bundestag. Ziel sei jetzt, aus der Bundeswehr eine der modernsten Armeen der Welt zu machen. Mit dem Beschluss des Sondervermögens sende der Bundestag sowohl ein wichtiges Signal an die Soldatinnen und Soldaten als auch an die NATO-Bündnispartner. 

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Inhalt ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

„Das ist ein großer Erfolg für die Freien Demokraten und unseren Finanzminister Christian Lindner, der diesen Weg ins Spiel gebracht hat“, so Dürr. Laut FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai werden damit zwei Ziele erreicht: „wichtige Investitionen für die Zukunft der Bundeswehr und gleichzeitig auch die Einhaltung der Schuldenbremse.“

Die Zeitenwende werde durch das Sondervermögen nun noch vor der Sommerpause mit Leben gefüllt. „Ein Sondervermögen für die Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro hat es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie gegeben“, meint Dürr. Damit werde Deutschland seiner historischen Verantwortung gerecht.

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Inhalt ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

Schuldenbremse wird eingehalten

Das Sondervermögen wird über Schulden finanziert, soll nicht der Schuldenbremse unterliegen und ist allein für die Ausstattung der Bundeswehr gedacht. Dafür wird im Grundgesetz klargestellt, dass „zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit“ ein Sondervermögen „für die Bundeswehr“ eingerichtet werden kann. „Wir stellen gemeinsam sicher, dass die Bundeswehr in den kommenden Jahren mit 100 Milliarden Euro zusätzlichen Investitionen gestärkt wird. Zugleich bleibt die Schuldenbremse für alle anderen Vorhaben erhalten“, so FDP-Chef Christian Lindner. Das betont auch Christian Dürr: Mit dem beschlossenen Gesetz gelinge es, „gleichzeitig in historischem Umfang in die Bundeswehr zu investieren, ohne Steuern zu erhöhen oder die Schuldenbremse aufzuweichen.“

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Inhalt ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

Moderne Ausstattung für unsere Soldaten

Diese Investitionen seien dringend notwendig, um die Bundeswehr umfassend zu modernisieren, damit sie die Aufgaben der Landes- und Bündnisverteidigung endlich sachgerecht erfüllen kann. Denn das wurde in den vergangenen zwei Jahrzehnten auch von CDU-geführten Regierungen sträflich vernachlässigt, beklagte Lindner in seiner Rede im Deutschen Bundestag.

Eine moderne und gut ausgestattete Bundeswehr diene „nicht nur unserer eigenen Sicherheit, sondern das sind wir endlich auch den Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr schuldig“, findet Dürr. Daher seien noch in diesem Jahr Ausgaben von 90 Millionen Euro vorgesehen. Die Hälfte davon soll für Bekleidung und persönliche Ausrüstung von Soldaten ausgegeben werden. 

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Inhalt ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

Investitionen in die Bundeswehr

Insgesamt soll nach derzeitigem Stand mit 40,9 Milliarden Euro vor allem in die Luftwaffe investiert werden, indem etwa Eurofighter-Flugzeige beschafft werden. Neben weiteren Investitionen in die „Dimension See“ und „Dimension Land“ sollen zwei Milliarden Euro für Bekleidung und persönliche Ausrüstung und 20,7 Milliarden in die dringend notwendige Digitalisierung, Satellitenkommunikation und andere Kommunikationsmittel investiert werden. 

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Inhalt ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

NATO-Ziel soll eingehalten werden

Ein weiterer Bestandteil des Bundeswehrsondervermögensgesetzes ist die Einhaltung des Zwei-Prozent-Ziels der NATO. Demnach sollen Bündnispartner zwei Prozent des Bruttoinlandsproduktes in Verteidigung investieren. „Mit den 100 Milliarden Euro werden wir das Zwei-Prozent-Ziel der NATO in den folgenden Jahren erreichen. Damit kommen wir den Zusagen gegenüber unseren Bündnispartnern nach“, erklärt Dürr.

Mithilfe des Sondervermögens werden „im mehrjährigen Durchschnitt von maximal fünf Jahren zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts auf Basis der aktuellen Regierungsprognose für Verteidigungsausgaben nach NATO-Kriterien bereitgestellt“ heißt es im Gesetz. „Außen- und sicherheitspolitisch bedeutet die Entscheidung, dass Deutschland seine Hausaufgaben macht und ein zuverlässiger Bündnispartner innerhalb der NATO ist“, stellt Djir-Sarai klar. 

Das Bundeswehrsondervermögensgesetz sei ein „finanzieller Kraftakt“, um unsere Bundeswehr zu ertüchtigen, meint auch FDP-Präsidiumsmitglied und Bundesjustizminister Marco Buschmann. „Die liberale Demokratie muss wehrhaft sein: nach innen und nach außen.“

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Inhalt ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

Grundgesetzänderung beschlossen

Das Bundeswehrsondervermögensgesetz ist eine Reaktion auf den schrecklichen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine. Die Kreditaufnahme des Sondervermögens mit einem Volumen von 100 Milliarden Euro soll nicht auf die Schuldenregel des Artikels 115 des Grundgesetzes angerechnet werden. Dafür wird im Grundgesetz ein neuer Absatz 87a eingefügt. Für die Grundgesetzänderung war eine Zweidrittelmehrheit im Deutschen Bundestag erforderlich. Diese wurde bei der Abstimmung am Freitag erzielt. Auch der Bundesrat hat nun am 10. Juni die Verfassungsänderung und die Errichtung des Sondervermögens gebilligt. Das neue Gesetz tritt damit nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und der anschließenden Verkündung in Kraft.