Modernes und digitales Arbeitsrecht auf dem Weg

Gute Nachrichten für Arbeitnehmer, Startups, den Mittelstand und alle Betriebe: Die Koalitionsfraktionen haben sich darauf verständigt, dass digitale Arbeitsverträge möglich werden. Für die Freien Demokraten ist das ein großer Modernisierungsschritt.

Johannes Vogel
Johannes Vogel freut sich, dass nun wirklich digitale Arbeitsverträge in Deutschland erlaubt werden.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus wird in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt. Die nun getroffene Vereinbarung zwischen den Koalitionsfraktionen sieht vor, dass Arbeitsverträge in Zukunft nicht mehr in Papierform vorgehalten werden müssen — die digitale Form ist gleichwertig. Damit kann der Abschluss eines Arbeitsvertrags komplett per E-Mail ablaufen.

Bundesjustizminister Marco Buschmann schrieb in einem Brief an die von der Neuregelung betroffenen Verbände: „Konkret soll im Nachweisgesetz künftig der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen in Textform ermöglicht werden, sofern das Dokument für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zugänglich ist, gespeichert und ausgedruckt werden kann und der Arbeitgeber einen Übermittlungs- und Empfangsnachweis erhält.“ Nur wenn Arbeitnehmer dies verlangten, müsse der Arbeitgeber ihnen einen schriftlichen Nachweis zur Verfügung stellen. FDP-Vize Johannes Vogel lobte: „Ein schon sehr gutes Bürokratieentlastungsgesetz wird dadurch noch besser.“ Mit der Einführung digitaler Arbeitsverträge sei ein „ein wesentlicher Schritt zu mehr Digitalisierung und weniger Bürokratie“ gelungen. 

 

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Bürokratieabbau wird Dauerbrenner dieser Legislaturperiode

„Wir entlasten damit die deutsche Wirtschaft und sorgen für einen modernen Arbeitsmarkt“, so Vogel. Er führte aus, dass digitale Arbeitsverträge bislang per Gesetz verboten sind.  Dabei sei unser Leben längst digital: „In Startups, aber auch im Mittelstand und in großen Konzernen wird längst digital gearbeitet.“ Dass Arbeitsverträge nun digital vereinbart werden können  sei „ein Riesenschritt für mehr Modernisierung, Digitalisierung und gleichzeitig für Bürokratieabbau und Entlastung der Unternehmen. Und deshalb eine großartige Nachricht. Denn wir müssen endlich im Jahr 2024 ankommen, auch in der digitalen Arbeitswelt.“

Buschmann sprach von einem Meilenstein. „Viele Verbände und Unternehmen hatten sich dafür ausgesprochen – und genau das setzen wir jetzt um. Diesen Trend müssen wir im weiteren parlamentarischen Verfahren fortsetzen“, sagte das FDP-Präsidiumsmitglied. Denn: „Bürokratieabbau ist ein Konjunkturprogramm zum Nulltarif.“

Deshalb werde dies „ein Dauerbrenner dieser Legislaturperiode“ sein, versprach Buschmann. Das Kabinett hatte vergangene Woche das Bürokratieentlastungsgesetz IV auf den Weg gebracht. „Bürger, Betriebe und selbst Behörden sind so erschöpft von immer mehr Gesetzen und Verordnungen, dass sie sich immer weniger um Innovation, Digitalisierung oder andere wichtige Fragen kümmern können. Wir stoppen diesen Irrsinn, um die Energien, die Bürokratie heute aufsaugt, wieder freizusetzen. So wird der Abbau von Bürokratie in Zeiten knapper Kassen zu einem Konjunkturprogramm und zu einem Programm für mehr Freiheit von staatlichem Mikromanagement des täglichen Lebens.“ 

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