Wunsch nach mehr sozialer Gerechtigkeit und gerechterer Verteilung von Wohlstand, Einkommen und Vermögen.
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Wunsch nach mehr sozialer Gerechtigkeit und gerechterer Verteilung von Wohlstand, Einkommen und Vermögen.
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THG Ein aktuelles Beispiel mangelnder sozialer Gerechtigkeit ist die THG-Quote im Verkehrssektor. Seit der Novelle der 38. BImSchV (29.07.2023) sind zulassungsfreie Elektrofahrzeuge wie viele E-Roller von der Förderung ausgeschlossen. Zuvor war es möglich, diese Fahrzeuge durch freiwillige Zulassung einzubeziehen. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher – gerade mit kleineren Budgets – haben dies genutzt, um klimafreundlich mobil zu sein und zugleich von der Quote zu profitieren.
Während große, teure E-SUVs weiterhin problemlos die volle THG-Prämie erhalten, bleiben die erschwinglicheren Fahrzeuge außen vor. Das führt zu einer sozialen Schieflage: Wer sich ein E-Auto leisten kann, profitiert – wer aus Kostengründen auf einen E-Roller angewiesen ist, geht leer aus.
Eine gerechte Lösung wäre die Festlegung eines eigenen Schätzwerts für diese Fahrzeugklasse durch das Umweltbundesamt und die Wiedereinbeziehung in die THG-Quote. So würden auch Menschen mit kleinerem Einkommen fair an der Förderung teilhaben können.
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Senkung des ermäßigten Steuersatzes der Mehrwertsteuer (z.B. auf 5% statt 7%) und Einführung eines zusätzlichen Mehrwertsteuersatzes von (z.B. 25% statt 19%) auf Luxusartikel.
Man kann in jeder Koalition der Regierung darüber diskutieren, was unter die 25% fallen soll. Daher schafft dies nicht nur eine gefühlt gerechtere Steuerverteilung sondern auch finanziell handlungsfähigere Regierungen. Startpunkt wäre selbstverständlich mindestens ein finanzieller Ausgleich beider Änderungen.