Einigung zu Bundeswehr-Sondervermögen steht

Die Ampel-Koalition und Union haben sich auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das 100 Milliarden Euro Sondervermögen für die Bundeswehr geeinigt.

Bundeswehr, Soldat
Die Ampel-Koalition und die Union haben sich geeinigt: Das 100 Milliarden Euro Sondervermögen für die Bundeswehr kommt.

Die Regierungskoalition hat sich am Sonntag mit der Union auf eine Grundgesetzänderung verständigt, um der Bundeswehr ein Sondervermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Das Vermögen wird über Schulden finanziert, soll nicht der Schuldenbremse unterliegen und ist allein für die Ausstattung der Bundeswehr gedacht. Bundesfinanzminister Christian Lindner erläuterte, dass die vorliegende Einigung zwei Ziele erreiche: „Erstens stärken wir die Bundeswehr in einem einmaligen finanziellen Kraftakt.“ Zweitens werde die Schuldenbremse im Grundgesetz erhalten.

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FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai erklärte auf der Pressekonferenz nach einer Präsidiumssitzung: „Damit haben auch die demokratischen Parteien der Mitte Handlungs- und Einigungsfähigkeit bewiesen. Ich war immer optimistisch, dass hier ein gemeinsamer Weg möglich ist.“ Es gehe insgesamt um eine Investition in die Zukunft der Bundeswehr und damit in die Sicherheit Deutschlands, unterstrich er. „Ein starkes Zeichen nach innen und nach außen.“

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Sondervermögen wird im Grundgesetz verankert

Die Koalitionäre erklärten gemeinsam: „Wir stellen gemeinsam sicher, dass die Bundeswehr in den kommenden Jahren mit 100 Milliarden Euro zusätzlicher Investitionen gestärkt wird. Dabei wird das so genannte Zwei-Prozent-Ziel der NATO im mehrjährigen Durchschnitt erreicht.“ Djir-Sarai stellte klar: „Außen- und sicherheitspolitisch bedeutet diese Entscheidung, dass Deutschland seine Hausaufgaben macht und ein zuverlässiger Bündnispartner innerhalb der NATO ist.“ Das Sondervermögen sei ein deutlicher Beitrag für die zukünftige Sicherheitsarchitektur Europas. „Der Begriff der Zeitenwende wird nun mit Leben gefüllt.

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Schuldenbremse wird 2023 wieder eingehalten

Die 100 Milliarden Euro sollen durch Kredite finanziert werden, die nicht auf die Schuldenbremse im Grundgesetz angerechnet werden. Hierfür muss das Grundgesetz geändert werden. Um die verfassungsändernde Zwei-Drittel-Mehrheit zu erreichen, hat sich die Ampel die Unterstützung der Union gesichert. „Durch die Verankerung in der Verfassung wird der besondere Ausnahmecharakter für die Bundeswehr betont“, stellte Lindner klar. Für den Finanzminister steht fest, dass die Schuldenbremse schnellstmöglich wieder eingehalten werden soll. Im Gespräch mit dem „heute journal“ erklärte er: „Ich habe ein mulmiges Gefühl bei den hohen Schulden, die wir machen müssen — kriegsbedingt und weil die Corona-Pandemie noch nicht überwunden ist — das habe ich mir nicht abgewöhnt.“

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Wir füllen die Zeitenwende noch vor der Sommerpause mit Leben

FDP-Fraktionschef Christian Dürr lobte: „Bundesfinanzminister Lindner gelingt es mit dem nun gefundenen Weg, gleichzeitig in historischem Umfang in die Bundeswehr zu investieren, ohne Steuern zu erhöhen oder die Schuldenbremse aufzuweichen. Die Bundeswehr benötigt die Mittel dringend, um die Aufgaben der Landes- und Bündnisverteidigung endlich sachgerecht erfüllen zu können.“

Die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Marie-Agnes Strack-Zimmermann, sprach von einem wichtigen Moment für die Bundeswehr. Deutschland komme endlich seinem Auftrag nach, die eigene Wehrfähigkeit und damit auch den eigenen Beitrag zur Bündnisverteidigung zu stärken,

Die Verhandlerinnen und Verhandler von Ampel und Union kündigten an, noch vor der parlamentarischen Sommerpause erste Maßnahmen in die Wege zu leiten: „Der Wirtschaftsplan mit den konkreten Beschaffungsvorhaben für das Sondervermögen wird mit dem Errichtungsgesetz beschlossen. Seine Realisierung wird von einem beratenden Gremium des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages begleitet.“

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