Fördern und Fordern gehören zusammen

Das neue Bürgergeld modernisiert die Grundsicherung. Höhere Zuverdienstgrenzen und bessere Weiterbildungsmöglichkeiten sorgen für mehr Chancen. Gleichzeitig gilt: Mitwirkungspflichten und Sanktionen gibt es weiterhin.

Christian Lindner
FDP-Chef Christian Lindner stellt klar: Wer Solidarität in Anspruch nimmt, muss auch solidarisch sein.

Im Bericht aus Berlin räumte der FDP-Parteichef mit dem „verbreiteten Missverständnis“ auf, dass es beim neuen Bürgergeld keine Sanktionen mehr gebe. „Es ist Solidarität, dass wir Menschen unterstützen, die Hilfe brauchen.“ Gleichzeitig sei es allerdings ebenso eine Frage der Solidarität, die Unterstützung der Solidargemeinschaft nur so lange in Anspruch zu nehmen wie nötig. Einen Verzicht auf Sanktionen gebe es nicht. „Das sind schlicht Fake News“, erklärte FDP-Parteivize Johannes Vogel mit Blick auf entspreche Statements aus der Union. In der Süddeutschen Zeitung erklärte er: „Wir dürfen und müssen hart streiten als Demokraten. Aber für Demokraten muss es sich verbieten, wider besseres Wissen oder durch Recherchefaulheit zur Desinformation beizutragen.“

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Höhere Hinzuverdienstgrenzen und Förderung von Qualifikation

Das neue Bürgergeld verbindet weniger Bürokratie, bessere Hinzuverdienstregeln und mehr Weiterbildungsmöglichkeiten. Lindner machte klar: „Wir stärken den Gedanken der Qualifikation und belohnen auch, wenn Menschen sich bemühen, damit sie in den Arbeitsmarkt kommen. Und wenn Menschen neben dem neuen Bürgergeld arbeiten, dann behalten sie davon mehr.“ Die neuen Hinzuverdienstgrenzen seien viel leistungsgerechter. Dies ist insbesondere bei Jugendlichen von großer Bedeutung, die zuvor einen großen Teil ihres selbstverdienten Geldes abgeben mussten.

Mit Blick auf Menschen, die Wohneigentum besitzen, führte der FDP-Chef auf: „Wenn Menschen einen Schicksalsschlag haben und dann in den Bezug einer Sozialleistung kommen, dann müssen sie nicht alles, was sie über Jahre aufgebaut haben, sofort einsetzen.“ Das sei gerechter.

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Anreize zum Energiesparen auch in der Grundsicherung

Bislang werden die Heizkosten in der Grundsicherung in einem „angemessenen“ Rahmen vollständig übernommen. Vogel fordert, das Kriterium der Angemessenheit auch beim neuen Bürgergeld zu verankern. „Die Heizkosten werden auch bei Beziehern von Bürgergeld höher sein als früher, dies muss das Jobcenter übernehmen. Aber sie müssen dennoch angemessen sein.“ Dadurch solle ausgeschlossen werden, „dass jemand während der Energiekrise heizt, ohne aufs Sparen zu achten“. Dies sei „in einer Situation geboten, in der auch viele andere die höheren Preise spüren“, stellte Vogel klar.

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