Zukunft finanzieren und Deutschland zur Gründerrepublik machen – die Start-up-Strategie der Bundesregierung

Dafür stehen wir Freie Demokraten:

Für eine Trendwende in der Gründungs- und Start-up-Politik. Denn in Deutschland wird zu wenig gegründet. Deshalb hat die Bundesregierung eine Start-up-Strategie erarbeitet. Das FDP-geführte Bundesfinanzministerium hat die Strategie entscheidend geprägt. Wir verbessern damit die Bedingungen für Gründungen und Start-ups in Deutschland. Denn im Hinblick auf die bevorstehende ökologische und digitale Transformation brauchen wir die Expertise und die Dynamik von Start-ups für mehr Wachstum und Innovation. Wir Freie Demokraten setzen mit dem beschlossenen Start-up-Paket neue Impulse für Zukunftsinvestitionen.

  • Gründungen einfacher und digitaler machen
  • Bessere Rahmenbedingungen für private und institutionelle Investitionen
  • Steuerlich attraktivere Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Was ist das Ziel der Start-up-Strategie?

Wir müssen die Bundesrepublik zur Gründerrepublik machen. Denn Innovation und Investitionen in neue Geschäftsfelder sind unabdingbar, damit der Wohlstand in unserem rohstoffarmen Land gesichert bleibt. Mit der Start-up-Strategie der Bundesregierung sollen die Bedingungen für Start-ups in Deutschland verbessert werden. Dazu werden Maßnahmen gebündelt und auf regelmäßiger Basis überprüft. So wollen wir Gründungen einfacher und digitaler machen, Gründerinnen und Diversität stärken sowie Start-up-Ausgründungen aus der Wissenschaft erleichtern.

Wir Freie Demokraten möchten den Pioniergeist wecken und die Menschen dabei unterstützen, ihren eigenen Fähigkeiten zu vertrauen und Visionen in die Tat umzusetzen.

Christian Lindner
Mit der Start-up-Strategie machen wir Deutschland zur Gründerrepublik.
– Christian Lindner, BUNDESVORSITZENDER DER FREIEN DEMOKRATEN UND BUNDESMINISTER DER FINANZEN

Warum ist das Zukunftsfinanzierungsgesetz ein wesentlicher Baustein der Start-up-Strategie?

Bereits Ende Juni haben Bundesfinanzminister Christian Lindner und Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann gemeinsam die Eckpunkte des Zukunftsfinanzierungsgesetzes vorgestellt. Ohne einen zukunftsfähigen Kapitalmarkt ist ein attraktiver Start-up-Standort Deutschland nicht denkbar. Zentral ist hierbei, die Rahmenbedingungen für mehr private Investitionen in Start-ups zu verbessern. Daher müssen wir Bürokratie abbauen.

Drei weitere Maßnahmen sind besonders wichtig: eine Fortentwicklung des Aufsichtsrechts, Anpassungen des Kapitalmarktrechts und steuerliche Reformen. Wir wollen die Vermögens- und Aktienanlage steuerlich attraktiver machen. Hierfür wollen wir einen Freibetrag für die Veräußerung von Aktien im Privatvermögen einführen und die Verlustverrechnungsmöglichkeiten verbessern. Wir wollen außerdem die Mitarbeiterkapitalbeteiligung steuerlich attraktiver machen. Sie soll zum Eigentumsturbo werden.

Wir stärken damit den langfristigen Vermögensaufbau. Damit gewinnen wir zusätzliche, qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland. Gesellschaftsrechtlich ist vorgesehen, Kapitalerhöhungen zu erleichtern und Mehrstimmrechtsaktien zuzulassen. Beides sind Punkte, die für junge und dynamische Unternehmen besonders wichtig sind.

Gibt es noch weitere Maßnahmen zur Stärkung von Start-ups?

Ja. Mit dem Wachstumsfonds wollen wir neue, insbesondere institutionelle Investoren für den deutschen Wagniskapitalmarkt erschließen. Das betrifft vor allem auch die deutschen Versicherer. Vor diesem Hintergrund wollen wir auch die Beratungen zum Aufsichtsrahmen für Versicherer (Solvency II) nutzen, um mehr Investitionen zu erreichen. Unterm Strich geht es darum, die Verwirklichung von guten Ideen möglich zu machen. Im Zentrum des Gründungsgeschehens soll das Geschäftsmodell stehen – und nicht die Sorge um Refinanzierungsmöglichkeiten.

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