FDP-Hessen erzielt Sieg vor dem Staatsgerichtshof

Die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag ist mit ihrer Klage gegen das von CDU und SPD geänderte Auszählungsverfahren erfolgreich. Damit ist klar: Die Wahlrechtsreform ist verfassungswidrig. Stefan Naas sagt: „Wir Freie Demokraten, wir haben für kommunale Vielfalt gekämpft.“

Richterhammer, Waage
„Klar ist: Die Kommunalparlamente werden nach dem Willen der Wählerinnen und Wähler zusammengesetzt, nicht nach dem Willen der Landesregierung.“, so Moritz Promny.

Die Freien Demokraten im Hessischen Landtag haben vor dem Staatsgerichtshof einen großen Erfolg erzielt. Das Gericht hat der Klage der FDP-Fraktion gegen das geänderte Sitzzuteilungsverfahren nach Kommunalwahlen rechtgegeben. Für Stefan Naas, Vorsitzender der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, ist das ein Signal über die Partei hinaus und ein guter Tag für Demokratinnen und Demokraten.

Mit dem Urteil steht fest. Die im März 2025 von Schwarz Rot beschlossene Reform des hessischen Kommunalwahlgesetzes verstößt gegen die Verfassung. Das neue Verfahren würde größere Parteien begünstigen und insbesondere kleinsten Parteien den Einzug in kommunale Parlamente erschweren. Für die Kommunalwahl am 15. März gilt deshalb weiterhin das bisherige Auszählungsverfahren.

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Urteil stärkt kommunale Vielfalt

Stefan Naas erklärt: „Wir Freie Demokraten, wir haben für kommunale Vielfalt gekämpft, für die Demokratie und auch für kleinere Gruppierungen und Parteien.“ Den Rückenwind aus dem Urteil will er nun nutzen und der Landesregierung zeigen, „dass wir ein starkes Ergebnis bekommen mit einem fairen Auszählungsverfahren“.

Auch Moritz Promny, innenpolitischer Sprecher der FDP Landtagsfraktion, betont die Bedeutung der Entscheidung. Das Urteil „stärkt das Vertrauen in den Rechtsstaat und in faire Regeln sowie die Vielfalt in den hessischen Kommunalparlamenten.“ Zugleich habe der Staatsgerichtshof eine klare Grenze zugunsten der Wahlrechtsgleichheit gezogen und die FDP darin bestärkt, dass jede Veränderung am Wahlrecht auch Macht verändert und deshalb höchsten verfassungsrechtlichen Maßstäben genügen müsse. „Klar ist: Die Kommunalparlamente werden nach dem Willen der Wählerinnen und Wähler zusammengesetzt, nicht nach dem Willen der Landesregierung.“, so Promny. 

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Jede Stimme muss gleich zählen

Entscheidend sei nun der nächste Schritt. Das Urteil müsse konsequent umgesetzt werden und das Wahlrecht künftig so gestaltet sein, dass jede Stimme gleich viel zählt, „transparent, nachvollziehbar und fair“.