Chancengleichheit in Gefahr: FDP zieht wegen SWR-Triell vor Gericht

Der SWR lädt CDU, Grüne und AfD zum Triell ein, die weitaus größeren Oppositionsparteien FDP und SPD bekommen dagegen keine Sendezeit. Die FDP Baden-Württemberg will diese Bevorzugung nicht hinnehmen und klagt gegen die Chancenungleichheit in der heißen Wahlkampfphase.

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„Die Rundfunkfreiheit findet dort ihre Grenzen, wo beispielsweise das Recht der Parteien auf Chancengleichheit verletzt wird“, findet Hans-Ulrich Rülke. © Tristan Unkelbach

Die FDP in Baden-Württemberg soll nach dem Willen des SWR nicht am Triell mit den Landtagswahl-Spitzenkandidaten teilnehmen. Zur Debatte sind Manuel Hagel (CDU), Cem Özdemir (Grüne) und Markus Frohnmaier (AfD) eingeladen. Für die FDP Baden-Württemberg ist diese Bevorzugung der AfD gegenüber den beiden größeren Oppositionsparteien FDP und SPD unverständlich. Mit einer Klage wollen die Freien Demokraten gegen die Besetzung vorgehen

Konkret fordert die FDP entweder die Einladung oder zumindest eine frühere Ausstrahlung des für den 24. Februar geplanten Triells, um eine Chancenungleichheit kurz vor der Wahl zu verhindern. „Wir klagen darauf, dass idealerweise auch wir eingeladen werden, damit die AfD nicht gegenüber uns und der SPD bevorzugt wird, beziehungsweise hilfsweise auf eine frühere Ausstrahlung“, sagt Rülke.

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Kleinste Fraktion, größte Bühne? FDP warnt vor AfD-Bevorzugung

Rülke begründet seinen Unmut: Während FDP und SPD eine realistische Chance hätten, an der nächsten Landesregierung beteiligt zu sein, gelte das für die AfD nicht. Sie werde nicht regieren, weil sie keinen Koalitionspartner finde. Außerdem sei die AfD derzeit die kleinste Fraktion im Parlament. „Eine Privilegierung nur auf Basis von Umfragen halten wir für unstatthaft“, sagt Rülke.

FDP-Vize Wolfgang Kubicki kritisiert außerdem die Entscheidung, einen AfD-Politiker zum Triell einzuladen, der nicht einmal für die Landtagswahl kandidiert. Das Gesicht des AfD-Politikers Markus Frohnmaier ziert zwar Plakate und Kampagnen in den sozialen Netzwerken. Doch Frohnmaier hat überhaupt keinen Listenplatz. „Dieser Mann kandidiert nicht mal zu der Wahl, für deren Wahlsendung er vom SWR eingeladen wird. Mehr müssen Sie zur AfD und zum ÖRR nicht wissen“, so Kubicki.

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Gutachten sieht Verletzung der Chancengleichheit

Rülke stützt die Klage auf das Gutachten einer Kanzlei. Dessen Ergebnis: Ein Triell in dieser Besetzung würde in der heißen Phase des Wahlkampfes die Chancengleichheit verletzen. Rülke sagt, nach dem Gutachten sei das Triell höchstens als Auftakt zur Wahlberichterstattung rechtmäßig. In der heißen Wahlkampfphase verletze es abe die Rechte der FDP. So kurz vor der Wahl sei eine Wahlverzerrung zu befürchten. „Die Rundfunkfreiheit findet dort ihre Grenzen, wo beispielsweise das Recht der Parteien auf Chancengleichheit verletzt wird“, schrieb Rülke in einem Brief Ende Januar an SWR-Intendant Kai Gniffke.

Darin forderte er den Sender außerdem auf, das Triell „spätestens bis zum 8. Februar 2026“ zu senden, da der geplante Termin zu dicht am 8. März, dem Tag der Landtagswahl, liege. Weil der SWR sowohl an der Besetzung als auch am Zeitpunkt festhalten will, wollen sich die Freien Demokraten nun per Klage gegen die entstehende Chancenungleichheit wehren.

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