Veranstaltung zum Grundsatzprogramm im KV Esslingen
Sorge um (Generationengerechtigkeit / ungerechte Verteilung der Lasten zwischen Generationen / Benachteiligung jüngerer Generationen) und die Belastung zukünftiger Generationen.
ID: 2645
Sorge um (Generationengerechtigkeit / ungerechte Verteilung der Lasten zwischen Generationen / Benachteiligung jüngerer Generationen) und die Belastung zukünftiger Generationen.
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Die Folgen der demografischen Entwicklung, die Zinslast der öffentlichen Schulden inkl. des neuen Sondervermögens sowie die Kosten der Energiewende werden viel zu einseitig den heutigen Arbeitnehmern und den Kindern und Jugendlichen aufgebürdet. Rentner und Pensionäre sollten, wie alle gesellschaftlichen Gruppen, an der wirtschaftlichen und finanziellen Sanierung des Landes beteiligt werden. Bspw. über zwei einmalige Nullrunden bei der Anpassung der Altersbezüge.
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Künftige Änderungen der sozialen Sicherungssysteme: Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung müssen auf Rechenmodellen und Schätzungen beruhen statt auf Partei-Ideologien.
Wer keine nachweisbar geprüften Zahlen vorlegen kann, darf an diesen Systemen nichts mehr ändern.
Im Idealfall einer wirklich disruptiven Gesetzesänderung sollte das sogar ins Grundgesetz aufgenommen werden. -
Eine Umgestaltung des Sozialversicherungssystems dahingehend, dass es zwei getrennte Versicherungssysteme gibt, eines für den Bereich "öffentlicher Dienst" inklusive Beamte und hilfsbedürftige Empfänger öffentlicher Gelder und eines für die Privatwirtschaft, in die alle Angehörigen der Privatwirtschaft einschließlich Selbständige einzahlen. Beide Säulen decken eine medizinische und pflegerische Grundleistung ab, für mitversicherte Familienanghörige gäbe es in beiden Systemen monatliche Fixbeträge (50 - 100 EUR), die nicht kostendeckend wären, aber das Bewußtsein dafür schärfen sollen, dass auch "Mitversicherung" Kosten verursacht. Diese würden dem Hauptverdiener zusätzlich vom Lohn abgezogen (vor Steuer). Als dritte Säule sollte die jetzige "Privatversicherung" allen geöffnet werden, die sich eine erweiterte Gesundheitsfürsorge wünschen und privat finanzieren können und wollen. Durch die Mitaufnahme der Beamte und staatlichen Angestellten in die "staatliche Versicherung" wäre sichergestellt, dass wirtschaftlich Starke (Beamte) die wirtschaftlich Schwachen (Hilfsempfänger) auffangen können. Gleiches in der Säule der Privatwirtschaft, bei der die Besserverdienenden die Angestellten am unteren Ende mit auffangen. Rentner müssten in diesem System mit Eintritt in die Rente in die staatliche KV wechseln.