FDP zieht gegen Überwachungsgesetz vor Gericht

Der NRW-Verfassungsschutz darf seit Neuestem mit KI Daten auswerten, auf private Kameras zugreifen und vertrauliche Kommunikation überwachen. Henning Höne nennt das einen „Frontalangriff auf die Grundrechte der Bürger“. Jetzt ziehen die Freien Demokraten vor das Bundesverfassungsgericht.

Dr. Peter Schantz und Henning Höne in der Landespressekonferenz zur Vorstellung der Verfassungsbeschwerde.
Dr. Peter Schantz und Henning Höne in der Landespressekonferenz zur Vorstellung der Verfassungsbeschwerde. © FDP-Fraktion NRW

Der Verfassungsschutz in NRW darf nach der neuen Gesetzesnovelle von CDU und Grünen erstmals KI-Systeme einsetzen, auf private Kameras zugreifen und selbst das Berufsgeheimnis aushöhlen. Die umstrittene Reform wurde bereits im November 2025 von Schwarz-Grün verabschiedet und trat Anfang April in Kraft. Jetzt ziehen zwölf FDP-Landtagsabgeordnete gemeinsam mit den Europaabgeordneten Marie-Agnes Strack-Zimmermann und Moritz Körner vor das Bundesverfassungsgericht.

NRW-FDP-Fraktionschef Henning Höne spricht von einem „Frontalangriff auf die Grundrechte der Bürger“. Mit dem neuen Gesetz gerieten Freiheit und Sicherheit aus der Balance. „Der liberale Rechtsstaat muss natürlich entschlossen gegen Täter vorgehen“, sagte Höne bei einer Pressekonferenz in Düsseldorf. „Aber er muss immer besonnen in der Wahl seiner Mittel sein.“ Bürgerrechte seien „kein Schönwetterprinzip“.

Für die Freien Demokraten ist klar: Der Staat darf im Kampf gegen Extremismus nicht selbst anfangen, Freiheitsrechte scheibchenweise abzubauen. Besonders kritisch sieht die FDP vier Punkte der Gesetzesnovelle.

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1. FDP kritisiert fehlende Grenzen für KI-Einsatz beim Verfassungsschutz

Bislang war der Einsatz von KI-Technologien in Nordrhein-Westfalen nur der Polizei vorbehalten und auch dort ausschließlich bei konkreten Gefahrenlagen sowie mit richterlicher Anordnung möglich. Mit dem neuen Verfassungsschutzgesetz fallen genau diese Schutzmechanismen weg: „Es ist nicht ausgeschlossen, dass faktisch dauerhaft eine Datenbank mit allen Daten des Verfassungsschutzes geschaffen wird mit vielen unschuldigen und völlig unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern“, kritisierte Höne. „Da werden Diskriminierungen in Kauf genommen.“

Palantir im Verfassungsschutz?

Alarm schlagen die Freien Demokraten auch, weil das Gesetz keinerlei Vorgaben zu den eingesetzten KI-Anbietern macht. Dadurch könnte der Verfassungsschutz künftig auch die umstrittene Software Palantir verwenden. Die Folge: „Mit diesem Gesetz könnten Unternehmen wie Palantir die Akten des Verfassungsschutzes zum KI-Training einsetzen“, kritisierte Höne. Zudem bestehe die Gefahr, dass sensible Daten über Softwareanbieter an ausländische Behörden weitergegeben werden.

2. Verfassungsschutz soll auf sämtliche Kameras zugreifen dürfen

Zweitens weitet das Gesetz die Möglichkeiten der Videoüberwachung massiv aus. Künftig soll der Verfassungsschutz nicht nur auf öffentliche Kamerasysteme zugreifen dürfen, sondern auch auf private Überwachungskameras, sogar in Geschäften, wo sie eigentlich zur Diebstahlprävention installiert wurden. Damit geraten die alltäglichen Bewegungen von Millionen unbescholtener Bürger ins Visier staatlicher Überwachung. Henning Höne warnt vor den Folgen eines solchen Eingriffs: „Jeder Bürger muss damit rechnen, dass er zu jedem Zeitpunkt überall dort, wo eine Kamera steht, Ziel des Verfassungsschutzes werden kann.“ Es entstehe ein Klima des Generalverdachts, das nicht zu einer freien Gesellschaft passe.

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3. Selbst der Beichtstuhl ist nicht mehr vor Überwachung sicher

Drittens wird Überwachung nun selbst dort möglich, wo Vertraulichkeit in einer freien Gesellschaft besonders geschützt sein muss. Das Berufsgeheimnis von Anwälten, Journalisten, Geistlichen und Abgeordneten wird mit dem neuen Gesetz nicht gewahrt. Damit sind selbst Beichtstuhlgespräche, vertrauliche anwaltliche Kommunikation oder investigative Recherchen nicht mehr sicher vor staatlichen Zugriffen.

4. Schon ein flüchtiger Kontakt kann zur Überwachung führen

Viertens erlaubt das Gesetz auch die Überwachung sogenannter Kontaktpersonen, also Menschen, gegen die selbst gar kein Verdacht besteht. Laut Höne ist der Kreis möglicher Betroffener dabei „nahezu uferlos“. Schon flüchtige Kontakte könnten ausreichen, um in den Fokus des Verfassungsschutzes zu geraten, etwa als Dienstleister, kritisiert der Verfahrensbevollmächtigte Rechtsanwalt Dr. Peter Schantz. Höne fordert, dass das Gesetz nicht dazu führen dürfe, „dass unbescholtene Bürger dauerhaft überwacht werden“. Seine klare Ansage: „Wer sich nichts zuschulden kommen lässt, der muss vom liberalen Rechtsstaat auch in Ruhe gelassen werden.“

Schwarz-Grün baut Bürgerrechte Stück für Stück ab

Unser Rechtsstaat müsse entschlossen gegen Extremisten, Terroristen und ausländische Spione vorgehen – aber er dürfe dabei nicht seine eigenen freiheitlichen Grundlagen schleifen. Genau das habe Schwarz-Grün mit diesem Verfassungsschutzgesetz getan. Hönes Appell: „Neue technische Möglichkeiten sind kein Freifahrtsschein für grenzenlose Überwachung.“ Mit der Klage machen die Freien Demokraten deutlich: Der Einsatz für die Bürgerrechte ist Teil ihrer DNA und stolze liberale Tradition.

Die Freien Demokraten hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht die genannten Schwachstellen und Gefahren des Missbrauchs erkennt und die Verfassungsbeschwerde zulässt. Damit würde die Gesetzesnovelle in ihrer jetzigen Form gestoppt werden.