Anliegen:

Sorge um den Fachkräftemangel.

ID: 4934
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Zu diesem Anliegen gibt es schon 5 Ideen:
  • Die Westbalkanregelung zeigt, dass gesteuerte Erwerbsmigration Fachkräfte mobilisieren kann, leidet aber unter Bürokratie, unsicheren Kontingenten und teils prekären Arbeitsbedingungen. Ein global erweitertes Modell könnte mehr Drittstaaten einbeziehen, mit denen bereits enge Partnerschaften bestehen. Entscheidend wäre die Kombination aus schnellen und digitalen Verfahren, klaren Mindeststandards für Löhne und Sozialschutz sowie verlässlichen Kontingenten. Parallel sollten Anerkennung von Qualifikationen vereinfacht und Integrationsangebote wie Sprachkurse von Beginn an bereitgestellt werden. So ließe sich Arbeitsmigration planbarer, fairer und wirksamer zur Bekämpfung des Fachkräftemangels nutzen.

  • Einfach nicht mehr diese Schlagwörter einfach übernehmen. Durch den Niedergang ganzer Wirtschaftszweige und KI werden jede Menge Fachkräfte frei. Das sind oft Menschen mit hoher Bildung und dem Willen zu arbeiten. Die gilt es gezielt umzuschulen.

  • Englisch als zweite Amtssprache anerkennen: Den Arbeitsmarkt globalisiert öffnen. Es wird Zeit für eine europäische, transatlantische und unabhängige Industrienation auf Höhe der Zeit. Den Arbeitsmarkt für englischsprachige Menschen zu öffnen, würde dem Fachkräftemangel entgegenwirken.

  • Von der Schweiz lernen: Grundsätzlich wählt der Arbeitgeber aus, wen er anstellt (Inländer oder Ausländer). Das entschärft die Anerkennungsproblematik extrem. In gewissen Berufsfeldern muss der Arbeitgeber evtl nachweisen, dass es Bemühungen gab, einen geeigneten Inländer zu finden. Bei dieser Art von Arbeitserlaubnis erlischt das Aufenthaltsrecht einige Zeit nachdem der ausländische Arbeitnehmer seinen Job verliert und keinen neuen findet. Bei einem längeren Aufenthalt im Land verfestigt sich das Aufenthaltsrecht nach und nach.

  • Anerkennung verinfachen. Wenn ein Unternehmer einen Mitarbeiter in einem bestimmten Beruf beschäftigen möchte, soll er das tun dürfen, bis die Anerkennung eines z.B. benötigten Berufsabschlusses endgültig und rechtskräftig abgelehnt worden ist. Die Haftung für eventuelle Fehler übernimmt natürlich der Unternehmer.